Technische und redaktionelle Betreuung der Social-Media-Kanäle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Referenznummer der Bekanntmachung: KS 2 - 90104/5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische und redaktionelle Betreuung der Social-Media-Kanäle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist thematisch verantwortlich für die Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt, für Arbeitsmarktpolitik, Ausländerbeschäftigung, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Alterssicherung, Teilhabe und Belange behinderter Menschen, soziale Entschädigung, Sozialhilfe, europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie ESF.
Das BMAS ist gegenwärtig in drei sozialen Netzwerken aktiv: Facebook, Twitter und Instagram. Das inhaltliche Spektrum sowie die Schlagzahl der Beiträge hat sich in der vergangenen Wahlperiode massiv vergrößert. Auf Facebook und Instagram werden aktuell pro Woche und Kanal 3 bis 5 Feed-Beitrage inklusive Grafik und/oder Video ausgespielt und ggf. 5 bis 10 Story-Sequenzen. Bei Twitter kommen neben diesen 3 bis 5 Medien-Beiträgen weitere Tweets hinzu. Ziel ist i.d.R. ein ausgewogener Formatmix. Die wichtigsten Inhalte entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Die Social-Media-Auftritte sind ein integraler Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BMAS. Ziele, Aufgaben und Leistungen des BMAS sollen aktiv, strategisch, zielgruppengerecht und dialogorientiert auch über die Sozialen Medien kommuniziert werden.
Das BMAS vergibt die Dienstleistung über die technische Betreuung und redaktionelle Unterstützung der Social-Media-Kanäle des Ministeriums mit folgendem Leistungsspektrum: Projektmanagement, Redaktionelle Unterstützung, Mitarbeit bei der strategischen Weiterentwicklung, Social-Media Advertising, Community Management, Barrierefreiheit, Monitoring & Reporting und Projektdokumentation. Die zu erbringende Dienstleistung versteht sich als Full-Service-Lösung. Die Unterbreitung von Angeboten für einen Teil der Dienstleistung ist nicht möglich. Es sind alle Auftritte in den Sozialen Medien (derzeit Facebook, Twitter, Instagram) mit kreativen Ansätzen, in hoher Qualität, mit hoher Verfügbarkeit und den aktuellen rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, Datenschutz und die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung entsprechend zu betreuen. Die geforderten einzelnen Leistungen im Bereich Projektmanagement, redaktionelle Tätigkeiten, strategische Weiterentwicklung, Social-Media Advertising, Community Management, Barrierefreiheit, Monitoring & Reporting sowie Projektdokumentation sind in der Leistungsbeschreibung ausführlich dargelegt.
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02
Die Leistungserbringung ist nicht ortsgebunden, der Gerichtsstand ist Berlin.
siehe hierzu die beigefügten Teilnahmeunterlagen P1 02
zweimalige Option zur Verlängerung für jeweils 6 Monate
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine Aufgabe (max. 4 DIN A 4 Seiten) zu lösen. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Dokumant 04. Anhand der eingereichten Aufgabe (Dokument 14 ist zwingend zu verwenden) werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Aufgabe sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Aufgabe eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Aufgabe führt in jedem Fall zum Ausschluß des Teilnehmers vom weiteren Vergabeverfahren.
zweimalige Option zur Verlängerung für jeweils 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu beigefügte Teilnahmeunterlagen
siehe hierzu beigefügte Teilnehmerunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie das im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs keine weiteren Unterlagen über die beigefügten Dokumente hinaus versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die beigefügten Teilnahmeunterlagen. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.