BD22002 Lieferung von zwei Automatik-Drehleitern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheinstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
BD22002 Lieferung von zwei Automatik-Drehleitern
Lieferung von insgesamt zwei Automatik-Drehleitern mit kombinierten Bewegungen DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014 oder vergleichbar für die Feuerwehr Karlsruhe sowie die Feuerwehr Rheinstetten in zwei Losen:
Los 1: Fahrgestell und Aufbau,
Los 2: Beladung
Aufbau und Fahrgestell für insgesamt zwei Automatik-Drehleitern mit kombinierten Bewegungen DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014 oder vergleichbar
Karlsruhe
Los 1 – Aufbau und Fahrgestell für insgesamt zwei Automatik-Drehleitern mit kombinierten Bewegungen DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014 oder vergleichbar für die Feuerwehr Karlsruhe sowie die Feuerwehr Rheinstetten
Beladung für insgesamt zwei Automatik-Drehleitern mit kombinierten Bewegungen DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014 oder vergleichbar
Karlsruhe
Los 2 - Beladung für insgesamt zwei Automatik-Drehleitern mit kombinierten Bewegungen DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014 oder vergleichbar für die Feuerwehr Karlsruhe sowie die Feuerwehr Rheinstetten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme vorliegt.
Soweit keine Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt, ist im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abzuschließen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird,
- ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (Formular 235).
Folgende Normen oder Vorschriften sind bei der Leistungserbringung zu beachten:
Anerkannte Regeln der Technik, der neuste Stand der Abgasvorschriften, entsprechende DIN-Normen der Feuerwehrreihe (DIN 14000-14999), insbesondere DIN EN 1846-1-2-3 und DIN 14043 oder gleichwertig, soweit nicht durch andere Forderungen unmöglich, Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen), Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (GUV-V C53) Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (GUV-V D29), sonstige mitgeltende Unfallverhütungsvorschriften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E12794715. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).