WAFB 3.0 – Tauglichkeitsprüfung AR 6: Gutachterliche Prüfung auf Beeinflussung von Nachbarinfrastruktur
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.transnetbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
WAFB 3.0 – Tauglichkeitsprüfung AR 6: Gutachterliche Prüfung auf Beeinflussung von Nachbarinfrastruktur
Die Geheimhaltungserklärung kann unter https://bis-fx.transnetbw.de/portal-seefx/~/f8d10fff-0164-4483-ae91-27a2fe257fd1?download heruntergeladen werden. Bitte senden Sie für eine vollständige Einsicht der Unterlagen die unterzeichnete Geheimhaltung an [gelöscht]
Diese Ausschreibung zu WAFB 3.0 -Tauglichkeitsprüfung AR 6: Gutachterliche Prüfung auf Beeinflussung von Nachbarinfrastruktur (WAFB = Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb), umfasst die gutachterliche Überprüfung von Nachbarinfrastrukturen auf Grenzwertüberschreitungen aufgrund einer induktiven Beeinflussung durch Leitungsanlagen der TransnetBW und Vorbelastungen:
• AP 0: Projektorganisationen
• AP 1: Vorbereitung der Überprüfung der Nachbarinfrastrukturen
• AP 2: Überprüfung der Beeinflussung der Nachbarinfrastrukturen
• AP 3: Dokumentation der Überprüfung inkl. Diskussion der Ergebnisse
WAFB 3.0 - Tauglichkeitsprüfung AR 6: Gutachterliche Prüfung auf Beeinflussung von Nachbarinfrastruktur
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• AP 0: Projektorganisationen
• AP 1: Vorbereitung der Überprüfung der Nachbarinfrastrukturen
• AP 2: Überprüfung der Beeinflussung der Nachbarinfrastrukturen
• AP 3: Dokumentation der Überprüfung inkl. Diskussion der Ergebnisse
Weitere Informationen siehe Dokument AR6: ÜBERPRÜFUNG AUF BEEIN-FLUSSUNG DER NACHBARINFRA-STRUKTUR VERTRAG ZUR AUF-TRAGSVERARBEITUNG; Zusammensetzung der Losaufteilung
WAFB 3.0 - Tauglichkeitsprüfung AR 6: Gutachterliche Prüfung auf Beeinflussung von Nachbarinfrastruktur
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• AP 2: Überprüfung der Beeinflussung der Nachbarinfrastrukturen
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• AP 2: Überprüfung der Beeinflussung der Nachbarinfrastrukturen
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu III.1.1 müssen folgende Unterlagen/Formblätter zwingend vollständig ausgefüllt eingereicht werden (K.O. Kriterien):
- Formblatt 1 „Teilnahmeantrag - Übersicht und Nachweise“
- Formblatt 5 „Darstellung des Unternehmens“
- Formblatt 6 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123-125 GWB“
- Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung LTMG“
- Formblatt 8 „Eigenerklärungen Sprache und Mindestlohngesetz“
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung im EU- Amtsblatt) oder vergleichbarer Nachweis. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, legen bitte eine Begründung bezüglich des Nichteintrags in Form einer Eigenerklärung bei.
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) (nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben, ist zudem Formblatt 2 „Erklärung zur Bewerber-/ Bietergemeinschaft“ (Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.
Zudem sind folgende Unterlagen/Formblätter von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen:
- Formblatt 5 „Darstellung des Unternehmens“
- Formblatt 6 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123-125 GWB“
- Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung LTMG“
- Formblatt 8 „Eigenerklärungen Sprache und Mindestlohngesetz“
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung im EU- Amtsblatt) oder vergleichbarer Nachweis. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, legen bitte eine Begründung bezüglich des Nichteintrags in Form einer Eigenerklärung bei.
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben) (nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen (Drittunternehmen im Sinne der Eignungsleihe) bedienen möchte, sind zudem folgende Unterlagen / Formblätter gesondert auszufüllen.
- Formblatt 3 „Verzeichnis der Drittunternehmen“
- Formblatt 4 „Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“ (von jedem Drittunternehmen gesondert auszufüllen)
- Formblatt 5 „Darstellung des Unternehmens“ (von jedem Drittunternehmen gesondert auszufüllen)
- Formblatt 6 „Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123-125 GWB“ (von jedem Drittunternehmen gesondert auszufüllen)
- Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung LTMG“ (von jedem Drittunternehmen gesondert auszufüllen)
- Formblatt 8 „Eigenerklärungen Sprache und Mindestlohngesetz“ (von jedem Drittunternehmen gesondert auszufüllen)
Zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu III.1.2 müssen folgende Unterlagen / Formblätter von jedem Bewerber und ggf. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und ggf. jedem Drittunternehmen im Sinne der Eignungsleihe zwingend vollständig ausgefüllt eingereicht werden (K.O. Kriterien):
- Formblatt 9 „Erklärung zu Umsätzen“
- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Nachweis über das Bestehen einer Produkthaftpfichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (kein K.O Kriterium)
Zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen zu III.1.3 müssen folgende Unterlagen / Formblätter zwingend vollständig eingereicht werden (K.O. Kriterien):
- Formblatt 01
- Selbstauskunft zur IT-Sicherheit: Die Beschreibung zur internen IT-Infrastruktur unter Angabe von Ablageorten, Zugriffskontrollen und Verschlüsselung.
