SAP Lizenzen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: De126118759
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SAP Lizenzen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

SAP Lizenzen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Münster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

SAP Lizenzen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Es handelt sich hier um ein bestehendes in 2014 nach einer aufwendigen Marktanalyse eingeführtes ERP Projekt. Die SAP AG hat vor zwei Jahren angekündigt, das aktuell an der WWU genutzte ECC-Softwarepaket zu 2027 abzukündigen und einen Wechsel auf die neue Software S/4HANA verpflichtend zu machen.

Die WWU Münster hat zum 01.01.2014 die ERP-Software der SAP AG mit folgendem Funktionsumfang eingeführt:

• Finanzmanagement: Finanzwesen (Modul FI), Controlling (Modul CO/PC – Profit Center Rechnung), Projektabwicklung (Modul PS – Projektsystem), Haushalts- und Drittmittelmanagement (Modul PSM – Public Sector Management), Ebenso PM Instandhaltung

• Einkauf: Materialwirtschaft (Modul MM – Materialwirtschaft)

• Personalwirtschaft: Personal- und Organisationsmanagement (Modul HCM – Human Capital Management), Reisekostenmanagement (Modul TV – Travelmanagement)

Darüber hinaus wurden dezentrale Funktionen für alle Einrichtungen der WWU eingeführt:

• Budgetbericht (BudCon)

• Ausgangsrechnungsbearbeitung (Ausgangsrechnungstool)

• Beschaffung / Einkauf (Modul SRM - Supplier Relationship Management)

• Reisekostenanträge/-abrechnungen

• Selbstbedienungsfunktion (Mitteilung über Adresse- oder Namensänderung)

Die Nutzung von SAP an der WWU wurde anschließend auf dem Bereich Facility-Management (Bewirtschaftung, Instandhaltung, Wartung) ausgeweitet.

Infolge dessen muss die WWU die vorhandenen ERP-Systeme auf die neue SAP-Software migrieren.

Diese Verfahrensweise entspricht auch dem Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17.2.2010 –VII-Verg. 42/09). In diesem hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass Öffentliche Auftraggeber grundsätzlich frei sind in ihrer Beschaffungsentscheidung. Sie dürfen bestimmte Produkte oder Verfahren vorgeben, wenn es hierfür Auftrags- oder sachbezogene Gründe gibt. Zwar beschränkt jede Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder technisches Verfahren den Wettbewerb, so das OLG Düsseldorf. Mit seinem Beschluss stellt das Gericht aber zugleich dar, dass diese Beschränkung hinzunehmen ist, denn sie folgt aus dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers. Es ist grundsätzlich seine Sache zu bestimmen, was er beschaffen will und ob er seinen Bedarf mit einem bestimmten Produkt oder Verfahren decken will.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Geaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 160 III GWB — unverzüglichgegenüber der WWU nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften inder Bekanntmachung, — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegenVergabevorschriften in den Vergabeunterlagen, — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilungder WWU, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 II GWB, — 30 Kalendertage ab Kenntnis desRechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblattder EU

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2022

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