Planungsleistungen Freianlagen (Lph. 5-9) Flusspark Neckaraue Tübingen – Teilprojekt Revitalisierung der Neckars
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rp-tuebingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.istw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Freianlagen (Lph. 5-9) Flusspark Neckaraue Tübingen – Teilprojekt Revitalisierung der Neckars
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) in den Leistungsphasen 5 bis 9 zur Realisierung des Teilprojekts Revitalisierung der Neckars.
Vorgesehen ist die Revitalisierung eines ca. 900 m langen Abschnitt des Neckars durch eine naturnahe Umgestaltung im Stadtgebiet von Tübingen. Konkret sollen unterschiedliche Strukturelemente in das Gewässer eingebaut und die Uferstruktur durch standortgerechte Bepflanzung und ingenieurbiologische Bauweisen verbessert werden. Diese ist Teil des Projekts Flussparks Neckaraue Tübingen. Von der Stadt Tübingen werden dabei parallel die Umgestaltung der Parkanlagen und Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die aber nicht Teil dieses Vergabeverfahrens sind. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Gewässerbaumaßnahmen. Die Planungen haben in enger Abstimmung mit den anderen Teilprojekten zu erfolgen.
Die Bau-Ausschreibung der Maßnahme ist für 2022, die Realisierung ist für 2023 vorgesehen.
Dienstsitz des RP in Tübingen.
Baubereich: Wehranlage Brückenstraße bis Straßenbrücke Stuttgarter Straße über den Neckar in Tübingen.
Länge ca. 900 m. Lage am Neckar bei Flußkilometer 247+270 - 248+05
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) in den Leistungsphasen 5 bis 9 zur Realisierung des Teilprojekts Revitalisierung der Neckars.
Vorgesehen ist die Revitalisierung eines ca. 900 m langen Abschnitt des Neckars durch eine naturnahe Umgestaltung im Stadtgebiet von Tübingen. Konkret sollen unterschiedliche Strukturelemente in das Gewässer eingebaut und die Uferstruktur durch standortgerechte Bepflanzung und ingenieurbiologische Bauweisen verbessert werden. Kernelement der Planung ist eine erhebliche Aufweitung auf einer Länge von ca. 200 Metern, wobei das Gewässerbett durch Inselstrukturen aufgeteilt werden soll. Die planerische und bauliche Herausforderung liegt vor allem darin, dass in diesem Bereich eigendynamische Entwicklungen möglich sein sollen, die neu geschaffenen Gerinne jedoch nicht komplett verlanden und somit dauerhaft durchströmt bleiben sollen. Die Revitalisierung ist Teil des Projekts Flussparks Neckaraue Tübingen. Von der Stadt Tübingen werden direkt im Nachgang die Umgestaltung der Parkanlagen und Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die aber nicht Teil dieses Vergabeverfahrens sind. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Gewässerbaumaßnahmen. Die Planungen haben in enger Abstimmung mit den anderen Teilprojekten zu erfolgen.
Die Umgestaltung des Neckars orientiert sich an den Randbedingungen die sich aus den Planungen der weiteren Teilprojekte (Hochwasserschutz und Parkplanung) ergeben. Linksufrig begrenzt der zu verlegende Uferbegleitweg als neue Wegetrasse durch den Park das Entwicklungspotential und damit auch die neue Linienführung des Neckars. Auch wenn eigendynamische Entwicklungen langfristig möglich bleiben sollen, muss das Ufer und die Böschung zum Erhalt der Wegetrasse teilweise durch Steinschüttung und ingenieurbiologische Bauweisen gesichert werden.
Rechtsufrig kann die Berme mit umgestaltet werden. Teilweise muss jedoch ein Unterhaltungsweg mittels Schotterrasen ausgebildet werden. Die Gewässerunterhaltung in diesem Bereich soll auf das notwendige Maß in Bezug auf die Abflussleistung reduziert werden. Die Böschung zur Bismarckstraße kann aufgrund der dort vorlaufenden Trasse des Hochwasserschutzes nicht komplett überplant werden. Die Planungsgrenze ist grundsätzlich die Böschungsoberkante.
Aufgrund der vorgegebenen Fischschonzeiten ist das Baufenster für Nassbaggerarbeiten auf Mitte Juni bis maximal November begrenzt. Die Baustelleneinrichtung und vorbereitende Arbeiten sollen nach aktuellem Stand im März 2023 beginnen.
Dementsprechend muss der Bearbeitungsbeginn für die Dienstleistung im Juli 2022 erfolgen, die Ausschreibung der Bauleistung ab Oktober 2022 starten und die Vergabe der Bauarbeiten ist für Dezember 2022 terminiert. Die Fertigstellung der Rohbauarbeiten sind für Oktober 2023 geplant und die Fertigstellung von Restarbeiten und Bepflanzung etc. für März 2024.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt: Juli 2022 bis März 2024 – somit 21 Monate
Die linksufrig in der Parkanlage gelegene Festwiese kann als Umschlagfläche insbesondere für das Nassbaggergut genutzt werden. Ausreichende Lagerflächen stehen rechtsufrig ca. 600 Meter unterstrom der Brücke Stuttgarter Str. zur Verfügung, hier soll auch die Haufwerksbeprobung stattfinden.
