Hosting Berufswahlapp Referenznummer der Bekanntmachung: GIB 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gib.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://km-bw.de/,Lde/Startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/bjf/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamburg.de/bsb/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kultusministerium.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mags.nrw/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Hosting Berufswahlapp
Mit der Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber die Beauftragung des Hostings der Berufswahlapp. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt.
G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop. Die Erfüllungsorte der Dienstleistung sind durch die Abrufberechtigten Auftraggeber der Rahmenvereinbarung bestimmt. Auftraggeber sind die in der EU-Bekanntmachung unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber als Auftraggeber genannten öffentlichen Auftraggeber sowie in Übereinstimmung mit § 21 VgV die unter Abschnitt VI: Weitere Angaben, VI.3) Zusätzliche Angaben, C benannten optionalen Abrufberechtigten.
Mit dem Projekt "Berufswahlpass (BWP) 4.0" führt die G.I.B. mbH ein Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung eines internetbasierten E-Portfolios zur Beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch. Am Ende des Projektes steht ein für alle beteiligten Bundesländer nutzbarer Berufswahlpass 4.0 zur Verfügung. Neben der G.I.B. mbH sind an dem Projektvorhaben beteiligt:
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS),
- Ministerium für Schule und Bildung NRW (MSB),
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB),
- Bundesagentur für Arbeit (BA) und
- Kultusministerien weiterer Bundesländer.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stellt die Finanzierung des Projekts zur Verfügung.
***
Der neue Berufswahlpass soll internetbasiert sein und als Progressive Web App (PWA) auf allen gängigen mobilen und stationären Endgeräten genutzt werden können. Mit der Neukonzeption des Berufswahlpasses soll ein Instrument entwickelt werden, das die heterogenen Ausgangslagen der Schülerschaft berücksichtigt und die neuen Möglichkeiten der digitalen Lernbegleitung aufnimmt. Der zukünftige BWP 4.0 soll auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medialen Nutzerverhaltens als digitales Lerninstrumentarium dienen. Durch die Entwicklung eines digitalisierten Berufswahlpasses mit mobiler Anwendung soll die Nutzung des Portfolioinstruments stärker an der Praxis ausgerichtet und das Instrument den veränderten Lern- und Informationsbedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden. Hauptzielgruppe des BWP 4.0 sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 13 von allen allgemeinbildenden Schulformen sowie Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen in Bildungsgängen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen. Weitere Nutzergruppen sind Lehrerinnen und Lehrer und ggf. weitere Nutzer*innen. Der BWP 4.0 soll dabei diversitätssensibel, klischeefrei, inklusiv und kultursensibel gestaltet werden, um den unterschiedlichen Anforderungen seiner Nutzer*innen-Gruppe zu entsprechen. Zur Verwaltung/Administration, Content-Pflege und Statistik/Reporting sollen weitere Akteure Zugang zu einem eigenen Bereich des BWP 4.0 erhalten. Zu diesen Akteuren gehören u. a. Schulen, Schulverwaltung, Ministerien.
***
Ziel dieser Vergabe ist es, einen geeigneten und leistungsfähigen Cloud-Hosting-Anbieter zu beauftragen, der mindestens folgende Dienstleistungen erbringt:
- Technisches Hosting
o der Berufswahlapp auf Basis der Container-Orchestrierungsplattform Kubernetes, sowie der
o der Vorschaltseite https://berufswahlapp.de
- Erbringung weiterer hostingbezogener Dienstleistungen wie Monitoring, Schwachstellenscanning, sowie Betreiben von technischen Lösungen zur Gefahrenabwehr
- Technischer Support (3rd Level in der geplanten Supportstruktur) im Zeitraum 07:00 - 16:00 Uhr werktags
- Technische Verwahrung des Programmcodes (Software-Escrow)
***
Die Beschreibung der dieser Ausschreibung gegenständlichen Leistungen einschließlich der erfolgt über die Anlage 1 dieser Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Beschaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Insbesondere wird die Vergabestelle den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Unternehmen im Zuge der Angebotsphase weitere Formblätter (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben nebst etwaiger Anlagen etc.), weitere Detaillierungen zum Leistungsumfang sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (marktüblicher EVB-IT) zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber behält sich eine Konkretisierung und Vertiefung der Vergabeunterlagen im Zuge des Vergabeverfahrens daher ausdrücklich vor. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle wird sich eine Verlängerung in den Vertragsregelungen nach Vereinbarung mit den Bietern vorbehalten, um einen ordnungsgemäßen Abschluss des Projektes zu gewährleisten. Die genaue Laufzeitregelung bleibt dem Verhandlungsverfahren vorbehalten. Eine Vertragsverlängerungsoption um mindestens 31 Monate nach Auslaufen der Erstvertragslaufzeit wird Gegenstand der Verhandlungen sein.
