Textile Vollversorgung - Krankenhaus Düren gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-026-2017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textile Vollversorgung - Krankenhaus Düren gGmbH
Das Krankenhaus Düren wird seit einigen Jahren durch externe Textilservice-Unternehmen versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln.
Mit diesem Dienstleistungspartner soll voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des Auftraggebers beginnen.
Krankenhaus Düren gem. GmbH Roonstraße 30 52351 Düren
Das Krankenhaus Düren wird seit einigen Jahren durch externe Textilservice-Unternehmen versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln.
Mit diesem Dienstleistungspartner soll voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des Auftraggebers beginnen.
Das Vergabeverfahren beinhaltet die zentral angelieferte und auf Lieferstellen vorkommissionierte Textile Vollversorgung und mietweise Gestellung eines RFID-Kleidermanagementsystems als "Raumlösung" auf dem Gelände des Auftraggebers.
Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Anlagen "Anforderungen an das Stationswäschesortiment" und "Anforderungen an das Berufs- und Bereichskleidungssortiment" aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Betrieb des Berufskleiderausgabesystems durch den Einsatz RFID-basierter Erfassungs- und Ausgabesysteme sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Mittels dieses Systems sollen die Warenströme der Berufskleidung in den Einrichtungen des Auftraggebers kontrolliert und gesteuert werden können.
Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit Auftragnehmer eigener Stationswäsche, Berufs- und Bereichs-Bekleidung sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von Auftraggeber eigenen Textilien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft DIN EN ISO 9000 ff. (oder gleichwertig).
Handelsregisterauszug (soll nicht älter als 6 Monate sein) bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soll nicht älter als 6 Monate sein) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065" oder gleichwertig)
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Nachweis über das Bestehen folgender Versicherung:
a. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden EUR 3.000.000
Sachschäden EUR 3.000.000
Vermögensschäden EUR 250.000
Bearbeitungsschäden EUR 50.000
Schlüsselverlust EUR 50.000
Hinweis: Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Ausreichend ist grundsätzlich die Vorlage der Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben.
Falls der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes nicht über eine ausreichende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, kann der Nachweis erbracht werden durch eine verbindliche Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bieter im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Unverbindliche Absichtserklärungen des Versicherers reichen nicht aus, eben so wenig Verpflichtungserklärungen mit Vorbehalten oder Bedingungen.
Eigenerklärung über den Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) der vergangenen drei Geschäftsjahre, jeweils getrennt (netto) für die Jahre 2020, 2019 und 2018 (gemäß AGKAMED-Formular)
Angabe von mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zur ausgeschriebenen Leistung inkl. Kontaktpersonen und -daten (gemäß Formblatt Referenzen).
Zu vergleichenden Leistungswerte sind:
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 450 Betten und 1000 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird
- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 300 Betten und 600 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird
- Referenzen müssen innerhalb der letzten drei Jahren erbrachten worden sein.
- Referenzen müssen mindestens eine Laufzeit von 24 Monate gehabt haben.
Nachweise über die Beschäftigung eines/einer geprüften Hygienebeauftragten und eines/einer geprüften Desinfektors/in sowie geeignete Nachweise über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistung verantwortlichen Personen (Kopien)
Kooperationsvereinbarungen - Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen. (gemäß Formblatt Kooperationsvereinbarungen)
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
mit der Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung ist vollständig ausgefüllt beizufügen.
(gemäß Formblatt Eigenerklärung Mindestlohngesetz)
Unternehmensprofil - Der Bieter hat sein Unternehmen auf höchstens 5 DIN A4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe, Entwicklung und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen. Hierin ist dazulegen, aus welcher Betriebsstätte bzw. Niederlassung die Versorgung des Auftraggebers erfolgen soll.
Nennung eines Ansprechpartners (gemäß Formblatt Ansprechpartner)
Verzeichnis und Erklärung der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
...
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY07
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.