Zukunft Bau - BIM-Kostenplanung (ID 130) 10.08.17.7-20.43 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.17.7-20.43
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/ausschreibungen/_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunft Bau - BIM-Kostenplanung (ID 130) 10.08.17.7-20.43
Zur Erreichung des im Koalitionsvertrags gesetzten Ziels von mehr und bezahlbarem Wohnraum soll zum einen der BIM-Anwendungsfall Kostenplanung mit den notwendigen Vorgaben (u.a. AIA, IDM, MVD) auf Basis bestehender Rahmenbedingungen wie bspw. DIN 276 definiert werden. Zudem sollen die verfügbaren
Kostendatenbanken bewertet und Handlungsempfehlungen bzgl. einer zielführenden Anbindung und Verzahnung im Kostenplanungsprozess aufgestellt werden. Als Basis für eine Datenbank mit realisierten Bauvorhaben für den Wohnungsbau soll dann ein Anforderungskatalog erstellt und die bestehende recherchierten Datenbanksysteme, u.a. PLAKODA., hinsichtlich der Erfüllung dieser Anforderungen bewertet werden. Um eine größtmögliche Breitenwirksamkeit zu erzielen, soll eine enge Abstimmung mit BIM Deutschland erfolgen und die Arbeitsergebnisse in die Standardisierung überführt werden.
Berlin und Bonn
gemäß Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen)
gemäß Leistungsbeschreibung 3.2 Publikation (siehe Vergabeunterlagen)
nach Vergabe vor. 12/2020 bis 07/2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zukunft Bau - BIM-Kostenplanung (ID 130) 10.08.17.7-20.43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
gemäß Vergabeunterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.