Der Auftraggeber fordert mindestens die drei geeignetsten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
***
a) Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer C. III 2 Nr. 3 der Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.2) dieser Bekanntmachung.
***
b) Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen nach Ziffer C III Nr. 8 der Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung. Die Vergabestelle addiert über die erreichte Summe aus der Anzahl der Referenzen die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus Anlage 3 hinzu. Die Vergabestelle legt dabei fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster der Anlage 3 einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestellt die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
***
c) Auswahlkriterium 3: Sicherheitsvorkehrungen gegen Cyber-Angriffe Ziffer C III Nr. 15 der Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung. Durch den Bewerber ist in Konzeptform darzustellen, welche Sicherheitsvorkehrungen dieser trifft, um Cyber-Angriffe abzuwehren. Es können maximal 30 Punkte erreicht werden, die Abstufung wird wie folgt vorgenommen:
- 30 Punkte: Die Darstellungen des Konzeptes sowie den genannten Themen liegen vollständig beschrieben vor und lassen keine Fragen offen.
- 20 Punkte: Die Darstellungen der Sicherheitsvorkehrungen im Hinblick auf Cyber-Angriffe inkl. der genannten Themen liegen vor, sind jedoch teilweise lückenhaft und / oder nicht ausführlich.
- 10 Punkte: Die Darstellungen der Sicherheitsvorkehrungen im Hinblick auf Cyber-Angriffe inkl. der genannten Themen sind unvollständig und lückenhaft. Es wird nicht auf alle geforderten Themen eingegangen.
- 0 Punkte: Es erfolgt keine konzeptionelle Darstellung der Sicherheitsvorkehrungen, die durch den Bewerber getroffen werden, um Cyber-Angriffen vorzubeugen.
***
d) Auswahlkriterium 4: Umweltmanagement Ziffer C III Nr. 19 der Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen und gemäß Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung. Es können maximal 30 Punkte erreicht werden, die Abstufung wird wie folgt vorgenommen:
- 30 Punkte: Es wurde ein Umwelt-Management-Zertifikat eingereicht. Die Darstellungen des Konzeptes zu Nachhaltigkeitsaspekten, die im Rahmen der Leistungserbringung umgesetzt werden sowie Ausführungen zu den genannten Themen liegen vollständig beschrieben vor und lassen keine Fragen offen.
- 20 Punkte: Es wurde ein Umweltmanagement-Zertifikat eingereicht. Die Darstellungen der Nachhaltigkeitsaspekte, die im Rahmen der Leistungserbringung umgesetzt werden inkl. der genannten Themen liegen vor, sind jedoch teilweise lückenhaft und / oder nicht ausführlich.
- 10 Punkte: Es wurde kein Umweltmanagement-Zertifikat eingereicht. Die konzeptionellen Darstellungen der Nachhaltigkeitsaspekte, die im Rahmen der Leistungserbringung umgesetzt werden inkl. der genannten Themen sind unvollständig und lückenhaft. Es wird nicht auf alle der geforderten Themen eingegangen.
- 0 Punkte: Es wurde weder ein Umweltmanagement-Zertifikat, noch eine konzeptionelle Darstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die im Rahmen der Leistungserbringung umgesetzt werden, durch den Bewerber eingereicht.
***
Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Antragsunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Antragsunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Antragsteller werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Antragstellern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Anträge sind nicht zugelassen.
