Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Feuerwehr der Gemeinde Senden
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senden
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48308
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Feuerwehr der Gemeinde Senden
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Feuerwehr der Gemeinde Senden. Die Ausschreibung gliedert sich in 2 Lose, Los 1 Fahrgestell / Aufbau HLF 20 und Los 2 Beladung. Hier wird nun Los 1 Fahrgestell / Aufbau HLF 20 ausgeschrieben. Das Los 2 Beladung wird zu einem späteren Zeitpunkt, zu dem ein definierter Liefertermin für das Los 2 Beladung genannt werden kann, separat ausgeschrieben.
Gemeinde Senden
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Feuerwehr der Gemeinde Senden - Los 1 Fahrgestell, Aufbau
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.