Objektplanung - Gebäude - Erweiterung des Schwarz-Weiß-Bereichs der Feuerwache - Stadt Emsdetten Referenznummer der Bekanntmachung: 30000-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emsdetten.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsg-rechtsanwaelte.com
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung - Gebäude - Erweiterung des Schwarz-Weiß-Bereichs der Feuerwache - Stadt Emsdetten
Die Stadt Emsdetten plant die Erweiterung des Schwarz-Weiß-Bereichs ihrer Feuerwache (Buckhoffstraße 8, 48282 Emsdetten). Die Feuerwache wurde Anfang der 80er Jahre geplant und gebaut (Baubeginn 20.12.1982). Die Planung orientierte sich an einer Feuerwehr mit ca. 70-80 Einsatzkräften.
Die Errichtung einer SW-Trennung ist dringend erforderlich, um die Anforderungen an den Arbeits- und Unfallschutz für die Einsatzkräfte der Feuerwehr Emsdetten zu erfüllen.
Das bestehende Gebäude soll dazu um einen Anbau für die Schwarz-Weiß-Trennung - Aufbewahrung der Privat- und Arbeitskleidung der Feuerwehrleute in verschiedenen Räumlichkeiten - sowie Duschen etc. erweitert werden.
Im Rahmen der notwendigen Erweiterung sollen weitere Räumlichkeiten errichtet werden, die für den Dienstbetrieb der Feuerwehr erforderlich sind. In der Erweiterung sollen daher zusätzliche Räumlichkeiten unter anderem für Schulungen und Veranstaltungen entstehen.
Zur Erweiterung soll die Mittelstraße teilweise entwidmet und durch einen Anbau an die bestehende Feuerwache überbaut werden.
Emsdetten
Objektplanung - Gebäude (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 8
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In einem ersten Schritt werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Die Stadt Emsdetten behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder auf einzelne Grundleistungen einer Leistungsphase zu beschränken.
Die Stadt Emsdetten ist in ihrer Entscheidung über eine weitere Beauftragung frei. Ein Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht nicht. Auch können daraus keine sonstigen vertraglichen Verpflichtungen für die Stadt Emsdetten entstehen.
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung bzw. aus der Beauftragung nicht aller Grundleistungen einer Leistungsphase kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Berufsqualifikation
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
2. Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
2.1. Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze in den letzten drei Geschäftsjahren für alle Mitglieder einzeln anzugeben.
2.2. Haftpflichtversicherung
Versicherungsbestätigung bzw. Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit nachfolgenden Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird:
2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die vorstehenden Mindestdeckungssummen müssen in jedem Jahr 2-fach zur Verfügung stehen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Versicherungsbestätigung bzw. Erklärung daher für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Mit dem Angebot ist zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:
3.1. Beschäftigte
Erklärung zur Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Objektplanung Gebäude) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
Geschäftsführer / Inhaber
Architekten / Ingenieure
Technische Zeichner / Bautechniker
Sonstige Mitarbeiter
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Objektplanung Gebäude) beschäftigten Personen für alle Mitglieder einzeln und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt anzugeben.
3.2. Referenz
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zwingend eine vergleichbaren Referenz aus den letzten fünf Jahren anzugeben, die folgende Anforderungen erfüllen muss:
3.2.1. Neubau oder Erweiterungsbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber.
3.2.2. Bearbeitet und abgeschlossen wurden die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude.
3.2.3. Das Gebäude ist der Honorarzone III gemäß § 35 HOAI 2021 zuzuordnen.
3.2.4. Die Summe der Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276) betrugt mindestens 1,9 Mio. EUR (netto).
Der Nachweis muss prüfbare Angaben (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Baukosten, Leistungsumfang) enthalten.
Vorstehend unter III.1.1) wurde bereits darauf hingewiesen, dass gemäß § 75 Abs. 1 VgV nur Bewerber zugelassen werden, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Optionale Präsentation
Der Auftraggeber behält sich vor, alle Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, aufzufordern, das Projektteam und die Projektumsetzung im Rahmen einer Präsentation vor Ort vorzustellen. In diesem Fall werden die Präsentationen voraussichtlich im Laufe der 13. KW 2022 stattfinden.
Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass alles, was nicht Inhalt des Angebots ist, im Präsentationstermin nicht nachgeschoben werden kann und darf.
2. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 11.03.2022 zu stellen. Später eingehende Fragen werden in der Regel nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8HRSQZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.