Rahmenvertrag KTW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]005/2006/2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag KTW
Rahmenvertrag zur Lieferung von 15-23 Krankentransportwagen TYP A2 nach DIN EN 1789: 220-12 in insgesamt 2 Losen:
Los 1: Fahrgestelle, Los 2: Kofferaufbau/-ausbau
Lieferung Fahrgestelle
Der Auftragnehmer des Loses 1 liefert das Fahrgestell direkt zum Auftragnehmer des Loses 2.
Rahmenvertrag über geschätzt 17 Fahrgestelle in den Jahren 2022/23, geeignet für den Auf-/Ausbau zum Krankentransportwagen Typ A2 mit Aluminium-Wechselkoffer nach DIN EN 1789:2020. Die Mindestabnahmemenge liegt bei 15, die Höchstabnahmemenge bei 23 Fahrgestellen.
Ausbau der Fahrgestelle
Abholung nach Endabnahme beim Aufbauer (Auftragnehmer Los 2)
Rahmenvertrag über den Ausbau der Fahrgestelle aus Los 1 mit Aluminiumkofferaufbau in integraler Bauweise mit innenliegendem Gerippe als Wechselkoffermodul zum Ausbau als Krankenwagen TYP A2 nach DIN EN 1789:2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der Fahrgestelle
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau der Fahrgestelle
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.