Technische Betriebsführung für die Messe Stuttgart
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]85
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebsführung für die Messe Stuttgart
Unterstützung bei der technische Betriebsführung, näheres siehe unter II.2.4.
Stuttgart
Durch kurzfristige betriebliche Veränderungen bei der Messe Stuttgart entfällt eine Leitungsebene im technischen Infrastrukturbereich. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll daher ein Auftragnehmer ausgewählt werden, der die Vergabestelle bei allen Fragen im Zusammenhang mit der technischen Infra-struktur sowie allgemein bei Bauprojekten beraten und unterstützen kann, die für die Durchführung eines Messebetriebs benötigt werden. Die technische Infrastruktur umfasst die Gewerke Leittechnik, Elektrotechnik, HLSK (Hei-zungs-, Kälte-, Lüftungs- und Sanitärtechnik), Schwachstromtechnik und För-dertechniken.
Die ProNM beabsichtigt, mit dem in diesem Vergabeverfahren ausgewählten Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung zu schließen, aus der die ProNM je nach Bedarf Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur sowie allgemein bei Bauprojekten abrufen kann. Näheres ist im Vergabeleitfaden geregelt.
zweimal um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und je-der Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetz-lichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszah-lung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Ver-pflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinba-rungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfäl-schung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindest-lohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklä-rung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und An-gabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden pro Jahr haben oder erklären, dass eine entspre-chende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen ab-geben.
o Referenz 1:
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Leitung des Betriebs aller technischen Infrastrukturbereiche in einem Gebäude bzw. einem Betriebsgelände mit wechselnden Betriebszuständen (bspw. Messen, Versammlungsstätten) über mindestens 3 Jahre im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
o Referenz 2:
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Betriebsopti-mierung von technischen Anlagen durch Modernisierung von Anla-gen unter Einbeziehung erneuerbarer Energien oder durch Optimie-rung des Energieeinsatzes im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
o Referenz 3:
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über die Bauherren- oder Bauleitungsfunktion bei einem Bauprojekt (beispielsweise Er-satzinvestitionen für die KG 300 und 400 der DIN 276) mit Nettobau-kosten von mindestens 15 Mio. Euro, das im Zeitraum 01.01.2010 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge umgesetzt wurde.
Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bewerbungsge-meinschaft insgesamt über die drei geforderten Referenzen verfügt.
Wenn ein Referenzprojekt die Anforderungen zweier der oben genann-ten Referenzen erfüllt, beispielsweise weil in dem Zeitraum, in dem die Leitung des Betriebs mit den bei der Referenz 1 genannten Anforderun-gen erfolgte, zusätzlich auch eine Bauherrenfunktion ausgeübt wurde, die die Anforderungen der Referenz 3 erfüllt, kann das Referenzprojekt sowohl zum Nachweis der Anforderungen der Referenz 1 als auch zum Nachweis der Anforderungen der Referenz 3 angegeben werden. Ent-sprechendes gilt, wenn ein Referenzprojekt die Anforderungen der Referenzen 1 bis 3 erfüllt. D.h., dass Mehrfachnennungen zulässig sind.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmean-trag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden. Für Nach-unternehmen ohne Eignungsleihe muss die Verpflichtungserklärung spätestens mit dem endgültigen Angebot vorgelegt werden. Die Verpflich-tungserklärung Mindestentgelt wird mit den Vergabeunterlagen zur Ver-fügung gestellt.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Ange-bots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrie-rung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmit-telbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform ge-stellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und et-waige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informie-ren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnah-meanträge und Angebote zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nach-prüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag er-teilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zu-schlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprü-fungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemach-ten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der An-tragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragstel-ler Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalen-dertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).