Veranstaltungsmanagement "WissensWerkStadt" Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5738-VV-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Veranstaltungsmanagement "WissensWerkStadt"
Vergabe des Veranstaltungsmanagement für die WissensWerkStadt an einen externen Dienstleister ab 01.01.2022
1. Phase: Konzeptphase ab Auftragsvergabe bis zum 31.12.2022: Der Auftragnehmer erstellt ein interessantes und vielseitiges Programm auf Grundlage eines vorhandenen ersten Konzeptes. Dieses ist weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren. Es wird eine aktiver Vernetzung mit Akteuren aus dem Hochschulwesen, der Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der Verwaltung der Stadt Bielefeld erwartet.
Phase 2: Betriebsphase ab 01.01.2023: Der Betrieb erfolgt auf Grundlage des weiterentwickelten/modifizierten Konzeptes oder eines vergleichbaren vom Auftragnehmer erstellten Konzepts. Der Auftragnehmer übernimmt dabei das komplette Veranstaltungsmanagement. Dies soll mindestens folgende Aspekte umfassen: Ausstellungen über längere Zeiträume, Aktionen zu besonderen und markanten Ereignissen (z. B. Aufgreifen von Jubiläen wissenschaftlicher Ereignisse, Aktionen zu besonderen Events im Hochschul-,Stadt- bzw. Kulturbereich), Vorträge und Lesungen, Diskussionsforen, (Abend-)Veranstaltungen, Ticketing.
Bielefeld Dem Auftragnehmer werden Räumlichkeiten im Gebäude Wilhelmstraße 3/Herforder Straße 4 - 6, 33602 Bielefeld zur Verfügung gestellt.
Vergabe des Veranstaltungsmanagement für die WissensWerkStadt an einen externen Dienstleister ab 01.01.2022 bis 31.12.2028 mit Verlängerungsoptionen.
1. Phase: Konzeptphase ab Auftragsvergabe bis zum 31.12.2022: Der Auftragnehmer erstellt ein interessantes und vielseitiges Programm auf Grundlage eines vorhandenen ersten Konzeptes. Dieses ist weiter auszuarbeiten und zu konkretisieren. Es wird eine aktiver Vernetzung mit Akteuren aus dem Hochschulwesen, der Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der Verwaltung der Stadt Bielefeld erwartet.
Phase 2: Betriebsphase ab 01.1.2023: Der Betrieb erfolgt auf Grundlage des weiterentwickelten/modifizierten Konzeptes oder eines vergleichbaren vom Auftragnehmer erstellten Konzepts. Der Auftragnehmer übernimmt dabei das komplette Veranstaltungsmanagement. Dies soll mindestens folgende Aspekte umfassen: Ausstellungen über längere Zeiträume, Aktionen zu besonderen und markanten Ereignissen (z. B. Aufgreifen von Jubiläen wissenschaftlicher Ereignisse, Aktionen zu besonderen Events im Hochschul-,Stadt- bzw. Kulturbereich), Vorträge und Lesungen, Diskussionsforen, (Abend-)Veranstaltungen, Ticketing.
Der Auftragnehmer hat ein Präsensbüro in Bielefeld vorzuhalten, das mindestens montags - freitags erreichbar ist. Als Öffnungszeit der WissensWerkStadt wird zunächst ein wöchentliches Minimum von 35 Stunden erwartet.
Zur Deckung der Kosten erhält der Betreiber von der Stadt Bielefeld zunächst jährlich folgende Erstattungsbeträge: Konzeptphase: [Betrag gelöscht] EUR, Betriebsphase: [Betrag gelöscht] EUR - zuzügl. [Betrag gelöscht] EUR aus unterstützender Trägerschaft der Hochschulen. Zur Vorbereitung des laufenden Betriebes wird für das Jahr 2022 eine Vergütung in der Höhe gezahlt, die für die laufende Betriebsphase ab 01.01.2023 zur Auszahlung kommt. Folgende Aufgaben fallen u. a. an: Beteiligungs- und Berichtspflichten, Personalgestellung, Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung über Veränderungen ab 01.01.2024, Jahresrechnung.
zu Zuschlagskriterien:
Das Kriterium "Geplantes Veranstaltungsangebot" hat folgende Unterkriterien: 1. Verständnis für das Projekt, Bezüge zur vorgegebenen Nutzungsbeschreibung - 20 % .2. Vielseitigkeit des Angebotes, Innovation, Attraktivität Erlebnis-wert für die Nutzerinnen und Nutzer der WissensWerkStadt - 20 % 3. Herangehensweise und Methodik zur Aufgabenbewältigung - 5 % Das Kriterium "Einbeziehung von Netzwerkpartner*innen" hat folgende Unterkriterien: 1. Konzept zur aktiven Einbindung von Akteuren aus Wissenschaft und Hochschule, Rückgriff auf bestehende Strukturen /alternativ: überzeugende Darlegung wie Strukturen bis zum Betrieb aufgebaut werden - 20 % 2. Kommunikativer Ansatz zum Auf- und Ausbau eines Kommunikationsnetzwerkes, auch mit Unterstützern - 5 % Das Kriterium "Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit, speziell im Hinblick auf die Wissenschaftskommunikation" hat folgende Unterkriterien: 1. Konzept zum Einsatz verschiedener Kommunikationswege, Umfang - 10 % 2. Ansprache der unterschiedlichen Zielgruppen - 10 % Beim Kriterium "Besondere Eignung der Projektleitung / des eingesetzten Personals" wird insbes. folgendes betrachtet: Besonderes Erfahrungswissen in Projektorganisation, Vernetzung der verschiedenen Akteure, Moderation, Kostenkalkulation, Identifikation mit dem Projekt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Veranstaltungsmanagement "WissensWerkStadt"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bielefeld-marketing.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
s. bereits erfolgten Teilnahmewettbewerb
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9PQ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind