Zoo Dortmund, Neubau Robbenanlage; Wasseraufbereitungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B198/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zoo Dortmund, Neubau Robbenanlage; Wasseraufbereitungsanlagen
Wasseraufbereitungsanlagen
Zoo Dortmund Hacheneyer Str.-Hüttenbruchweg 44265 Dortmund
Das Wasser der Robbenbecken mit ca. 2000m³ Solewasser wird über mehrere Filterstufen ca. 1x pro Stunde durch den gesamten Filterkreislauf befördert.
Alle Komponenten sind meerwassertauglich auszuführen.
1 St. Vortexfilter aus PE 100 Platten geschweißt, Nutzinhalt 40m³, D 3500mm H 5000mm
1 St. Trommelfilter 1950m³/h
1 St. Sammelbehälter aus PE-HD Platten geschweißt, Nutzinhalt 160m³
5 St. Hochschichtfilter (Sandfilter) 212m³/h
2 St. Eiweißabschäumer 212m³/h
1 St. Ozonanlage 70g/h
9 St. Meerwasserpumpen max. 330m³/h
1 St. UVC-Desinfektion 490m³/h
1250m PE-HD Rohrleitung DA110-DA800
122 St. Schieber und Absperrklappen DA200-DA400
Die Kommunikation im Verfahren,d.h. die Beantwortung von Bieterfragen, Nachsendung von Unterlagen, Änderungen, Fristverlängerungen und weiteren Informationen erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Zur Teilnahme am Verfahren ist es zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Im Vergabemarktplatz wird die Möglichkeit angeboten, am Verfahren teilzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zoo Dortmund, Neubau Robbenanlage; Wasseraufbereitungsanlagen
Ort: Leobersdorf
NUTS-Code: AT1 Ostösterreich
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßnahmenummer: B198/21
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDMH5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg.muenster.nrw.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalender-tage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlags-erteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabe-entscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).