Auftragsvergabe - Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW Referenznummer der Bekanntmachung: IBBW 11-0276.6/61-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tcilaw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsvergabe - Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Dazu hat das IBBW die beiden IT-Fachverfahren Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg sowie weitere Module (NEO, ESS, LAV) entwickeln lassen. Diese bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ist der Abschluss dreier Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen geplant. Die Leistungen sind dabei unterteilt in Pflege, Wartung und Entwicklung (Los 1), technisches Consulting (Los 2) sowie Testautomatisierung (Los 3).
Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart
Rahmenvertrag für Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette der ASD-BW und ASV-BW.
Im Rahmen der Angebotserstellung können Interessenten für Los 1 auf Antrag und nach vorheriger Abgabe einer Verpflichtungserklärung für Vertraulichkeit und Datenschutz in einem Zeitraum von maximal 2 Stunden Einsicht in den vorhandenen Quellcode der Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg (ASD-BW) und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) erhalten. Die Einsichtnahme erfolgt nach Absprache beim Auftraggeber vor Ort zu den üblichen Bürozeiten des Auftraggebers. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme endet am 19. November 2021, 16:00 Uhr.
technisches Consulting
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart
Gegenstand der Beschaffung ist die technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers. Wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Prüfung und Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Weiterentwicklungen der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW sowie Prüfung der Softwarepflege für den Auftraggeber.
Testautomation
Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) Heilbronner Straße 172 70191 Stuttgart
Gegenstand ist der Aufbau und Dokumentation einer technischen Basis zum automatisierten Testen der Verfahrenskette ASD- und ASV-BW, sowie die Erstellung von Testszenarien und Testfällen entsprechend der fachlichen Anforderungen des Auftraggebers. Dabei ist zu beachten, dass die beiden Teilsysteme (ASD- und ASV-BW) auch isoliert getestet werden können sollen. Vom Auftragnehmer ist ein entsprechendes Testsystem zu konzipieren, betriebsbereit umzusetzen und zu pflegen. Dafür benötigte Hard- und Software wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Auftraggeber beigestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
technisches Consulting
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Testautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 22.11.2021, 23:59 Uhr
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0URJ0T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.