Accelerator-Programm für Start-ups im Bereich High-Tech/Deep-Tech Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Accelerator-Programm für Start-ups im Bereich High-Tech/Deep-Tech
Auftragsgegenstand ist die Konzeptionierung, der Aufbau und die Umsetzung eines Business Accelerator-Programms für Start-ups aus dem High- und Deep-Tech-Bereich in Nordrhein-Westfalen. Das Programm soll High-Tech- und Deep-Tech-Gründungen in Schlüsseltechnologiefeldern, die für den Innovations- und Wirtschaftsstandort NRW von hoher strategischer Bedeutung sind, adressieren. Zielgruppen sind High- und Deep-Tech-Ausgründungen aus dem Hochschulbereich sowie Neugründungen aus der Privatwirtschaft mit einem hardwarebasierten Geschäftskonzept, prioritär aus den Bereichen
- Neue Werkstoffe,
- Nanotechnologie,
- Mikrosystemtechnik,
- Nano- und Mikroelektronik,
- Optische Technologien,
- Quantentechnologie,
- Fertigungs- & Verfahrenstechnik,
- Energie- & Umwelttechnik,
- Medizintechnik & Healthcare.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
1. Konzeption des "Accelerator-Programms"
Das Konzept muss folgende Leistungen enthalten:
a) Entwicklung eines geeigneten Namens und einer ansprechenden Wort-Bild-Marke:
Für das Programm ist ein geeigneter Name zu finden sowie eine ansprechende Wort-Bild-Marke zu entwickeln. Die Vorschläge für den Namen und die Wort-Bild-Marke sollen sowohl eine hohe Aufmerksamkeit als auch einen hohen Wiederer-kennungswert erzeugen, und dies national wie international.
b) Design des Accelerator-Programms
Das Accelerator-Programm soll sich als ein Programm für Start-ups aus dem High-Tech- und Deep-Tech-Bereich in Nordrhein-Westfalen verstehen.Die Start-ups sind entweder bereits in NRW gegründet oder stehen kurz vor der Gründung.
Der Auftraggeber geht von einem kohortenbasierten Programm aus. Pro Jahr sollen zwei Kohorten mit jeweils ca. 8-10 Start-ups starten. Die Programmdauer pro Kohorte soll bei ca. 3-4 Monaten liegen. Das Programm muss ein klares und transparentes Leistungsversprechen formulieren.
Das Programm soll die vier Bausteine Mentorship, Seminare/Workshops, Demo Day und Organisation von Vernetzungsformaten umfassen. Der Auftraggeber misst dem Baustein Mentorship dabei eine herausgehobene Bedeutung zu.
b1) Mentorship: Mentorinnen und Mentoren sollen die Start-ups bei der Validierung, Optimierung und Kommerzialisierung ihrer Geschäftskonzepte individuell unterstützen. Der Auftragnehmer soll möglichst bereits über ein Netzwerk an erstklassigen Mentorinnen und Mentoren verfügen, mögliche Lücken in seinem Netzwerk sind bis zum Programmstart zu schließen.
b2) Seminare/Workshops: Im Rahmen des Programms sind den Programmteilnehmern thematische Workshops/Trainings/Expertenvorträge nach Bedarf, mindestens 3 pro Kohorte, anzubieten.
b3) Demo Day: Pro Kohorte ist zum Abschluss des Programmdurchlaufs ein Demo-Day zu organisieren und auszurichten, auf dem die Start-ups vor einem Fachpublikum von Investoren und Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft pitchen.
b4) Organisation von Vernetzungsformaten: Aufbau eines Start-up Netzwerks für hardwarebasierte High-Tech-/Deep-Tech-Gründungen zum Austausch der Gründerinnen und Gründer und Interessierten untereinander.
Des Weiteren werden folgende Leistungen vom Auftragnehmer erwartet:
-Erarbeitung und Bereitstellung eines schriftlichen systematischen Überblicks über die Gründungslandschaft im Bereich hardwarebasierter High-Tech/Deep-Tech Start-Ups in NRW.
-Hinwirken auf enge Kooperationen und intensive Zusammenarbeit mit möglichst allen relevanten NRW-Hochschulen.
-Teilnehmerakquise und Auswahlprozess: Aufgabe des Auftragnehmers ist die Konzeption, Durchführung und Betreuung des Bewerbungsverfahrens von der Ausschreibungsphase über die Aufbereitung der Bewerbungen bis hin zum Auswahlprozess.
