Lieferung von zwei kombinierten Saugfahrzeugen für die Reinigung von Senken Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KBK-B2-50-HeiO-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei kombinierten Saugfahrzeugen für die Reinigung von Senken
Lieferung von 2 kombinierten Saugfahrzeugen für die Reinigung von Senken.
Anlieferungsstelle nach Fertigstellung der Fahrzeuge ist das Werksgelände in der Parkstrasse 234 in 47829 Krefeld.
Die zur Beschaffung geplanten Fahrzeuge sollen im Wesentlichen zur Nass- und Trockensenkenreinigung eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Fahrzeuge auch zur Reinigung von Pump- und Sonderbauwerken, Schmutz-, Misch- und Regenwasser- Pumpensümpfen sowie zur Reinigung von Misch- und Regenwasserbecken eingesetzt werden.
Eine Zulassung der Fahrzeuge als `Selbstfahrende Arbeitsmaschinen` ist verpflichtend.
Als Fahrgestell ist jeweilig ein 3- Achs- Fahrgestell -2 Hinterachsen und eine gelenkte Nachlaufachse- vorzusehen, die Gesamthöhe der Fahrzeuge darf max. 3.600 mm und die Gesamtlänge max. 9.000 mm betragen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von zwei kombinierten Saugfahrzeugen für die Reinigung von Senken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRLD554
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).