Generalplanungsleistungen für Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: RB-W 03-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regio-bahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur
Der Auftraggeber beabsichtigt, Generalplanerleistungen und Gutachterleistungen für die Verlängerung der Infrastruktur der Regiobahn zwischen Kaarst und Viersen stufenweise zu vergeben. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen insbesondere folgende Leistungsbilder:
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
- Technische Ausrüstung
- Fachgutachten
NRW
Die Regionale Bahngesellschaft Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-Mettmann-Wuppertal mbH (Regiobahn bzw. Auftraggeber) ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Sie ist Eigentümerin der folgenden Bahnstrecken:
- Neuss Hbf - Kaarster See,
- Düsseldorf-Gerresheim - Dornap-Hahnenfurth und
- Dornap-Hahnenfurth - Wuppertal-Dornap Abzw. (Neubau-Verbindungsstrecke zur Bahnstrecke Wuppertal-Vohwinkel-Essen-Überruhr)
Auf den genannten Bahnstrecken verkehrt hauptsächlich die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH.
Die Regiobahn plant die Verlängerung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur vom Kaarster See bis zum Bf Viersen im Zuge des Streckenbandes der S 28. Ergänzend zur bereits erfolgreich realisierten Verlängerung zwischen Mettmann-Stadtwald und dem Anschluss in Dornap sowie der geplanten Elektrifizierung der Infrastruktur soll das Streckennetz der Regiobahn über den Bahnhof Kaarster See bis zum Bahnhof Viersen ausgebaut werden.
Mit der vorgesehenen Baumaßnahme, einer Wiederherstellung der ehemaligen Bahnverbindung auf der noch vorhandenen, aber derzeit nicht mehr ausgebauten Bahntrasse westlich von Kaarst und der Anbindung an die vorhandene Strecke 2510 im Gbf Viersen, sollen der Lückenschluss und eine Durchbindung geschaffen werden. Ziel ist es, die Region Viersen / Neersen / Nettetal über eine direkte Nahverkehrsverbindung über den Streckenverlauf der S 28 an die Region Neuss / Düsseldorf anzuschließen.
Die Strecke wird eingleisig ausgebaut. Kreuzungsmöglichkeiten sind in den Bahnhöfen Viersen und Kaarster See sowie an 2 weiteren Stellen des Streckenverlaufes vorzusehen.
Die Strecke wird elektrifiziert. Güterverkehr ist nicht vorgesehen.
Für die eisenbahntechnischen Planungen gelten die gesetzlichen Regelungen und für die Bahnanlagen der Regiobahn GmbH das Regelwerk der Deutschen Bahn AG. Auch gelten die Verwaltungsvorschriften und Richtlinien des Eisenbahnbundesamtes.
Der Planungsraum umfasst den Bereich zwischen dem Bahnhof Kaarster See und dem Bahnhof Viersen.
Die Planungsleistung umfasst auch Anpassungsarbeiten an den bestehenden Anlagen, die Berücksichtigung der absehbaren Planungsvorhaben der Regiobahn, der Deutschen Bahn AG und der anliegenden Gebietskörperschaften.
Weiterhin umfasst der Planungsraum öffentliche und private Flächen, die zwar nicht rein eisenbahntechnisch genutzt sind, aber im Zuge der Maßnahme baulich angepasst werden oder zu Ausgleichzwecken herangezogen werden müssen.
Ausdrücklich umfasst der Planungsraum also auch den öffentlichen Straßenraum und Freianlagen, die in die Maßnahme eingebunden werden müssen, um eine funktionsfähige und attraktive Anlage zur Verfügung der verschiedenen Komponenten des ÖPNV zu erstellen.
Die Streckenlänge beträgt ca. 15 km. Der Planungskorridor hat i.M. eine Breite von 100 m.
Für die Maßnahme werden bis zu drei Planfeststellungsverfahren in drei Planfeststellungsabschnitten erforderlich.
Der Kostenrahmen für die Baukosten und den Grunderwerb liegt bei 82 Mio Euro netto (ohne Baunebenkosten, Planer- und Gutachterleistungen) bei einem Kostenstand von 2022.
Die Vorplanung (Lph 1-2) soll im Quartal 1/2024 abgeschlossen werden. Der Planfeststellungsantrag für die Gesamtmaßnahme soll im Jahr 2025 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden.
Der Abruf der Planungsleistungen erfolgt nach Bedarf stufenweise. Ferner kommt eine bauabschnittsweise Beauftragung in Betracht. Die Leistungsphasen 3 - 9 HOAI werden zunächst nur optional in noch näher auszugestaltenden Stufen abgefragt und abhängig von der Beschlusslage und der Finanzierung (Fördermittel) abgerufen.
Nach derzeitigem Stand sind insbesondere folgende Leistungen nach den Leitungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen:
1. Grundleistungen der Lph 1 und 2 (optional 3-9):
- Objektplanung Verkehrsanlagen
- Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
- Fachplanung Technische Ausrüstung
2. Beratungsleistungen:
- Beratungsleistungen Ingenieurvermessung
- Beratungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie UVS
- Beratungsleistungen Landschaftspflegerischer Begleitplan LPB
- Beratungsleistungen Schall- und Erschütterung
Die Planung beinhaltet alle erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen zur Erreichung des gesamthaften Baurechts für die Maßnahme, also auch anfallende wasserrechtliche Genehmigungen, Entwässerungsgenehmigungen, Einleitgenehmigungen, BlmschG-Genehmigungen oder Baugenehmigungen für Bereitstellungsflächen, Abbruch- und Fällgenehmigungen etc.
