Analyse zentraler IT-Betrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 547-ITD3.7522-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olg-koeln.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Analyse zentraler IT-Betrieb
Analyse des zentralen IT-Betriebs
Analyse der technischen Architektur und der Be-triebsstrategie des zentralen IT-Betriebs
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte
für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte
oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend
bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten
wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist,
so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten
Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die
Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil
durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 %
des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDWYYY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf
der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der
Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wolle, eingehen.