Planungsleistungen HRB Eberdingen – Objektplanung und Fachplanungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vaihingen an der Enz
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71665
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vaihingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen HRB Eberdingen – Objektplanung und Fachplanungen
Der ZV HWS Strudelbachtal plant den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Eberdingen als gesteuertes Trockenbecken ohne Dauerstau. Höhe Dammbauwerk ca. 9 m über Talsohle. Gewöhnlicher Hochwasserrückhalteraum ca. 265.000 m³.
Planfeststellungsbeschluss Landratsamt Ludwigsburg vom 06.12.2021.
Beabsichtigt ist die Vergabe der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI mit den Leistungsphasen 5 bis 9, die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 6,
Beginn Planungsleistungen: Juli 2022 / Ausschreibung der Bauleistungen Herbst 2023 / Vergabe der Bauleistungen bis Ende März 2024 / Bauausführung April 2024 bis Ende 2025 / Dokumentation und Abrechnung bis Ende Juni 2026.
Zeitangaben vorbehaltlich des Förderbescheids
Los 1 – Objektplanung Ingenieurbauwerk mit Fachplanung der technischen Ausrüstung
Eberdingen
Der ZV HWS Strudelbachtal plant den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Eberdingen auf der Gemarkung Eberdingen.
Für das Vorhaben besteht ein Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ludwigsburg vom 06.12.2021.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen.
Benötigt werden folgende Leistungen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach dem Leistungsbild in § 43 HOAI von der Ausführungsplanung (Lph5) bis zur Objektbetreuung (Lph9).
- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppe 4 – Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Anlagengruppe 8 - Automation bei Ingenieurbauwerken
- Besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung
- Besondere Leistung: Definition und Mitwirkung bei der Vergabe von zusätzlichen Leistungen Dritter (z. B. im Bereich Geotechnik und Vermessung)
- Besondere Leistung: Erstellung Bestandsdokumentation inklusive aller Bauwerksbücher und Betriebsanweisungen
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Für die örtliche Bauüberwachung wird eine Präsenz auf der Baustelle an mindestens zwei Tagen pro Woche vorausgesetzt. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Bauüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind mit dem AG abzustimmen.
Der Beckenstandort des HRB Eberdingen befindet sich oberstrom der Ortslage von Eberdingen, etwa 70 m südlich des Bauhofs. Auf Höhe des HRB umfasst das Einzugsgebiet des Strudelbachs eine Größe von ca. 31 km².
Das HRB ist als gesteuertes Trockenbecken ohne Dauerstau im Hauptschluss konzipiert. Das Dammbauwerk erreicht eine maximale Höhe von ca. 9 m über der Talsohle. Der gewöhnliche Hochwasserrückhalteraum beträgt etwa 265.000 m³.
Der Strudelbach wird im Dammbereich durch ein offenes Auslassbauwerk geführt, wobei durch die naturnahe Gestaltung die ökologische Durchgängigkeit erhalten bleibt. Um den Strudelbach durch das Auslassbauwerk führen zu können, ist ober- und unterstrom des Bauwerks eine bereichsweise Verlegung des Gewässers erforderlich.
Das Offene Auslassbauwerk verfügt über einen ökologisch durchgängigen Grundablass (B x H = 5,0 m x 2,5 m), einen Betriebsauslass zur Steuerung der Regelabgabe (B x H = 1,6 m 1,6 m) und eine Hochwasserentlastung in Form einer Stauklappe (B x H = 11,0 m 1,1 m).
Die durch das Dammbauwerk entstehenden neuen Wegeverbindungen sollen künftig nicht nur dem Betrieb und der Unterhaltung des HRB dienen, sondern auch für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben werden.
Der Rückbau der bestehenden Wasserleitung und die Querung der neuen Wasserleitung DN100 wurden mit dem für die Planung beauftragten Büro Baurconsult abgestimmt. Die Querung soll demnach im westlichen Dammbereich erfolgen. Detailabstimmungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen.
Auf der Dammkrone wird zur Unterbringung der elektrotechnischen Steuerung des HRB ein Betriebsgebäude errichtet. Für das Betriebsgebäude ist eine Stromversorgung und Anbindung an das Fernmeldenetz erforderlich.
Die Maßnahme erhält eine Förderung gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Teil III – Wasserbau und Gewässerökologie –. Die Förderrichtlinien sind einzuhalten. Insbesondere bei Ausschreibung und Rechnungsprüfung / Abrechnung ist auf die entsprechenden Anforderungen einzugehen.