- Offenlegung der Gleichung(en) mit denen die Längsspannung (EMK) berechnet wird
- Formblatt 05 „Darstellung des Unternehmens“:
- Die Angabe aller zur Bearbeitung verfügbaren Gutachter.
- Der nachvollziehbare Nachweis der Qualifikation pro Gutachter mittels
- Lebenslauf (Gutachten bezüglich induktiver Beeinflussung von Nachbarinfrastruktur im Rahmen von
Großprojekten, etc.),
- Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss auf Master- bzw. Diplom-Niveau,
- ergänzend hierzu (optional) können Nachweise wie Schulungsnachweise, Mitgliedschaften in
Arbeitsgruppen etc. beigefügt werden.
- Die Angabe der geschätzten gesamt verfügbaren Arbeitsstunden für alle Gutachter für den Zeitraum
Juni 2022 bis April 2023.
- Formblatt 10 „Referenzen“:
Das Formblatt ist unter Angabe von 3 Referenzen vollständig auszufüllen. Zulässig sind auch Referenzen
der Gutachter aus Vorerfahrungen.
Referenzen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Drittunternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine „Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft“ (Formblatt 2) bzw. eine
„Verpflichtungserklärung Drittunternehmen“ (Formblatt 4) – vgl. Ziff. III.1.1) vorgelegt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der uneingeschränkte und vollständige Zugang zu den Auftragsunterlagen steht nur Bewerbern offen, die im Vorfeld die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung unterzeichnet und eingereicht haben.
Die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) kann unter https://bis-fx.transnetbw.de/portal-seefx/~public/OWU3MzgxMzYtYWU0NS00YjQ3LWExZjUtMDdlNTFmNjIzMGYz?download heruntergeladen werden und muss per E-Mail an [gelöscht] gesendet werden.
Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch einzureichen. Den Link zum Hochladen der Teilnahmeunterlagen erhalten die Bieter, nachdem die Geheimhaltungs- und Verwendungsbeschränkungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung) unterschrieben vorliegt.
Die Nutzung des Portals ist für Bewerber und Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge können dort hochgeladen werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Der Zuschlag und die endgültige Entscheidung zugunsten der Realisierung der Projekte steht unter Gremienvorbehalt des AG.
Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Bieters wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens und/oder Ansprüche auf Erstattung von Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sind ausgeschlossen.
Der AG wird die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern.
Der AG wird die eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln. Insbesondere weist der AG auszugsweise auf die getroffenen Maßnahmen rund um die Themen Schutzrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Geheimhaltung sowie einige Grundsätze der Verfahrensintegrität hin. Genaue Details zu diesen Komplexen hierzu lassen sich Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen entnehmen (einschließlich Anhang 5 der Angebotsbedingungen, dies zugleich auch die Geheimhaltungsvereinbarung, deren Abschluss der AG für den Zugang zu den Vergabeunterlagen voraussetzt – siehe Link in dieser Bekanntmachung).
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat der Bieter deutlich als vertraulich zu kennzeichnen. Im Hinblick auf Angebotsteile, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, darf der AG davon ausgehen, dass sie keine entsprechenden vertraulichen Informationen enthalten.
Alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vom AG veröffentlichten und alle weiteren zur Verfügung gestellten Informationen sind von Bietern und Bietergemeinschaften während und auch nach dem Abschluss des Verfahrens grundsätzlich vertraulich zu behandeln (zu Ausnahmen siehe Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen nebst Anhang 5).
Die Auswertung der Teilnahmeanträge findet intern unter Wahrung der Vertraulichkeit statt. Informationen aus einzelnen Teilnahmeanträgen oder andere Informationen bezüglich der Prüfung, Klärung und Auswertung einzelner Teilnahmeanträge werden anderen Bewerbern oder jeglichen anderen Personen, die nicht offiziell mit diesem Prozess befasst sind, nicht offengelegt. Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf der Teilnahmefrist geöffnet.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf die Einhaltung der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen geprüft. Ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).