Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung der Internetportale "impfen-info.de/infektionsschutz.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_09_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionelle Betreuung und Qualitätssicherung der Internetportale "impfen-info.de/infektionsschutz.de
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung (Los 1) und die Qualitätssicherung (Los 2) der Internetportale www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.masernschutz.de sowie ggf. weiterer Landingpages aus dem Themenbereich sowie der Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagement-system (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten (im Folgenden „Leadagentur“).
Redaktionelle Betreuung
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung (Los 1) und die Qualitätssicherung (Los 2) der Internetportale www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.masernschutz.de sowie ggf. weiterer Landingpages aus dem Themenbereich sowie der Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagement-system (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten (im Folgenden „Leadagentur“).
Der Auftrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen des Vertrages verlängert werden (Option 1). Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Option 1: Laufzeitverlängerung gem. Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.
Option 2:
Leistungserweiterung gem. § 4 d) des Vertrages im Falle eines außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen. Die Leistungserbringung im Falle der Wahrnehmung von Option 2 erfolgt zu den Bedingungen des Vertrages. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Option. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich hierüber in Kenntnis. Die Wahrnehmung der Option kann im gesamten Leistungszeitraum bis zu zwei (2) mal erfolgen, jeweils für die Dauer des außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehens bis max. ein (1) Jahr. Es ist nicht vorgesehen, dass beide möglichen Abrufe der Option 2 gleichzeitig abgerufen werden.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Qualitätssicherung
Vertragsgegenstand ist die redaktionelle Betreuung (Los 1) und die Qualitätssicherung (Los 2) der Internetportale www.infektionsschutz.de, www.impfen-info.de, www.masernschutz.de sowie ggf. weiterer Landingpages aus dem Themenbereich sowie der Printmedien im Bereich Infektionsschutz (Impfaufklärung, Hygieneaufklärung, Risiko- und Krisenkommunikation) sowie die Pressearbeit. Damit verbunden sind koordinierende Aufgaben in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachreferat des Auftraggebers und einem für das Contentmanagement-system (CMS) und die Erstellung von Printmedien verantwortlichen Dritten (im Folgenden „Leadagentur“).
Der Auftrag kann zweimal um jeweils weitere zwölf Monate zu den Bedingungen des Vertrages verlängert werden (Option 1). Im Fall der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich jeweils spätestens drei Monate vor Ende des Leistungszeitraumes darüber in Kenntnis. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
Option 1: Laufzeitverlängerung gem. Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung.
Option 2:
Leistungserweiterung gem. § 4 d) des Vertrages im Falle eines außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehen. Die Leistungserbringung im Falle der Wahrnehmung von Option 2 erfolgt zu den Bedingungen des Vertrages. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Wahrnehmung der Option. Es handelt sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Im Falle der Inanspruchnahme der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich hierüber in Kenntnis. Die Wahrnehmung der Option kann im gesamten Leistungszeitraum bis zu zwei (2) mal erfolgen, jeweils für die Dauer des außergewöhnlichen infektiologischen Ausbruchsgeschehens bis max. ein (1) Jahr. Es ist nicht vorgesehen, dass beide möglichen Abrufe der Option 2 gleichzeitig abgerufen werden.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
3. Eigenerklärung zu § 21 AEntG
4. Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Begründung, falls kein Registerauszug eingereicht wird.
7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
8. Sprachkenntnisse der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) und englische Sprachkenntnisse auf sehr gutem Niveau (C1 GER).
9.Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe
- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
- der Bezeichnung des Projektes (ggfs. der Internetadresse),
- des Projektzeitraums,
- des Projektvolumens und
- des Projektinhalts.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur redaktionellen Betreuung eines Internetportals im Bereich des Gesundheitswesens, des Infektionsschutzes oder einem verwandten Fachgebiet handelt.
Es sind geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss) einzureichen.
Zu 8:
Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) und englische Sprachkenntnisse auf sehr gutem Niveau (C1 GER).
Zu 9:
Es ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.