****
C) Die Antragsteller haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Antragsteller die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bewerbergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Antrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
****
E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Antragsteller/die Bewerbergemeinschaften beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Antragsteller/die Bewerbergemeinschaften im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
****
F) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
****
G) Die Beschreibung der dieser Ausschreibung gegenständlichen Leistungen erfolgt über die Anlage 1 dieser Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle weist im Hinblick auf den Umfang der bereitgestellten Vergabeunterlagen unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - Verg 26/18) darauf hin, dass der Auftraggeber zunächst nur die Vergabeunterlagen bereitstellt, die zur Erfassung des Be-schaffungsgegenstandes und des Leistungsumfangs erforderlich sind und dem Bewerber die Entscheidung über eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren ermöglichen. Insbesondere wird die Vergabestelle den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Unternehmen im Zuge der Angebotsphase weitere Formblätter (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Angebotsschreiben nebst etwaiger Anlagen etc.), weitere Detaillierungen zum Leistungsumfang sowie die Beson-deren Vertragsbedingungen (marktüblicher EVB-IT) zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber behält sich eine Konkretisierung und Vertiefung der Vergabeunterlagen im Zuge des Vergabe-verfahrens daher ausdrücklich vor. Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung in Anlage 1 zu diesen Teilnahme- und Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
***
1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
***
2) Auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
***
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
***
3) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
***
4a) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 5,0 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
***
4b) Der Bewerber hat die Bonitätsauskunft eines Finanzdienstleisters bzw. einer Wirtschaftsauskunftei vorzulegen.
Als Mindestanforderungen hat die Bonitätsauskunft eine Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, pd-Wert gemäß Basel-II-Kriterien) zu enthalten, die
a) einen Wert von 1,5 % unterschreitet und
b) nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein darf.
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jeder wesentliche Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Hinweis: Für den Fall, dass eine solche Bonitätsauskunft ohne Verschulden des Bieters nicht vorgelegt werden kann, kann der Nachweis der Bonität durch die Vorlage von gleichwertigen Unterlagen geführt werden. Der Bewerber hat mit diesen Unterlagen darzulegen, dass sein Unternehmen solide finanziert ist, seine Verbindlichkeiten erfüllt und mit seiner Leistungsfähigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit zu rechnen ist.
***
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen: Sach- und Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis (2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
***
6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
***
7) Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
***
8) Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Abgabe der Kennzahlen durch den Bewerber. Als Hinweis auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher bitte folgende Kennzahlen mit:
- Krisensignalwert
Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen.
- EBITDA-Marge/operative Marge
Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Beurteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBIT) zum Umsatz.
BITDA-Marge = EBIT (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
- Deckungsfaktor
Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bieters, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bieter die Fixkosten decken können.
Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fixkosten
Deckungsbeitrag (vereinfacht über Gewinn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- sonstige betriebliche Aufwendungen
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
***
4a) Mindestanforderung:
Der Bewerber weist mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 5,0 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.
***
4b) Der Bewerber hat die Bonitätsauskunft eines Finanzdienstleisters bzw. einer Wirtschaftsauskunftei vorzulegen.
Als Mindestanforderungen hat die Bonitätsauskunft eine Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, pd-Wert gemäß Basel-II-Kriterien) zu enthalten, die
a) einen Wert von 1,5 % unterschreitet und
b) nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein darf.
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. jeder wesentliche Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Hinweis: Für den Fall, dass eine solche Bonitätsauskunft ohne Verschulden des Bieters nicht vorgelegt werden kann, kann der Nachweis der Bonität durch die Vorlage von gleichwertigen Unterlagen geführt werden. Der Bewerber hat mit diesen Unterlagen darzulegen, dass sein Unternehmen solide finanziert ist, seine Verbindlichkeiten erfüllt und mit seiner Leistungsfähigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit zu rechnen ist.
***
5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
Im Einzelnen:
- Sach- und Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] Euro je Schadensereignis
(2 fache Jahresmaximierung der Versicherungssumme).
***
6) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
***
Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
***
9) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form eines Nachweises nach Anlage 3 der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen.
