1322-AS-Headhunterleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1322-AS-Headhunterleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1322-AS-Headhunterleistungen
Die BWI GmbH erwägt, eine Rahmenvereinbarung "Headhunterleistungen" in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und einer Obergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß
§§ 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV i.V.m. 17 Abs. 1 VgV zu vergeben.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer maximalen Laufzeit von bis zu vier Jahren geschlossen und setzt sich zusammen aus einem Jahr Grundlaufzeit und bis zu drei Jahren Verlängerungsoptionen (optionale Laufzeit).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Personalvermittlung in Festanstellung, Deckung des Personalbedarfs der BWI durch die Inanspruchnahme von Headhunterleistungen.
Top Management
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Personalvermittlung in Festanstellung, Deckung des Personalbedarfs der BWI durch die Inanspruchnahme von Headhunterleistungen.
Los 1 = Senior Managament
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
SIEHE HIERZU AUCH ZIFFER 2.2 DER BEWERBUNGSBEDINGUNGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB
Verwaltung, Zentrale Services, Service Deliverymanagement et. al.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Personalvermittlung in Festanstellung, Deckung des Personalbedarfs der BWI durch die Inanspruchnahme von Headhunterleistungen.
Los 2 = Verwaltung, Zentrale Services, Service Delivery Management, Projektmanagement & Consulting
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
SIEHE HIERZU AUCH ZIFFER 2.2 DER BEWERBUNGSBEDINGUNGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB
IT und IT-Services
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Personalvermittlung in Festanstellung, Deckung des Personalbedarfs der BWI durch die Inanspruchnahme von Headhunterleistungen.
Hier Los 3 = IT und IT-Services
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
SIEHE HIERZU AUCH ZIFFER 2.2 DER BEWERBUNGSBEDINGUNGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB
IT-Informations- und Cybersicherheit
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Personalvermittlung in Festanstellung, Deckung des Personalbedarfs der BWI durch die Inanspruchnahme von Headhunterleistungen.
Hier Los 4 = IT-Informations- und Cybersicherheit
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
SIEHE HIERZU AUCH ZIFFER 2.2 DER BEWERBUNGSBEDINGUNGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB
SAP
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Personalvermittlung in Festanstellung, Deckung des Personalbedarfs der BWI durch die Inanspruchnahme von Headhunterleistungen.
Hier Los 5 = SAP
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung dreimalig schriftlich um zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt).
SIEHE HIERZU AUCH ZIFFER 2.2 DER BEWERBUNGSBEDINGUNGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179f10203c7-614bbb9464c8ef43
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179f10203c7-614bbb9464c8ef43
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-179f10203c7-614bbb9464c8ef43
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.