Personenbeförderung im Linienbedarfsverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis im Linienbündel Flexible Bedienformen, DING-Linien 1A, 1B, 2A, 2B, 3A und 3B Referenznummer der Bekanntmachung: LRAADK_31 Flexible Bedienformen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung im Linienbedarfsverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis im Linienbündel Flexible Bedienformen, DING-Linien 1A, 1B, 2A, 2B, 3A und 3B
Personenbeförderung im Linienbedarfsverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis im Linienbündel Flexible Bedienformen, DING-Linien 1A, 1B, 2A, 2B, 3A und 3B
Bei diesem Verkehr handelt es sich um eine Dienstleistung, welche aus-schließlich nach vorheriger Anmeldung des Fahrtwunsches durch den Kunden/die Kundin durchzuführen ist. Dabei handelt es sich um in den ÖPNV eingebundenes „Ridepooling“. Entsprechend ist eine Liniengeneh-migung nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) zu beantragen.
Der Verkehrsraum dieses Angebots umfasst das Gebiet der Städte Ehingen (Donau) und Munderkingen, sowie der Gemeinden Allmendingen, Altheim, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Lauterach, Oberdischingen, Obermarchtal, Oberstadion, Öpfingen, Rech-tenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion und Unterwachingen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass sie sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden
Angaben zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach §3 Nr.2 SaubFahrzeugBeschG
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung(EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG.
Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Es umfasst dabei Leistungen gemäß den § 44 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]