Die Beauftragung in diesem Vergabeverfahren kann erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.
Los 2 – Fachplanung Tragwerksplanung
Eberdingen
Der ZV HWS Strudelbachtal plant den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Eberdingen auf der Gemarkung Eberdingen.
Für das Vorhaben besteht ein Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Ludwigsburg vom 06.12.2021.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen.
Benötigt werden folgende Leistungen:
- Fachplanung Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild in § 51 HOAI ab der Vorplanung (Lph2) bis zur Vorbereitung der Vergabe (Lph6) Für die neu zu erstellenden Bauwerke, sowie für die während des Baus notwendigen Verbaumaßnahmen.
- Besondere Leistung: Bewehrungsabnahmen
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind mit dem AG abzustimmen.
Der Beckenstandort des HRB Eberdingen befindet sich oberstrom der Ortslage von Eberdingen, etwa 70 m südlich des Bauhofs. Auf Höhe des HRB umfasst das Einzugsgebiet des Strudelbachs eine Größe von ca. 31 km².
Das HRB ist als gesteuertes Trockenbecken ohne Dauerstau konzipiert. Das Dammbauwerk erreicht eine maximale Höhe von ca. 9 m über der Talsohle. Der gewöhnliche Hochwasserrückhalteraum beträgt etwa 265.000 m³.
Der Strudelbach wird im Dammbereich durch ein Offenes Auslassbauwerk geführt, wobei durch die naturnahe Gestaltung die ökologische Durchgängigkeit erhalten bleibt. Um den Strudelbach durch das Auslassbauwerk führen zu können, ist ober- und unterstrom des Bauwerks eine bereichsweise Verlegung des Gewässers erforderlich.
Das Offene Auslassbauwerk verfügt über einen ökologisch durchgängigen Grundablass (B x H = 5,0 m x 2,5 m), einen Betriebsauslass zur Steuerung der Regelabgabe (B x H = 1,6 m 1,6 m) und eine Hochwasserentlastung in Form einer Stauklappe (B x H = 11,0 m 1,1 m).
Die durch das Dammbauwerk entstehenden neuen Wegeverbindungen sollen künftig nicht nur dem Betrieb und der Unterhaltung des HRB dienen, sondern auch für den landwirtschaftlichen Verkehr frei gegeben werden.
Der Rückbau der bestehenden Wasserleitung und die Querung der neuen Wasserleitung DN100 wurden mit dem für die Planung beauftragten Büro Baurconsult abgestimmt. Die Querung soll demnach im westlichen Dammbereich erfolgen. Detailabstimmungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen.
Auf der Dammkrone wird zur Unterbringung der elektrotechnischen Steuerung des HRB ein Betriebsgebäude errichtet. Für das Betriebsgebäude ist eine Stromversorgung und Anbindung an das Fernmeldenetz erforderlich.
Die Maßnahme erhält eine Förderung gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Teil III – Wasserbau und Gewässerökologie –. Die Förderrichtlinien sind einzuhalten. Insbesondere bei Ausschreibung und Rechnungsprüfung / Abrechnung ist auf die entsprechenden Anforderungen einzugehen.
Die Beauftragung in diesem Vergabeverfahren kann erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 – Objektplanung Ingenieurbauwerk mit Fachplanung der technischen Ausrüstung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 – Fachplanung Tragwerksplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Planungsleistungen wurden mit Bekanntmachung vom 02.02.2022, AZ: 2022/S 023-058098 europaweit ausgeschrieben. Aufgrund verschiedener Hinweise und Empfehlungen sollen Änderungen an der Ausschreibung vorgenommen werden, wie z.B. die Aufnahme eines neuen Fachloses.
Diese Änderungen müssen im TED europaweit bekanntgemacht werden.
Die Darstellung der Korrektur wäre jedoch sehr unübersichtlich, sodass die ausschreibende Stelle beschlossen hat, die Ausschreibung insgesamt neu einzuleiten.
Dazu ist es notwendig, diese Ausschreibung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VgV aufzuheben.
Die ausgeschriebene Leistung wird aber weiterhin benötigt. Daher soll umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden. Die Bekanntmachung dieser Ausschreibung im TED soll innerhalb einer Woche veranlasst werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.02.2020:
„.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html