HÖP Abtsgmünd Referenznummer der Bekanntmachung: GSI0235MB3400009235
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de/rps/
Abschnitt II: Gegenstand
HÖP Abtsgmünd
HÖP Abtsgmünd, Vergabe GSI0235MB3400009235,
Objektplanung §43 HOAI (Hochwasserschutzdeiche und -mauern), örtliche BÜ, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Planungsbegleitende Vermessung, Bauvermessung.
Nicht Gegenstand: Hydraul. Berechnungen, Geotechnik.
Die durch das Land erstellte Hochwassergefahrenkarte (HWGK) an Kocher u. Lein weist bei einem mittleren bzw. 100-jährlichen Ereignis (HQ100) insbesondere für die Ortslagen von Abtsgmünd und Wöllstein in größeren Teilen eine Hochwassergefährdung auf. Beim Hochwasserereignis im Mai/Juni 2016 war Abtsgmünd im Wesentlichen durch den Kocher oberhalb des Leinzuflusses von Hochwasser betroffen. Hohe Schäden waren dabei im Gewerbegebiet "Kocherwiesen" zu verzeichnen. Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass der örtliche, techn. Hochwasserschutz (HWS) mit Deichen, Mauern und mobilen HWS-Einrichtungen die wirtschaftlichste Variante darstellt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
Planung des örtl. Hochwasserschutzes in Abtsgmünd, Bauabschnitt 1 "Kocherwiesen" auf ein Schutzziel von HQ100, Klima.
Planung der Revitalisierung der Kocher, Abschnitt Kocherwiesen II
Weitere Einzelheiten zum Vorhaben können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen Nummerngruppe 500).
Ostalbkreis / Stuttgart, Stadtkreis 73453 Abtsgmünd Der Bauabschnitt I "Kocherwiesen" erstreckt sich entlang des gleichnamigen Gewerbegebiets auf dem rechten, nördlichen Kocherufer von ca. Fluss-km 145,600 bis zur Brücke bei km 144,000.
Auf der gegenüberliegenden Flussseite unterhalb der Brücke bei km ca. 145,400 wurde der Kocher auf einer Länge von ca. 260m revitalisiert (GÖ Kocherwiesen I) Jetzt soll der Revitalisierungsbereich Oberstrom der Brücke, um rund 240m verlängert werden (GÖ Revitalisierung Kocherwiesen II).
Weitere Informationen - auch zum konkreten Teilbereich dieses Auftrags - können den Ausschreibungsunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden.
II.2.4.1) Teilbereich der mit dem zu vergebenden Auftrag zu bearbeiten ist:
Die zu vergebenden Leistungen beziehen sich auf folgende Objekte:
- Hochwasserschutz Abtsgmünd BA 1 Kocherwiesen.
- GÖ Revitalisierung Kocherwiesen II.
Eine detaillierte Übersicht der zu bearbeitenden Maßnahmen ist der Unterlage 501 (Maßnahmenliste) der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
II.2.4.2) Leistungsbild:
Für die zuvor genannten Objekte sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
1) Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, LP 1-9 vollständig;
2) Örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 HOAI,
3) Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LP 1-6, LP 8,
4) Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1.4.4, LP 1-4,
5) Bauvermessung gem. Anlage 1.4.7 HOAI, LP 1-3, LP 5.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung (Unterlage 302 der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform) entnommen werden.
II.2.4.3) Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe I = Grundauftrag: Leistungen bis zum Abschluss der Vorplanung (Leistungsphase 2).
Stufe II = optionale Leistungen: Leistungen bis zur Genehmigung
(Leistungsphase 3, 4).
Stufe III = optionale Leistungen: Leistungen zur Bauausführung
(Leistungsphase 5-9).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HÖP Abtsgmünd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://iwp-online.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYWYR4E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx