Universitätsklinikum Münster - Neubau Servicezentrum, VZ II und Studienlabore - P35 Objektplanung II Referenznummer der Bekanntmachung: 2920_19_871-P34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Neubau Servicezentrum, VZ II und Studienlabore - P35 Objektplanung II
Objektplanung mit den Leistungsphasen 6 bis 8 für das Projekt Neubau Servicezentrum, VZ II und der Leistungsphase 8 für das Projekt Studienlabore
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Objektplanung (LP 6 - 8) für das Projekt "Neubau Servicezentrum, VZ II" und die Leistungen der Objektüberwachung (LP 8) für das Projekt "Neubau Studienlabor".
Servicezentrum
Südlich des Coesfelder Kreuzes bzw. am nördlichen Rand des Universitätsklinik-Campus plant die Infrastruktur Management GmbH die Errichtung eines Servicezentrums. So soll in der Achse der von Süden kommenden Domagkstraße ein Hochpunkt mit einer maximalen Höhe von 60 Metern entstehen. Der Baukörper soll sich zukünftig in einem zweiten Bauabschnitt Richtung Osten dreigeschossig entwickeln. Das Servicezentrum schafft in dem Turmgebäude ca. 7.500 m2 NUF für ca. 450 Büro-Arbeitsplätze für das UKM, die heute in angemieteten Räumen unter-gebracht sind. Die Erdgeschossnutzungen umfassen ca. 1.500 m2 NUF für öffentliche und halböffentliche Nutzungsbereiche sowie Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung.
VZ II
In den Unterschossen des Servicezentrums befindet sich das Versorgungszentrum II. Hier soll eine zentrale Technikfläche (ca. 1.000 m2) zur Umsetzung einer innovativen und nachhaltigen Energieversorgung für das UKM entstehen und die Versorgungssicherheit der gesamten Unikli-nik erhöhen.
Studienlabor
Das Servicezentrum entsteht im Zusammenhang mit dem westlich angrenzenden Neubau des Studienlabors, welches als zweigeschossiges Gebäude vorwiegend Laboratorien, Hörsaal-/Vortragsräume und studentische Einrichtungen aufnehmen wird. Die Nutzflächen des Stu-dienlabors gliedern sich wie folgt:
- ca. 2.000 m2 NUF für Laborflächen
- ca. 500 m2 NUF für Fachschaftsbereiche
- ca. 500 m2 NUF für Students Union
- ca. 350 m2 NUF für Seminarbereiche
Beide Gebäude sollen zukünftig eine qualitätsvolle städteräumliche Situation und einen repräsentativen Zugang zum Forschungscampus Ost des Universitätsklinikums bilden.
Da das Projekt gefördert werden soll steht der zeitliche Ablauf unter dem Vorbehalt der Anpassung wg. fördermittelrechtlicher Vorgaben.
Bei 5 oder weniger Teilnahmeanträgen von geeigneten Bewerbern werden diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach der vorgenannten Prüfung weniger als 5 Bewerber verbleiben.
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf der Basis der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für den Fall, dass auch nach einer Bewertung der Teilnahmeanträge mehr als 5 geeignete
Bewerber vorliegen, deren Teilnahmeantrag mit gleicher Punktzahl bewertet wurden, entscheidet das Los (s. § 75 Abs. 6 VgV).
Für die Auswertung der Teilnahmeanträge sollen 3 Referenzen mit dem Unterkriterium Herstellungskosten, ob die Referenz ein Laborgebäude / Hochhaus ist und ob der Bauherr ein öffentlicher Auftraggeber ist mit insgesamt 90 Punkten bewertet werden.
Die angeführten Referenzen müssen dabei folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Baumaßnahme muss fertiggestellt sein und die Fertigstellung darf nicht länger als 7 Jahre zurück liegen,
- Der Bewerber muss die Leistungsphasen 6-8 selber bearbeitet haben,
Außerdem wird die Erfahrung der verantwortlichen Projektleitung mit maximal 25 punkten bewertet.
Abschließend soll der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten 3 Jahre und die durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter aus den letzten 3 Jahren mit insgesamt 20 Punkten bewertet werden.
Nach der Auswertung der Teilnahmeanträge fordert der AG 5 Bewerber zur Angebotsabgabe (bestehend aus Vorstellung des Projektteams, Projektkonzept und Honorarangebot) auf. Nach Eingang der Erstangebote erfolgt eine Vorprüfung der Angebote.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor hierüber zu verhandeln. Sofern der Auftraggeber eine Vorstellungs-/Verhandlungsrunde für zweckmäßig erachtet, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen:
Die drei Bieter, welche nach den ermittelten Punktzahlen anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien die (drei) wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, lädt der Auftraggeber zu Verhandlungen (nebst Angebotspräsentation) ein. Sofern nur ein oder zwei Bieter für den Zuschlag in Betracht kommen (z.B. aufgrund der Punktabstände oder aufgrund von Ausschlussgründen), werden nur diese/dieser zu Verhandlungen eingeladen. Alle anderen Bieter scheiden aufgrund der Abschichtungsentscheidung des Auftraggebers aus dem Verfahren aus (Abwicklung des Verfahrens in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen).
Maßgebende Kriterien für die Vorprüfung und die abschließende Angebotswertung und Zuschlagsentscheidung sind:
- Qualifikation des Projektteams, gewichtet mit 30 %
- Qualität des Projektkonzepts hinsichtlich der Methoden und Vorgehensweisen, gewichtet mit 40 %
- Honorarangebot gewichtet mit 30 %
Die Beauftragung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sollte zum Nachweis seiner Eignung (Zuverläs-sigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
- unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 sowie Ziff. III.2.1 und 2.2 der EU-Bekanntmachung genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständigen Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Die von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3 sowie Ziff. III.2.1 und 2.2 der EU-Bekanntmachung. Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 so-wie die in Ziff. III.2.1 und 2.2 der EU-Bekanntmachung genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern zu erbringen.
Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise zu führen:
- Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020. Auf Anforderung der Vergabestelle ist der Nachweis zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäf-tigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal und Angaben zur technischen Ausstattung des Bewerbers.
Zum Nachweis der technischen Eignung sind 3 Referenzen zu vergleichbaren Baumaßnahmen vorzulegen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von den wichtigsten Pla-nungsleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
Die Referenzen können nur dann gewertet werden,
- wenn die Baumaßnahme fertiggestellt ist und die Fertigstellung nicht länger als 7 Jahre zurückliegt,
- wenn der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 6-8 selber bearbeitet hat.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt " oder "Ingenieur".
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYG3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.