Aufgrund der enormen Massenbewegungen in der Größenordnung von über 65.000 m³ wurde von der Stadtverwaltung angeregt den Massen An- und Abtransport rechtsufrig von der Bismarckstraße aus durchzuführen, um die Bürgerschaft des Stadtteils Lustnau nicht mit zusätzlichem Verkehr zu belasten. Hierfür wäre allerdings eine Neckarquerung bspw. in Form einer Behelfsbrücke erforderlich, zu deren Wirtschaftlichkeit noch keine finale Entscheidung getroffen wurde. Zu dieser Neckarquerung läuft aktuell eine Objekt- und Tragwerksplanung, im Frühjahr 2022 soll entschieden werden, ob dies weiterverfolgt wird oder lediglich das bestehende Straßennetz als Transportroute genutzt wird.
Bewertung der fachlichen Eignung erfolgt über die Nennung von erbrachten vergleichbaren Projekten des Bewerbers, aus den folgenden Bereichen:
1) Ausführungsplanung von Gewässerbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 30 %
2) Ausschreibung von Gewässerbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 20 %
3) Bauüberwachung von Gewässerbaumaßnahmen
Anteil an Gesamtwertung: 50 %
Grundbedingungen für alle genannten Projekte sind:
Die Fertigstellung des Projekts war in den vergangenen 5 Jahren. Als erbrachte Leistung bei der Bauüberwachung wird ein Projekt anerkannt, bei dem 90 % der abgefragten Leistung erbracht sind.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen.
Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom jeweiligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wer-den.
Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-) Leistung vorgesehen sind.
Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden
Die Angaben eines jeden Antragstellers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen z. B. 0 und 5, bei Ja/Nein-Fragen mit 0 oder 1 bewertet. Dabei werden nur ganze Punkte vergeben. Diese sind folgender Systematik zugeordnet:
Bei Fragen mit 5 Punkten:
- 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt, entspricht den Anforderungen aus dem ausgeschriebenen Projekt
- 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich gut erfüllt
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Bei Ja/Nein-Fragen:
- 1 Punkt: Kriterium erfüllt
- 0 Punkte Kriterium nicht erfüllt oder keine Angaben zum Kriterium
Die beschriebene Vorgehensweise kann auch auf dem Prüfbogen verfolgt werden.
Entsprechend der genannten Gewichtung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die für einen Bewerber ermittelte Punktzahl ist das Kriterium für die Auswahl von Teilnehmern am Verhand-lungsverfahren. Dabei wird ein Mindestkriterium eingeführt, dass ein Bewerber mindestens 50 Punkt erreichen muss, ansonsten wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kommen zu jedem Thema maximal drei Referenzen in die Wertung. Daher ist die Abgabe von mehr als drei Referenzen zu einem Thema nicht gewünscht. Nimmt ein Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung seiner Referenzen vor, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Ergänzende Informationen finden sich (aus Platzgründen) auf https://vof.istw.de/VV_ReNat_TUE/VgV_TUE_ING_2.html
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Eigenerklärung sind im zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten:
A) Erklärung über die Rechtsform des Antragstellers, der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt. Die Person, welche den Antrag / die Erklärungen abgibt, muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis H sind in dem zur Verfügung ste-henden Antragsmuster enthalten.
A) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass der Bewerber sich verpflichtet im Fall einer Beauftragung über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden zu haben.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemeinschaftliche Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Im Fall einer Beauftragung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
H) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, nachdem die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird.
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindest-Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung: 1,5 Mio. € bei Personenschäden / 1,0 Mio. € für sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 600.000 € .
Zu G) Ausschlusskriterium: Durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 4 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach- / Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung ste-henden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
B) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags.
C) Nachweis der fachlichen Eignung über die fachliche Bewertung
D) Nachweis Qualitätsmanagement
Zu A) Nachweis von Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
A1) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Planung von Gewässerbaumaßnahmen.
A2) 1 Fachkraft mit dem Arbeitsschwerpunkt Bauüberwachung von Gewässerbaumaßnahmen
Zu B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
Zu C) Bei der fachlichen Bewertung müssen mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht werden.
Zu D) Es muss ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein. Eine Zertifizierung ist nicht gefordert.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2021).
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB (Boorberg Verlag 03/2021).
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Aktueller Stand vom 02.11.2020).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen und zentral beantwortet. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden mit den zugehörigen Antworten (anonym) über die Ausschreibungsplattform zur Verfügung gestellt und an die registrierten Interessenten versandt. Nicht registrierte Interessenten haben sich selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" zu informieren.
Alle Fragen sollten bis spätestens Freitag, 11.03.2022 – 12:00 Uhr vorliegen, damit die rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann. Die letztmalige Aktualisierung dieses Dokuments ist für Dienstag, 15.03.2022 vorgesehen und wird entsprechend gekennzeichnet.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Antrag / Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Auch bei der elektronischen Angebotsabgabe kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen weshalb eine rechtzeitige Abgabe der Unterlagen dringend empfohlen wird.
C) Alle notwendigen Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Den Bewerbern wird empfohlen im Teilnahmewettbewerb das vorbereitete Antragsmuster zu verwenden und dieses mit den ggf. notwendigen Anlagen einzureichen. Darin werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“: Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt.
F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge ohne diese Angabe werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmet-scher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen sind digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert (In der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags).
J) Der Auftraggeber wird für die Bieter deren Angebot beauftragt werden sollen (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) spätestens vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
K) Die bisherigen Planungen des Ingenieurbauwerks wurden von Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner GbR, Sigmaringer Straße 49, 70567 Stuttgart erbracht.
Alle dabei bisher erarbeiteten Unterlagen werden bereits im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Dadurch werden die Vorkenntnisse ausgeglichen. Das Büro wird nicht vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen und wird ggf. wie jeder andere Bewerber / Bieter behandelt.
Weitere Informationen zum Projekt: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/ref532/seiten/flusspark-neckaraue-tue/
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html