Gebäudeplanungsleistungen für die Sanierung Hallenbad und Sporthalle Rheinmünster
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinmünster
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 77836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinmuenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanungsleistungen für die Sanierung Hallenbad und Sporthalle Rheinmünster
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021:
- LPH 1 - 9 für das Hallenbad,
- LPH 1 - 3 für die Sporthalle, optional LPH 4 - 9
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Rheinmünster
Das Hallenbad Rheinmünster mit angegliederten Sporthalle wurde im Jahr 1976 in Betrieb genommen. Das Lehrschwimmbad mit einem Schwimmbecken als Vario-Becken (25 x 12,50 m) verfügt über einen Hubboden und horizontaler Quereinströmung.
Im ersten Lebenszyklus wurden in mehreren kleinen Schritten Veränderungen an der Beckenhydraulik und Badewassertechnik vorgenommen. Aufgrund der technischen und baulichen Grundsubstanz des Hallenbades und Sporthalle ist nun eine grundlegende Sanierung erforderlich. Nach einer vorliegenden Sanierungsstudie handelt es sich um eine Generalsanierung bei der die komplette Gebäudehülle innen und außen saniert und die technischen Einrichtungen erneuert werden. Badewassertechnik, Lüftungsanlagen sowie die weiteren technischen Ausstattungen sind auf den neusten Stand der Technik umzubauen.
Siehe optionale Leistungen:
Je nach Ergebnis der Entwurfsplanung und der sich aus der Kostenberechnung ergebenden Finanzierbarkeit des Gesamtprojekts, wird der Projektteil Sporthalle ggf. parallel abgewickelt oder es schließt sich an das Projekt Hallenbad an.
- Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB: Anzahl Mitarbeiter gesamt: 90 Punkte
- Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB: Referenzen Unternehmen - Gebäudeplanung: 810 Punkte
Die Auswahl für die Verhandlungsgespräche erfolgt anhand der erreichten Punktzahl im Teilnahmeantrag.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, LPH 4 - 9.
Abhängig von der Finanzierbarkeit des Gesamtprojekts entscheidet der Auftraggeber nach Vorlage der Entwurfsplanung über die Realisierung des Projektteils Sporthalle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt, Fachrichtung Hochbau" gemäß § 75 Abs. 1 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt, Fachrichtung Hochbau" gemäß § 75 Abs. 1 VgV mindestens eines Inhabers oder einer Führungskraft des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
B) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
C) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
D) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
E) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu B) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre:
Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
-- > 5 Beschäftigte = 90 Punkte / <= 5 und >= 3 Beschäftigte = 45 Punkte / < 3 Beschäftigte = 0 Punkte
G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Anzugeben sind 3 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale Referenzprojekte 1 + 2:
-- Gesamtbaukosten KG200 - 600, in € netto >= 6.000.000 € = 100 Punkte / < 6 000 000 € und >= 5 000 000 € = 50 Punkte / < 5 000 000 € = 0 Punkte.
-- beauftragte und erbrachte Leistungsphasen 1 - 8 gemäß § 34 HOAI 2021 = 100 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 1: 2 Punkt / LPH 2: 7 Punkte / LPH 3: 15 Punkte / LPH 4: 3 Punkte / LPH 5: 26 Punkte / LPH 6: 10 Punkte / LPH 7: 4 Punkte / LPH 8: 33 Punkte.).
-- Ausschreibungen VOB-Leistungen öffentlich + EU-weit gemäß VOB/A, Abschnitt 2 - VOB/A – EU = 100 Punkte.
.
Bewertungsmatrix für Projektmerkmale Referenzprojekt 3:
-- Gesamtbaukosten KG200 - 600, in € netto >= 4.000.000 € = 70 Punkte / < 4 000 000 € und >= 3 000 000 € = 35 Punkte / < 3 000 000 € = 0 Punkte.
-- beauftragte und erbrachte Leistungsphasen 1 - 8 gemäß § 34 HOAI 2021 = 70 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 1: 1 Punkt / LPH 2: 5 Punkte / LPH 3: 11 Punkte / LPH 4: 2 Punkte / LPH 5: 18 Punkte / LPH 6: 7 Punkte / LPH 7: 3 Punkte / LPH 8: 23 Punkte.).
-- Ausschreibungen VOB-Leistungen öffentlich + EU-weit gemäß VOB/A, Abschnitt 2 - VOB/A – EU = 70 Punkte.
.
Bonuspunkte (bis zur Maximalpunktzahl aller Referenzprojekte):
-- Referenzprojekt 3 ist eine Sporthalle = 35 Punkte.
zu G) Einzureichen sind 3 mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen:
Mindestbedingungen Referenzprojekte 1 + 2:
-- Beide Referenzprojekte müssen Sanierungen mit Sanierungsanteil je > 80 % sein.
-- Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase je Referenzprojekt ab dem 01.01.2017 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
-- Für beide Referenzprojekte müssen jeweils >= 60 Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2021 beauftragt und erbracht worden sein.
-- Beide Referenzprojekte müssen Hallenbäder gemäß Objektliste Anlage 10.2 HOAI 2021 sein.
-- Beide Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone IV gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
.
Mindestbedingungen Referenzprojekt 3:
-- Das Referenzprojekt muss eine Sanierung mit Sanierungsanteil > 80 % sein.
-- Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase ab dem 01.01.2017 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
-- Für das Referenzprojekt müssen >= 60 Leistungspunkte gemäß § 34 HOAI 2021 beauftragt und erbracht worden sein.
-- Das Referenzprojekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
Berufsbezeichnung "Architekt, Fachrichtung Hochbau" gemäß § 75 Abs. 1 VgV
H) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
I) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen J) Der für die Bewerbung erarbeitete Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Name des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft sowie Name des Erklärenden sind in Druckbuchstaben an den gekennzeichneten Stellen anzugeben.
K) Erfüllung der Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Die Kriterien H) - K) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt "Bewerber" angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbungals Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.02.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlaggemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.