Sichere Zustellung eGK-PIN/PUK-Briefe Referenznummer der Bekanntmachung: 0006-PINVersand-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Sichere Zustellung eGK-PIN/PUK-Briefe
- Abholung der eGK-PIN/PUK-Briefe beim Briefproduzenten,
- Generierung eines maschinenlesbaren Kennzeichens,
- bundesweite sichere Zustellung /Übergabe an den Adressaten
mit persönlicher Verifizierung,
- ggf. Aufbewahrung bis zur Übergabe in einer Filiale,
- Rückmeldung an AG (Statusmeldung).
bundesweiter Empfangsbereich
Gegenstand der Beschaffung ist die sichere Zustellung von PIN/PUK-Briefen nach §336 Abs. 5 SGBV
Während der geplanten Vertragslaufzeit von drei Jahren wird mit einer Menge von 250.000 Sendungen gerechnet. Diese Menge ist eine Schätzung, die nur als Anhaltspunkt herangezogen werden kann und keine Höchst- oder Mindestabnahmemengen darstellt. Eine Abnahmeverpflichtung besteht diesbezüglich nicht. Der Auftragnehmer muss organisatorisch und technisch in der Lage sein, für den Auftraggeber wöchentlich bis zu 10.000 PIN/PUK-Briefe abzuholen, zu befördern und bundesweit zuzustellen. Die Tagesmenge beträgt max. 3.000 PIN/PUK-Briefe. Die Höchstmenge liegt bei der 3-fachen Menge an PIN/PUK-Briefen (750.000 Briefe).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal pro Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 5.000.000,00.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E7) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E8) zur Zuverlässigkeit
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über das Vorhandensein von mindestens drei Referenzkunden, deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind Aufträge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr und einem werktäglichen Volumen von mindestens 3.000 Sendungen (bundesweite Versendung von normalen Briefsendungen ohne persönliche Verifizierung). Die Zustellung von nicht-adressierten Werbesendungen ist kein vergleichbarer Auftrag.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Mindestlohntreue.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) über das Vorhandensein einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß Postgesetz (PostG).
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zum Datenschutz
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) des Bieters zum klimaneutralen Versand
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich eleketronisch möglich. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter dem vorgenannten Link zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.