Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-150-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:
- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)
- Deutschlandradio (DLR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Sämtliche Standorte von ARD und ZDF.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit einem Microsoft Enterprise-Agreement-Handelspartner im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD-Sternpunkt (ARDSTP, vertreten durch HR), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten
durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR), und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF).
Die Teilnahme für folgende Rundfunkanstalten gilt zum jetzigen Zeitpunkt noch vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien:
- ARD-Sternpunkt (ARD-STP, vertreten durch HR)
- Deutschlandradio (DLR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
Nach dem aktuellen Stand werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) die Gremienvorbehalte aufgelöst sein und den Bietern wird die finale Liste der Teilnehmer mitgeteilt.
Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel der zugrundeliegenden Verträge (siehe Ziffer 2.1) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) handelt.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2021 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2024 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2025.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen.
Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus.
Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt/Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRJVT
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland