Rahmenvertrag Netzkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 507/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45665
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkd-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Netzkomponenten
Rahmenvertrag für die Beschaffung von Netzkomponenten für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Recklinghausen und des Kreises Recklinghausen
Die Leistungen sind an Schulstandorten im Kreis Recklinghausen zu erbringen.
Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Rahmenvertrag bezogen auf die Lieferung und den Service von Netzkomponenten für Bildungseinrichtungen der Stadt Recklinghausen und des Kreises Recklinghausen ausgeschrieben. Gegenstand des Rahmenvertrages sind Switches, Router, Komponenten für Wireless Local Area Network (WLAN) sowie Komponenten und Software für die Erbringung von Netzdiensten wie Netzmanagement. Der Rahmenvertrag wird über Lieferung und Service dieser Komponenten abgeschlossen.
Die Lieferung von Komponenten schließt Erweiterungen für bestehende Netze ein.
Leistungen im Rahmen von Service sind hauptsächlich Erweiterung der Herstellergarantie auf insgesamt 5 Jahre ab Beschaffung, Lieferung von Ersatz für defekte Hardware, Entstörung von Software auf den Netzkomponenten, Lieferung von Patches, Hotfixes und Security Updates für Software auf den Netzkomponenten und Öffnung von Tickets für die Bearbeitung durch den Lieferanten bzw. den Hersteller.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://bechtle.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY6DMHM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrage erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.