Neubau 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium - 613 Trennvorhänge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005607
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium - 613 Trennvorhänge
Lieferung und Montage von Trennvorhängen im Rahmen des Neubaus der 3-fach Sporthalle des Ravensberger Gymnasiums; 2 Trennvorhänge zur Teilung der 3 Hallenteile sowie 3 Trennvorhänge zur Abtrennung der Tribüne.
Lieferung und Montage von Trennvorhängen im Rahmen des Neubaus der 3-fach-Sporthalle des Ravenberger Gymnasiums; 2 Trennvorhänge zur Teilung der 3 Hallenteile sowie 3 Trennvorhänge zur Abtrennung der Tribüne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 3-fach Sporthalle Ravensberger Gymnasium - 613 Trennvorhänge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rabe-schwelm.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Abgabe von mehr als einem Angebot ist nicht zugelassen.
b) Bei Nachunternehmereinsatz sind auf Verlangen der Vergabestelle die im Abschnitt III unter Nummer 1.1, 1.2 a – d einschließlich Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis und Nummer 1.3 genannten Nachweise auf für den Nachunternehmer vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.