TGA-Planung Energetische Sanierung der Erich-Klausener-Realschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0169-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Energetische Sanierung der Erich-Klausener-Realschule
Die Stadt Münster beabsichtigt die energetische Sanierung von Gebäuden am Schulstandort der Erich-Klausener-Realschule im innenstadtnahen Stadtteil Pluggendorf am Aasee.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme.
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die im Folgenden näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung der Erich-Klausener-Realschule". Zu bearbeiten sind die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen einzelne, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen, insb. eine tägliche (nicht notwendig ganztägige) Baustellenpräsenz.
Die Stadt Münster beabsichtigt, im Altbau der Erich-Klausener-Realschule eine energetische Sanierung durchzuführen. Der gesamte Fenster- und Fassadenbereich der 1961 und 1976 errichteten Bauteile hat durch Alterung, intensive Nutzung und Witterungseinflüsse einen Zustand erreicht, der eine umfassende Sanierung erforderlich macht. Da die gesamte technische Gebäudeausrüstung auch aus der Errichtungszeit stammt, wird diese im Rahmen der energetischen Sanierung erneuert. Dies betrifft insbesondere die Leitungsnetze für Trinkwasser und Schmutzwasser, das Heizungsnetz sowie die Elektro- und Nachrichtentechnik.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 45%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Baukosten in den KGr 410 bis 430 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt).
e) Die erbrachten Ingenieurleistungen wurden nicht vor dem 01.03.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Anlagengruppen 1 bis 3 lag nicht vor dem 01.03.2017.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauausführungsleistungen bei fortlaufendem Gebäudebetrieb (Gewicht 10%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Höheres Baukostenvolumen in den KG 410 bis 430 ohne MwSt. (Gewicht 5%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).
2) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40%), Unterkriterien:
2.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Baukosten in den KGr 440+450 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt).
e) Die erbrachten Ingenieurleistungen wurden nicht vor dem 01.03.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Anlagengruppen 4 und 5 lag nicht vor dem 01.03.2017.
2.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauausführungsleistungen bei fortlaufendem Gebäudebetrieb (Gewicht 10%).
2.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12%).
2.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Höheres Baukostenvolumen in den KG 440 bis 450 ohne MwSt. (Gewicht 5%).
2.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.2) aktuelle Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3%);
3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%);
3.4) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2%).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Baukosten in den KGr 410 bis 430 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt).
e) Die erbrachten Ingenieurleistungen wurden nicht vor dem 01.03.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Anlagengruppen 1 bis 3 lag nicht vor dem 01.03.2017.
2. Referenzen über Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes.
b) Für das Vorhaben wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Insoweit gilt die LPh 8 als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. auch unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III.
d) Die Baukosten in den KGr 440+450 beliefen sich zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt).
e) Die erbrachten Ingenieurleistungen wurden nicht vor dem 01.03.2017 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung der Anlagengruppen 4 und 5 lag nicht vor dem 01.03.2017.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen), jeweils aktuell sowie im Durchschnitt der Jahre 2019, 2020 und 2021, aufgeschlüsselt für folgende Berufsgruppen:
3.1) Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.2) Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.3) Techniker/innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung;
3.4) Techniker/innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtenrechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu den Ziffern 1 und 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche jeweils genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1 bis 5 des Leistungsbilds Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss der LPh 8 bereits die Fertigstellung aller Ausführungsleistungen für die jeweilige Anlagengruppe, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung für die entsprechende Anlagengruppe verstanden wird.
Die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Außerdem darf auch die Gesamtanzahl aller Ingenieur:innen und Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf (umgerechnet in Vollzeitstellen) sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYH9Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html