***
9a) Mindestanforderung:
Nachweis im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von mindestens drei (3) Referenzprojekten im ausgeschriebenen Leistungsbereich, d.h. über Cloud-Hosting- und Serverleistungen auf Basis einer virtualisierten Cloud-Infrastruktur mit einer individuellen und flexiblen Skalierung und Service- und Supportdienstleistungen in den letzten drei Jahre (Jahre 2018 bis heute).
Mindestanforderung:
- Die Referenzprojekte müssen mindestens 100.000 - 200.000 mögliche Zugriffe pro Woche auf die Plattform umfassen
- Bei den Referenzprojekten muss es sich um "Caas" (Container as a Service)-Projekte handeln
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr
- Projektvolumen in Euro
- Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projekt-Leistungsumfangs (CaaS und Managed Services)
- Darstellung eines Sicherheitskonzepts (Server- und Unternehmensstandort, Backup, Datensicherung, User Management, etc.)
- Darstellung des Service- und Supportkonzepts
- Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um eine entsprechende Prüfung vornehmen zu können)
Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen.
Maßgeblich zum Nachweis der Referenzen ist, dass die Projektleistungen im oben genannten Zeitraum erbracht wurden. Dabei ist es unerheblich, ob die jeweiligen Projekte vor diesem Zeitraum begonnen haben oder nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden.
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
***
10) Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Informationssicherheits-Managementsystem auf Basis DIN ISO 27001 oder gleichwertig.
Anhand der Anforderungen im Dokument Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen Ziffer C III Nr. 10.
***
11) Nachweis, dass das Unternehmen konform der Datenschutzgesetzgebung (DSGVO) arbeitet.
Anhand der Anforderungen im Dokument Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen Ziffer C III Nr. 11.
***
12) Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Qualitätsmanagement.
Anhand der Anforderungen im Dokument Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen Ziffer C III Nr. 12.
***
13) Eigenerklärung, dass die im Rahmen der Leistungserbringung verantwortlichen Mitar-beiter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt da-zu in der Lage sind, den Auftrag und sämtli-che dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) zu erbringen (mindestens C1 (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php) oder vergleichbar zu erbringen. Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Nachweis, dass die im Rahmen der Leis-tungserbringung verantwortlichen Mitarbei-ter, die im Kontakt mit dem Auftraggeber stehen oder stehen könnten, insgesamt da-zu in der Lage sind, den Auftrag und sämtli-che dazugehörige Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) nach dem Referenzniveau mindestens C1 (https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php) oder vergleichbar zu erbringen. (Umfang max. 1 DIN A4 Seite, Schriftart Arial oder vergleichbar, in Schriftgröße 10) Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
***
14) Angabe des Server- und Unternehmensstandortes, der mit der Leistungserbringung betraut würde zwecks Prüfung der Einhaltung der Anforderung aus der ISO 27001 zu adhoc Audits (Anforderung: Erreichbarkeit aus Mitte Deutschlands innerhalb von max. 120 Minuten per PkW)
***
15) Durch den Bewerber ist in Konzeptform darzustellen, welche Sicherheitsvorkehrungen dieser trifft, um Cyber-Angriffe abzuwehren. Gehen Sie dabei mindestens auf die folgenden Aspekte im Rahmen von IT-Sicherheitsmaßnahmen ein:
- Konkrete Darstellung von Schutzmechanismen wie z.B. Schutz der bereitgestellten Infrastruktur vor Bruteforce-Angriffen, Einsatz von Firewall- und Intrusion-Detection-Systeme in der Cloud-Infrastruktur
- Richtlinien zum Notfallmanagement
- Einhaltung der Richtlinien, regelmäßig Überprüfung, Ahndung von Verstößen
- Zertifizierungen der IT-Sicherheit
- Regelmäßig Risiko- und Schachstellenanalyse
- Schulungen zur IT-Sicherheit für Beschäftigte
- Mindestanforderungen für Passwörter
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
***
16) Nachweis, dass der Bewerber die ausgeschriebene Leistung direkt ausführt oder sofern der Bewerber nicht selbst der Leistungserbringer ist, dieser ein autorisierter Vertriebs- und Servicepartner des Leistungserbringers ist. Der Nachweis ist wie folgt zu erbringen:
Sollte nicht der Leistungserbringer selbst sich auf diese Vergabe bewerben, sondern ein mit ihm verbundener Vertriebspartner, dann ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Anforderung durch den Bewerber die Beziehung zu beschreiben.
