Abschluss eines Rahmenvertrages über Leasing von IT- Equipment mit unterschiedlichen Laufzeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2022-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rahmenvertrages über Leasing von IT- Equipment mit unterschiedlichen Laufzeiten
Abschluss eines Rahmenvertrages über 48 Monate mit unterschiedlichen Leasinglaufzeiten für IT-Equipment
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über 48 Monate mit unterschiedlichen Leasinglaufzeiten für IT-Equipment. In diesem Zeitraum kann der Auftraggeber jegliches IT-Equipment mit unterschiedlichen Laufzeiten leasen.
Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher bzw. englischer Sprache erwartet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe in Textform.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Information zu II.2.5 (Zuschlagskriterien): Der Auftraggeber entscheidet über den Zuschlag aufgrund des Preises und der im Kriterienkatalog festgelegten Kriterien und Fragestellungen auf Grundlage der erweiterten Richtwertmethode gem. UfAB 2018.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.