Unterhalts-und Glasreinigung für BPOLD Hannover Raumgruppe Hbf Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.11 - 0714/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]411
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-und Glasreinigung für BPOLD Hannover Raumgruppe Hbf Hamburg
Unterhalts- und Glasreinigung für die Bundespokizeidirektion Hannover in der Raumgruppe Hauptbahnhof Hamburg
Vertrag über die Laufzeit von 4 Jahren zur Unterhalts- und Glasreinigung für die Bundespolizeidirektion Hannover in der Raumgruppe Hauptbahnhof Hamburg.
Unterhaltsreinigung mit einer zu reinigenden Bodenfläche von ca. 439,35 m² (Grundfläche ohne Berücksichtigung der Bodenreinigungshäufigkeit) sowie Glasreinigung mit einem Umfang von ca. 124,74 m² (beidseitig).
Die Laufzeit des Vertrages kann maximal fünfmal jeweils um ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen
3.4.2.1 Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr für die Unterhaltsreinigung sowie Glas-und Fensterreinigung betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "Eigenerklärung_Umsatz".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.4.2.2 Haftpflichtversicherung
Bitte füllen Sie die Anlage "Eigenerklärung_Haftpflichtversicherung" aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte in Kopie ebenfalls Ihrem Angebot bei.
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge den in der Leistungsbeschreibung geforderten Leitungsbestandteil Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Fensterreinigung umfassen
o Anzugeben sind jeweils mindestens eine Referenz für die Unterhaltsreinigung und mindestens eine Referenz für die Glas- und Fensterreinigung. Die dritte Referenz kann frei gewählt werden und
o im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist eine Vergleichbarkeit nur gegeben, wenn:
ein Dienstleistungsauftrag mit einer Reinigungsdienstleistung (frei wählbar zwischen Unterhalts- oder Glas- und Fensterreinigung), die einen Wert von mindestens 75% (hier 36.000,00 € netto) des hier zu vergebenden Auftragsvolumens pro Jahr aufweist oder
zwei Dienstleistungsaufträge mit einer Reinigungsdienstleistung (frei wählbar zwischen Unterhalts- oder Glas- und Fensterreinigung), die jeweils einen Wert von mindestens 60% (hier 28.800,00 € netto) des hier zu vergebenden Auftragsvolumen pro Jahr aufweisen und
alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verenden.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.3.1.1 Informatorische Abfrage zu Nachhaltigkeitsaspekten
Die Bundesregierung hat im Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit vom 30. März 2015 unter anderem die weitere Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung am Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung beschlossen. Daher beabsichtigt das Beschaffungsamt des BMI, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Nachhaltigkeitskriterien in Ausschreibungsverfahren im Bereich der
Dienstleistungen zu berücksichtigen. Daher wird hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeitsaspekte gebeten, anzugeben, ob Sie in diesem Bereich bereits unternehmerisch handeln. Verfügen Sie über einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System des Umweltmanagements (z.B. SCC-Zertifikat, ISO 14001 oder EMAS-Zertifikat) oder über ein Energieaudit (z.B. DIN EN 16247 Teil 1) oder über ein Energiemanagementsystem (z.B. DIN EN
ISO 50001) und wenn ja, über welche? Die Abfrage dient lediglich zur Information der Vergabestelle. Sollten Sie nicht über die genannten Zertifizierungen verfügen, führt dies nicht zum Ausschluss Ihres Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.