3. Besondere Leistungen:
- Planbeschaffung und Übereinstimmungsprüfung der Bestandspläne der Deutschen Bahn AG
- Koordinierte Leitungsträgerplanung
- Baulärmgutachten und Erschütterungsgutachten während der Bauzeit
- Besondere Leistungen im Bereich Geotechnischer Bericht und Baugrunderkundung
- Altlastenbewertung und Entsorgungskonzept / Gutachten zu den Altlasten (Bodenchemie)
- Erstellung eines Screenings nach EBA-Formblatt U3
- Artenschutzgutachten mit ASP Stufe 1 und Stufe 2
- Gutachten gem. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
- Planprüfung nach VV Bau-STE des Eisenbahnbundesamtes
- Planung LST und Mitwirken bei der Freigabe der PT2-Planung
- Leistungen gem. VV Bau und VV Bau-STE des Eisenbahnbundesamtes
- Bodenmanagement- und Baustellenlogistikkonzept / Bauablaufplanung
- Besondere Leistungen der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI)
- Besondere Leistungen der landschaftsplanerischen Leistungen (Anlage 9 HOAI)
- Mitwirken beim Abschluss von Kreuzungsvereinbarungen (5 Kreuzungsvereinbarungen)
- Inbetriebnahmemanagement und IBN Dossiers nach der VV IST des EBA (für Anlagen der DB AG)
- Kampfmittelabfragen und Gefährdungsabschätzung
- Förderanträge (3 Anträge)
- Druck und Vervielfältigung von Planfeststellungsunterlagen
- Beratungsleistungen Elektromechanische Verträglichkeit, Erdungs- und Streustromgutachten
Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von dem Generalplaner zu erbringen.
Der Generalplaner wird mit einem Pauschalfesthonorar vergütet.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die am besten geeigneten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen:
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten (Planung und Realisierung von Infrastrukturprojekten im Bereich Schiene / Eisenbahn in dem hier geforderten Umfang und Volumen (vgl. auch Ziffer II.2.4) berücksichtigen. Darüber hinaus gehen - nachrangig - die Unternehmensgröße (Umsatz) und die Anzahl der Mitarbeiter in das Ranking ein.
Die Leistungsphasen 3 - 9 HOAI und zugehörige Gutachtenleistungen werden zunächst nur optional abgefragt und im Folgenden abhängig von z.B. der Beschlusslage stufenweise abgerufen.
Diese stufenweise Beauftragung behält sich der Auftraggeber bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Für die Wertung nach den Zuschlagskriterien werden die Bieter die Schlüsselpersonen des Projektteams namentlich benennen (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, leitende Mitarbeiter der Gewerke) und Angaben zu ihrer Qualifikation und Erfahrung machen müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§123,124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern et cetera.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für
seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer / Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will und welches Unternehmen die nachfolgend genannten Leistungs- und/oder Teilleistungsbereiche im Auftragsfall erbringen wird:
A) Objektplanung Verkehrsanlagen
B) Objektplanung Ingenieurbauwerke
C) Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
D) Fachplanung Technische Ausrüstung
E) Ingenieurvermessung
F) Geotechnischer Bericht
G) Umweltverträglichkeitsstudie
H) Landschaftspflegerischer Begleitplan
I) Schall- und Erschütterung
J) Elektromechanische Verträglichkeit, Erdungs- und Streustromgutachen
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose Eigenerklärung mit folgenden Angaben:
a) Gesamtumsätze der letzten 5 Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens Euro 1.500.000 mit vergleichbaren Leistungen erwirtschaftet hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Anzahl der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich in den abgefragten Leistungsbereichen beschäftigte Arbeitskräfte (eigenes Personal, nicht Verwaltungskräfte); daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019, 2020, 2021) jeweils durchschnittlich mindestens 15 Arbeitskräfte beschäftigt hat. Bewerbergemeinschaften werden hier als Ganzes betrachtet.
b) Detaillierte Darstellung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (Referenzprojekte), möglichst unter Angabe des Projektinhalts, des Auftraggebers, der Auftragssumme, der Leistungsart und des Leistungszeitraums der Referenzen, die mit den hier zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind. In Summe sollten mindestens 3 Referenz-Infrastrukturprojekte im Bereich Eisenbahn incl. bahnspezifische Ausstattungsgewerke nachgewiesen werden, die nachfolgenden Merkmale 1 - 5 wie folgt erfüllen:
- jedes Projekt erfüllt mindestens 3 der Merkmale
- jedes Merkmal wird von mindestens einem der Projekte erfüllt
Zu erfüllende Merkmale der Infrastrukturprojekte Eisenbahn incl. bahnspezifische Ausstattungsgewerke:
1. mit Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG
2. Bauvolumen größer als 40 Mio Euro netto
3. Projektbeginn nicht vor 2010
4. Leistungserbringung in den Lph 1-9 nach HOAI
5. Leistungserbringung als Generalplaner oder in vergleichbarer Konstellation mit Koordinierungsverantwortung des Bewerbers / Bewerbergemeinschaftsmitglieds
Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten, die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss für jedes Gewerk bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung von Studien vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRJG3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]