Rahmenvereinbarung TGA-Planung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fz-juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung TGA-Planung
Das Forschungszentrum Jülich wurde am 11. Dezember 1956 gegründet und ist seitdem stetig gewachsen. Gesellschafter der Forschungszentrum Jülich GmbH ist die Bundesrepublik Deutschland (90%) und das Land Nordrhein-Westfalen (10%).
Die Organisationsstruktur des Forschungszentrums Jülich besteht aus zehn Forschungsinstituten mit zahlreichen Institutsbereichen.
Die wissenschaftlichen und technischen Arbeiten des Forschungszentrums werden in Instituten und wissenschaftlich-technischen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt.
Mit rund 6300 Beschäftigten gehört das Forschungszentrum Jülich, Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft, zu den großen, interdisziplinären Forschungseinrichtungen in Europa.
Das Forschungszentrum Jülich fokussiert sich auf nutzeninspirierte Grundlagenforschung und stellt sich somit den Herausforderungen der Gegenwart für eine lebenswerte Zukunft. Es forscht an umfassenden Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in den Bereichen Information, Energie sowie Bioökonomie und betreibt zu diesen Zwecken einzigartige Großgeräte – nicht nur auf dem eigenen Campus, sondern auch an Außenstellen im In- und Ausland.
Ziel ist es, Grundlagen für zukünftige Schlüsseltechnologien zu schaffen.
Der Auftragnehmer (AN) soll den Auftraggeber (AG), insbesondere den Fachbereich Planung Versor-gungstechnik (B-V), bei der Ausübung seiner Aufgaben möglichst flexibel und schnell durch seine Dienstleistung TGA-Planung unterstützen.
Die TGA-Planung wird dabei nach Kostengruppen entsprechend DIN 276 bzw. HOAI §53 wie folgt gegliedert:
KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen - KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; inkl. Druckluft / Anlagengruppe 1 -Zone I und II
- KG 420 Wärmeversorgungsanlagen / Anlagengruppe 2 - Zone I, II und III
- KG 430 Lufttechnische Anlagen, inkl. Kälte und Zentr. Kaltwasser / Anlagengruppe 3 - Zone I, II und II
- KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen / Anlagengruppe 7 - Zone II und III (Technische Gase, Reinstgase, VE-Wasser, Vakuum, Prozesskühlung, Absauganlagen, Laborein-richtung)
Die Leistung kann vom Auftraggeber in Teilleistungen aus allen zu erbringenden Leistungsbereichen abgerufen werden.
Rahmenvereinbarung TGA-Planung
Forschungszentrum Jülich GmbH, 52428 Jülich
Bei den zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich um Leistungen der TGA-Planung in den An-lagengruppen nach HOAI 2021 §53 und Honorarzonen nach Anlage 15 Nummer 15.2:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Zone I und II 2. Wärmeversorgungsanlagen; Zone I, II und III 3. Lufttechnische Anlagen; Zone I, II und III 7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, hier - Medienversorgungsanlagen für techn. Gase und Reinstgase, Flüssigkeiten; Zone III
- Prozesskühlung, Absauganlagen, Zone II und III
- Laboreinrichtung, Zone II und III
Zu erbringen ist die Fachplanung Technische Ausrüstung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen in Anlehnung an das Leistungsbild gem. HOAI 2021, §§ 53-56 aus den Grund- und Beson-deren Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8.
Die Leistung kann vom AG in Teilleistungen, aus allen zu erbringenden Leistungsbereichen, abgerufen werden.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf:
- Bestandserfassung, Überprüfung und Fortschreibung vorhandener Bestandsunterlagen und An-lagenkonzepte; Messungen (Luftmengen, Temperatur, Luftfeuchte, Schalldruck)
- Grundlagenermittlung, Umbau-/Anlagenkonzepte auf Basis von Nutzeranforderungen; Kosten-schätzungen
- Erstellung von Lüftungsgesuchen und deren Abstimmung mit der Behörde
- Koordination der Fachplanung
- fabrikatsneutrale Leistungsverzeichnisse; techn. Angebotsprüfung, Vergabevoschläge
- TGA-Fachbauleitung, auch für die Inbetriebnahme und die Überprüfung zur Richtigkeit und Um-setzung der technischen Maßnahmen, auch nach Vorgaben der Baugenehmigung
- Beachtung der Technischen Anschlussbedingungen des FZ
Bei dem ausgeschriebenen Vertragswert handelt es sich um einen geschätzten Wert. Bei diesem Rahmenvertrag handelt es sich um eine einseitig bindende Vereinbarung, wonach der AN verpflichtet ist, auf Abruf durch den AG die abgerufene Leistung zu erbringen, der AG jedoch nicht verpflichtet ist, den Abruf zu tätigen. Für den AG besteht also keine Abnahmeverpflichtung und er ist nicht verpflich-tet, den Vertragswert durch Abrufe zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung TGA-Planung
Forschungszentrum Jülich GmbH, 52428 Jülich
Bei den zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich um Leistungen der TGA-Planung in den An-lagengruppen nach HOAI 2021 §53 und Honorarzonen nach Anlage 15 Nummer 15.2:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Zone I und II 2. Wärmeversorgungsanlagen; Zone I, II und III 3. Lufttechnische Anlagen; Zone I, II und III 7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, hier - Medienversorgungsanlagen für techn. Gase und Reinstgase, Flüssigkeiten; Zone III
- Prozesskühlung, Absauganlagen, Zone II und III
- Laboreinrichtung, Zone II und III
Zu erbringen ist die Fachplanung Technische Ausrüstung für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen in Anlehnung an das Leistungsbild gem. HOAI 2021, §§ 53-56 aus den Grund- und Beson-deren Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8.
Die Leistung kann vom AG in Teilleistungen, aus allen zu erbringenden Leistungsbereichen, abgerufen werden.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf:
- Bestandserfassung, Überprüfung und Fortschreibung vorhandener Bestandsunterlagen und An-lagenkonzepte; Messungen (Luftmengen, Temperatur, Luftfeuchte, Schalldruck)
- Grundlagenermittlung, Umbau-/Anlagenkonzepte auf Basis von Nutzeranforderungen; Kosten-schätzungen
- Erstellung von Lüftungsgesuchen und deren Abstimmung mit der Behörde
- Koordination der Fachplanung
- fabrikatsneutrale Leistungsverzeichnisse; techn. Angebotsprüfung, Vergabevoschläge
- TGA-Fachbauleitung, auch für die Inbetriebnahme und die Überprüfung zur Richtigkeit und Um-setzung der technischen Maßnahmen, auch nach Vorgaben der Baugenehmigung
- Beachtung der Technischen Anschlussbedingungen des FZ
Bei dem ausgeschriebenen Vertragswert handelt es sich um einen geschätzten Wert. Bei diesem Rahmenvertrag handelt es sich um eine einseitig bindende Vereinbarung, wonach der AN verpflichtet ist, auf Abruf durch den AG die abgerufene Leistung zu erbringen, der AG jedoch nicht verpflichtet ist, den Abruf zu tätigen. Für den AG besteht also keine Abnahmeverpflichtung und er ist nicht verpflich-tet, den Vertragswert durch Abrufe zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung
Haftpflichtversicherung des AN je Schadensereignis:
Deckung Personenschäden 1.500.000 € Deckung Sach- und Vermögensschäden 250.000 € Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >150.000,00 €
Mind. 2 Mitarbeiter, die als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter tätig sind
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung als „Beratender Ingenieur“ gem. §44 (1) VgV i.V.m. §75 (2) VGV für Technische Ausrüstung §53 HOAI
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Leistung erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Das Verfahren gliedert sich in die folgenden zwei Stufen auf:
1. Auswahlphase/ Teilnahmewettbewerb 2. Angebotsphase/ Verhandlungsphase Bereits in der 1. Stufe werden die Vergabeunterlagen mit allen relevanten Informationen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage erfolgt seitens interessierter Planungsbüros die Abgabe von Teilnahmeanträgen, die die entsprechenden Angaben für die Eignungsprüfung enthalten müssen.
Die Teilnahmeanträge werden vom AG geprüft, sodass zwischen geeigneten und nicht geeigneten Bietern für die Rahmenvereinbarung differenziert werden kann.
Im Zuge der 2. Stufe werden geeignete Bewerber vom Auftraggeber zur Abgabe eines Erstangebotes und zur Teilnahme an einem Präsentationstermin aufgefordert.
Die Präsentationen werden in Anlehnung an die zuvor veröffentlichten Zuschlagskriterien bewertet. Zum Abschluss der 2. Stufe erfolgt für jeden Bieter eine Gesamtbewertung, die auf dem Angebotspreis und der Präsentation basiert.
Die Präsentation soll Aussagen zu folgenden Themen treffen (vgl. 04 Bewertungsmatrix):
• Vorstellung des Büros,
• Vorstellung des vorgesehenen zuständigen Projektleiters / stellvertretenden Projektleiters, (s. Anlage 2, Punkt 2.1.1) • Darstellung zu den Themen Projektablauf, Abwicklung der Projekte innerhalb des Büros/Erläuterung zielführender Lösungsansätze/Aufzeigen wichtiger Schnittstellen/Berichtswesen/Einbeziehung des AG (s. Anlage 2, Punkt 2.2.2) • Leistungsfähigkeiten zu besonderen Leistungen (s. Anlage 2, Punkt 2.1.2) • •Darstellung des Planungs-/Ausführungsprozesses Lph 1-8 für die Zusammenlegung zweier S1-Labore in ein Chemielabor (Zuluft/Abluft, Sanitär, Heizung, Umluftkühlung, Gase, Medien, Laborabzüge) im Bestand, mit Überwachung der Ausführung (s. Anlage 2, Punkt 2.2.1). Honorarzonen nach §53ff HOAI für SAN/HZG II, für RLT, Gase/Medien/Laborabzüge jeweils III.
Zum Termin ist die Präsentation im digitalen Format (pdf-Datei) einzureichen. Sofern unter Berücksichtigung der dann geltenden Corona-Regelungen eine Präsenzveranstaltung möglich ist, ist die Präsentation dreifach als Gesprächsunterlage (Handout) mitzubringen und persönlich zu übergeben. Das Handout wird nicht bewertet, es gilt das gesprochene Wort. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe der eingereichten Arbeitsproben. Der AG verpflichtet sich, die Arbeitsproben vertraulich und ausschließlich zum Zweck der Angebotsbewertung zu verwenden.
Hinweis: Aufgrund der aktuellen coronabedingten Einschränkungen wird der Termin ggf. als Vi-deokonferenz durchgeführt.
Nicht eingereichte Arbeitsproben zu den oben genannten Themen führen nicht zum Ausschluss aus dem Wettbewerb. Sie werden nicht nachgefordert.
Für jeden Termin stehen maximal 30 Minuten zur Verfügung, davon sind 15 Minuten für die Präsentation, maximal 10 Minuten für Fragen vorgesehen. Die Sprache ist Deutsch.
Die im Verhandlungsgespräch erörterten Fragen und Antworten werden protokolliert und dienen als verbindliche Ergänzung zum Angebot.
Teilnehmer der Verhandlungsgespräche auf Seiten des AG:
• Vertreter der Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft (M-EB),
• Vertreter der Abteilung Planen und Bauen (B-V).
Die Präsentationen werden in Anlehnung an die zuvor veröffentlichten Zuschlagskriterien (vgl. hierzu 04 Bewertungsmatrix) bewertet. Zum Abschluss der 2. Stufe erfolgt für jeden Bieter eine Gesamtbewertung, die auf dem Vergleichspreis und der Präsentation basiert.
Weiterführende Informationen zum Umfang und Ablauf der Präsentationen werden den Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in der 2. Stufe des Vergabeverfahrens mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134Absatz 2 bleibt unberührt,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
e. Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]