Durch den Bewerber ist nachzuweisen, dass dieser
- direkt mit dem CSP als Vertriebspartner oder Wiederverkäufer verbunden ist,
- von einem CSP für den Wiederverkauf des direkten Zugriffs auf die CSP-Angebote an Drittunternehmen zertifiziert wurde und
- Zertifizierungen dieser CSPs nachweisen kann, die seine Kompetenzen und sein Know-how belegen.
***
17) Bestätigung des Vorhandenseins eines elektronischen Ticketing-Systems beim Bewerber/Bieter zur Absetzung von Störungsmeldungen durch den Auftraggeber über eine über das Internet erreichbare elektronische Schnittstelle.
***
18) Mindestanforderung
Bestätigung des Vorhandenseins einer telefonischen Erreichbarkeit zur Annahme von Störungen (Störungs-Hotline) von Montag bis Freitag 7 - 16 Uhr (mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage).
***
19) Nachweis über ein im Unternehmen vorhandenes Umweltmanagement auf Basis DIN ISO 14001, EMAS oder gleichwertig sowie eine schriftliche Darstellung des Bewerbers, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen der Leistungserbringung umgesetzt werden anhand der Anforderungen im Dokument Anlage 0_G.I.B._Hosting_Vergabeunterlagen Ziffer C III Nr. 19.
***
20) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
***
21) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
9a) Mindestanforderung:
Nachweis im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von mindestens drei (3) Referenzprojekten im ausgeschriebenen Leistungsbereich, d.h. über Cloud-Hosting- und Serverleistungen auf Basis einer virtualisierten Cloud-Infrastruktur mit einer individuellen und flexiblen Skalierung und Service- und Supportdienstleistungen in den letzten drei Jahre (Jahre 2018 bis heute).
Mindestanforderung:
- Die Referenzprojekte müssen mindestens 100.000 - 200.000 mögliche Zugriffe pro Woche auf die Plattform umfassen
- Bei den Referenzprojekten muss es sich um "Caas" (Container as a Service)-Projekte handeln
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- Zeitraum des Referenzprojektes mit Angabe von Monat und Jahr
- Projektvolumen in Euro
- Ausführliche und nachvollziehbare Darstellung des Projekt-Leistungsumfangs (CaaS und Managed Services)
- Darstellung eines Sicherheitskonzepts (Server- und Unternehmensstandort, Backup, Datensicherung, User Management, etc.)
- Darstellung des Service- und Supportkonzepts
- Angaben zum Auftraggeber und Ansprechpartner (zwingend anzugeben, um ei-ne entsprechende Prüfung vornehmen zu können)
Die Referenzen müssen sich auf unter-schiedliche Auftraggeber beziehen.
Maßgeblich zum Nachweis der Referenzen ist, dass die Projektleistungen im oben genannten Zeitraum erbracht wurden. Dabei ist es unerheblich, ob die jeweiligen Projekte vor diesem Zeitraum begonnen haben oder nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden.
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bei Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss einen eigenen Nachweis (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
***
18) Mindestanforderung
Bestätigung des Vorhandenseins einer telefonischen Erreichbarkeit zur Annahme von Störungen (Störungs-Hotline) von Montag bis Freitag 7 - 16 Uhr (mit Ausnahme der bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertage).
***
Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
22) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB).
23) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
***
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB:
24) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
25) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, falls zur Hand
26) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
27) Scientology-Schutzerklärung
***
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Die vertraglich zu vereinbarende Leistung bedingt Investitionen in elektronische Dateninfrastruktur.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
***
B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
***
C. weitere mögliche Abrufberechtigte nach § 21 VgV
Weitere mögliche Abrufberechtigte nach § 21 VgV sind:
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Die Senatorin für Kinder und Bildung, Rembertiring, 8-12, 28195 Bremen
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 124, 19055 Schwerin
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Carolaplatz 1, 01097 Dresden bzw. Postfach 10 09 10, 01079 Dresden
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg
***
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRJ4X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]