-Gewinnung/Aktivierung von Investoren.
-Einbindung des Start-up-Ökosystems NRW: Das Programm soll einen Beitrag zum Ausbau des NRW-weiten Innovationsökosystems zur Beschleunigung des Wissens- und Technologietransfers leisten.
-Veranstaltungen: Neben dem jeweils abschließenden Demo Day (s.o.) ist pro Kohorte eine Auftaktveranstaltung und eine Veranstaltung etwa zur Halbzeit eines Programmdurchlaufs (einer Kohorte) durchzuführen. Die Veranstaltungen sollen einen klaren Fokus auf das Ziehen von Zwischenbilanzen haben und insbesondere die Ermöglichung des konstruktiven Austauschs der Programmteilnehmer untereinander fördern.
-Einrichtung und Betrieb einer Geschäftsstelle: Das Accelerator-Programm soll eine zentral gelegene Geschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen erhalten. In dieser Geschäftsstelle sollen Vor-Ort-Termine mit den Programmteilnehmern im Rahmen des Mentorings bzw. der Seminare und Workshops stattfinden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers, die im Rahmen dieses Programms tätig werden, sollen einen Arbeitsplatz in dieser Geschäftsstelle erhalten. Des Weiteren soll es möglich sein, kleinere Veranstaltungen in der Geschäftsstelle durchzuführen.
c) Einrichtung einer Internetplattform
Zur Gewährleistung der Sichtbarkeit ist eine Internetplattform (Homepage) einzurichten und mit werbewirksamen Inhalten des Programms zu befüllen sowie aktuell zu halten.
d) Mediakonzept / Programmbewerbung
Aufgabe des Auftragnehmers ist es außerdem, das Programm zu bewerben (Identifikation und Ansprache relevanter Stakeholder wie Hochschulen, Netzwerke, Unternehmen auf verschiedenen Wegen).
2. Umsetzung des Konzepts
Aufbau und Umsetzung des Programms nach dem zu erarbeitenden Konzept mit den zuvor beschriebenen Elementen a) bis d).
Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Aufbau und Umsetzung des Programms mit den skizzierten Programmbaustei-nen und den weiteren Leistungsbausteinen,
- Umsetzung der Einrichtung einer Internetplattform,
- Umsetzung des Mediakonzeptes / Programmbewerbung,
- Budgetsteuerung, -kontrolle und -abrechnung,
- Wirksamkeitskontrolle des Programms durch ein in Absprache mit dem Auftraggeber zu entwickelnden Kennzahlen-System und einem fortlaufenden Planungs-, Budgetierungs- und Berichtsprozess,
-Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um weitere 3 Jahre nach Ende der festen Vertragslaufzeit ist möglich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende anzuzeigen, wenn er von dieser Option Gebrauch macht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Registerauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr)
Bonitätsnachweis (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)
Bei Bietergemeinschaften werden die o. g. Eignungsnachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) sind nachfolgende Unterlagen über entsprechende Referenzen vorzulegen:
a) Mindestens eine Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung mit der Organisation und Durchführung eines Acceleration-Programms oder ähnlichen Programms für Start-ups belegt.
b) Referenzen, die eine Unterstützung und Vernetzung des Bewerbers belegen, in Form von mindestens zwei Letter of Intent (LOI) von nordrhein-westfälischen und/oder internationalen Start-up-Mentoren, möglichst mit Bezug zum Themenfeld Schlüsseltechnologien (High-Tech/Deep-Tech), die erfolgreich gegründet oder auf C-Level Niveau gearbeitet haben.
Bei der Referenz zu a) ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) sowie die Größenordnung des Auftragswerts anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Or-ganisationseinheit oder Person) zu benennen.
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine bzw. ihre Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu bele-gen.
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich - soweit einschlägig - von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle MWIDE
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur vorliegenden Leistungsbeschreibung sind nur schriftliche Rückfragen zugelassen. Diese sind über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW unter www.evergabe.nrw.de zu stellen. Die Beantwortung der gestellten Fragen erfolgt schriftlich über den Vergabemarktplatz zeitgleich und anonymisiert an alle am Verfahren beteiligten Bieter.
Eingehende Bieterfragen werden gesammelt und zu regelmäßigen Terminen (ca. einmal pro Woche) beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYFT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.