EVB-IT Pflegevertrag für NPS bzw. Fiona der Firma Infopark Referenznummer der Bekanntmachung: 21-3219600026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EVB-IT Pflegevertrag für NPS bzw. Fiona der Firma Infopark
Hintergrund/Zielsetzung
Hier ausgeschrieben wird ein EVB-IT Pflegevertrag über Updateleistungen für NPS Lizenzen und Supportleistungen für die im Land eingesetzten NPS-Systeme.
IT. NRW betreibt NPS-Systeme mit mehreren Servern und ermöglicht eine Nut-zung dieser Infrastruktur. Das Land NRW hat eine Landeslizenz für das Infopark-CMS "NPS" erworben (Vertrag vom 30.06.2004), über die Behörden und Einrich-tungen des Landes NRW der Zugang zum CMS ermöglicht wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verfügbare Umgehungen, Patches und Up-dates bereitzustellen. Weiterhin soll für bestehende Lizenzen eine Übertragung von einem System auf ein anderes (Umschlüsselung) gewährleistet werden. Diese muss auch nach Ablauf des Pflegevertrages möglich sein.
Weiterhin sollen Supportanfragen von Mitarbeitern von IT.NRW über den Info-park-Support (2nd-Level-Support) bearbeitet werden. Die Abrufe werden immer über IT. NRW durchgeführt.
Leistung
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mauerstr. 51, 40476 Düsseldorf betreibt für sich selbst sowie für weitere Landes-behörden ein CMS-Competence-Center das u. a. NPS-Redaktionssysteme bereitstellt.
Daher schreibt IT.NRW den Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrages für die Bereiche beim Auftraggeber aus, in denen die Software "NPS bzw. Fiona" der Firma Infopark im Einsatz ist. Der Vertrag soll folgende Leistungen beinhalten:
- Recht zum Update auf neue Versionen, Maintenance Releases und Pat-ches (siehe auch EVB-IT Pflegevertrag).
- Unterstützung von IT.NRW durch den Infopark-Support (2nd-Level-Support). Supportanfragen erfolgen durch Mitarbeiter von IT.NRW. Die Ab-rechnung von Supportanfragen erfolgt einzeln und nicht pauschal. Hierfür muss eine Hotline / ein Ansprechpartner für Störmeldungen und Rück-fragen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr per E-Mail und Telefon erreichbar sein (die entsprechenden Kontaktdaten sind bei der Ziffer 4 "Adresse für Störungsmeldungen" anzugeben). Eine Bestätigung der Störmeldung muss unverzüglich erfolgen. Mit der Bearbeitung der Störmeldung muss spätestens 8 Stunden nach Eingang der Störmeldung begonnen werden.
Der EVB-IT Pflegevertrag erstreckt sich auf derzeit 350 Einzellizenzen, die IT.NRW im Rahmen der NRW-Landeslizenz (Vertrag vom 30.06.2004) für das Infopark CMS abgerufen hat, sofern IT.NRW diese Einzellizenzen für sich selbst oder für andere Behörden und Einrichtungen des Landes betreibt. Mit diesem Vertrag werden nur noch 280 Einzellizenzen benötigt
Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW Mauerstraße 51 40476 Düsseldorf
Hintergrund/Zielsetzung
Hier ausgeschrieben wird ein EVB-IT Pflegevertrag über Updateleistungen für NPS Lizenzen und Supportleistungen für die im Land eingesetzten NPS-Systeme.
IT. NRW betreibt NPS-Systeme mit mehreren Servern und ermöglicht eine Nut-zung dieser Infrastruktur. Das Land NRW hat eine Landeslizenz für das Infopark-CMS "NPS" erworben (Vertrag vom 30.06.2004), über die Behörden und Einrich-tungen des Landes NRW der Zugang zum CMS ermöglicht wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, verfügbare Umgehungen, Patches und Up-dates bereitzustellen. Weiterhin soll für bestehende Lizenzen eine Übertragung von einem System auf ein anderes (Umschlüsselung) gewährleistet werden. Diese muss auch nach Ablauf des Pflegevertrages möglich sein.
Weiterhin sollen Supportanfragen von Mitarbeitern von IT.NRW über den Info-park-Support (2nd-Level-Support) bearbeitet werden. Die Abrufe werden immer über IT. NRW durchgeführt.
Leistung
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mauerstr. 51, 40476 Düsseldorf betreibt für sich selbst sowie für weitere Landes-behörden ein CMS-Competence-Center das u. a. NPS-Redaktionssysteme bereitstellt.
Daher schreibt IT.NRW den Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrages für die Bereiche beim Auftraggeber aus, in denen die Software "NPS bzw. Fiona" der Firma Infopark im Einsatz ist. Der Vertrag soll folgende Leistungen beinhalten:
- Recht zum Update auf neue Versionen, Maintenance Releases und Pat-ches (siehe auch EVB-IT Pflegevertrag).
- Unterstützung von IT.NRW durch den Infopark-Support (2nd-Level-Support). Supportanfragen erfolgen durch Mitarbeiter von IT.NRW. Die Ab-rechnung von Supportanfragen erfolgt einzeln und nicht pauschal. Hierfür muss eine Hotline / ein Ansprechpartner für Störmeldungen und Rück-fragen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr per E-Mail und Telefon erreichbar sein (die entsprechenden Kontaktdaten sind bei der Ziffer 4 "Adresse für Störungsmeldungen" anzugeben). Eine Bestätigung der Störmeldung muss unverzüglich erfolgen. Mit der Bearbeitung der Störmeldung muss spätestens 8 Stunden nach Eingang der Störmeldung begonnen werden.
Der EVB-IT Pflegevertrag erstreckt sich auf derzeit 350 Einzellizenzen, die IT.NRW im Rahmen der NRW-Landeslizenz (Vertrag vom 30.06.2004) für das Infopark CMS abgerufen hat, sofern IT.NRW diese Einzellizenzen für sich selbst oder für andere Behörden und Einrichtungen des Landes betreibt. Mit diesem Vertrag werden nur noch 280 Einzellizenzen benötigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EVB-IT Pflegevertrag für NPS bzw. Fiona der Firma Infopar
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD9C4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs.3 nr.4 GBB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.