NCG_Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5608
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
NCG_Estricharbeiten
Art und Umfang der Leistung:
Die Estricharbeiten werden in zeitlich getrennten Leistungszeiträumen in den Bestandsbauten Mitteltrakt, Aula und Verwaltung sowie dem Nordtrakt-Neubau ausgeführt.
Die Leistungen des Gewerkes "Estricharbeiten " am Projekt NCG umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Untergrundvorbereitungen durch Schleifen und in Teilbereichen Fräsen und Kugelstrahlen von Bestands-Stahlbetonrohböden
- Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte
- Zementestrich schwimmend
- Gussasphaltestrich
- Estrichergänzungen zum Teil in Kleinflächen und Estrich-Streifen im Bestand
Vorbereitende Maßnahmen:
Untergründe Schleifen: ca. 1500 m
Untergrund Kugelstrahlen/Fräsen ca. 500 m²
Abdichtung gegen aufsteigende Bodenfeuchte: ca. 1.000 m²
Zementestrich:
Zementestrich (Dünnestrich) im Verbund
als Ausgleichsestrich: ca. 1650 m²
Zementestrich Schwimmen (Neubau): ca. 3.000 m²
Zementestrich Schwimmend (Altbau): ca. 1.700 m²
Estrichergänzungen als Estrichstreifen im Bestand: ca. 200 lfm
Gussasphalt, Aula:
Gussasphaltestrich, Stärke ca. 40 mm ICH10: ca. 450 m²
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstrasse 51 51465 Bergisch Gladbach
siehe Beschreibung Pkt.1.4
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
1.Die Vertraglichen Leistungen sind in zeitlich getrennte
Bauabschnitte unterteilt. Diese Unterteilung gliedert sich in die
Teilabschnitt Aula, Verwaltung, Mitteltrakt und Nordtrakt (Neubau).
Zwischen den Bauabschnitten ist mit Leistungsunterbrechungen zu
rechnen.
2.Planvorlage- und Prüffristen:
Vorlage Fugenplan zur Prüfung und Freigabe: 2 KW nach
Auftragserteilung
Plan-Prüffrist des Architekten: 12 Werktage
Vorleistungen von Fremdgewerken und Untergründe sind frühzeitig
vor Arbeitsbeginn durch den AN zu prüfen
und im Falle Termin- oder Kostenrelevanter Einflüsse auf die
Leistungen des AN min. 2 KW vor Ausführungsbeginn bei der
örtlichen Bauleitung bzw. dem AG anzuzeigen.
3.Leistungsabrufe getrennt nach Bauteilen Mitteltrakt, Aula,
Verwaltung und Nordtrakt (Neubau) jeweils auf Grundlage
VOB/B §5 (2)
Start Mitteltrakt: 12.04.2022
Start Aula: 21.03.2022
Start Verwaltung: 30.05.2022
Start Nordtrakt (Neubau): 02.12.2022
Fertigstellung Gesamtleistung: 18.03.2023
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten
Ort: Merzig
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Bei Erteilung des Zuschlags ist die Urkalkulation, in der die
kalkulierten Materialpreise nachvollziehbar und eindeutig ersichtlich
werden müssen, einzureichen.
Sollten die Materialpreise nicht eindeutig aus der Urkalkulation
hervorgehen ist eine Nachverhandlung ausgeschlossen. Die
Nachweispflicht liegt beim Auftragnehmer.
2.Die Anlage: "Handhabung von Bauablaufstörungen" ist zu beachten
und wird vertragsrelevant.
Die Anlage finden Sie unter
"Vergabeunterlagen_Vertragsbedingungen".
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFD5MH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland