ISEK A12.3 Wasserterrassen - Planung der Freianlagen LP 4-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Münstereifel
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/186
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-muenstereifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
ISEK A12.3 Wasserterrassen - Planung der Freianlagen LP 4-8
Für den dritten Bauabschnitt A12.3 "Wasserbecken" besteht bereits eine konzeptionelle Planung entsprechend der Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI, die als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln in den STEP 2021 eingegangen ist.
Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt, die Leistung im Wege eines Offenen Verfahrens zu beschaffen. Gegenstand des vorliegenden EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Planung der Freianlagen gem. § 38 HOAI ff. in den Leistungsphasen 4 bis 8. Die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 wurden bereits erbracht. Die bestehende Vorentwurfsplanung ist Grundlage und zugleich fester Bestandteil für die weiteren Planungen in den Leistungsphasen 4 bis 8.
Stadt Bad Münstereifel Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel
Planung von Freianlagen gem. LP 4-8
Bieterfragen richten Sie NUR über das Vergabeportal (Kommunikation) an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Bad Münstereifel.
Telefonische Erreichbarkeit der Zentralen Vergabestelle:
montags und dienstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr unter:
02253/505-186 Frau Lippertz
02253/505-177 Frau Schick.
Wichtiger Hinweis für die Abgabe von Angeboten
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angebote bei der Angebotswertung berücksichtigt werden, die elektronisch über das Vergabeportal https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de eingereicht wurden.
Angebote in Papierform werden nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen!!!
Bitte hinterlegen Sie Ihr Angebot ausschließlich im Register Angebote.
Beim Hinterlegen Ihres Angebotes im Register Kommunikation muss Ihr Angebot leider von der Wertung ausgeschlossen werden!
Eine Ausfüllhilfe können Sie sich auf unserer Homepage unter: www.bad-muenstereifel.de/wirtschaft/vergaben-ausschreibungen/
als pdf-Datei herunterladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Münstereifel
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53902
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ing-beratung-lorenz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYZQA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe