Projektsteuerungsleistung im Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: FilsWest_PS01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plochingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plochingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistung im Tiefbau
Projektsteuerung gemäß AHO 2020 für Planung und
Ausführung im Tiefbau sowie städtebauliche Leistungen
73207 Plochingen
Einführung:
Gegenstand des Verfahrens sind Projektsteuerungsleistungen gemäß
AHO 2020, Handlungsbereiche A - E für das Projekt Erneuerung
"Filsgebiet-West" in Plochingen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
- Stufe 1: Projektstufen 1 + 2 und
- Stufe 2: Projektstufen 3 - 5
- besondere Leistungen
Die Beauftragung der Projektstufen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber
ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch
auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Gesamtkosten der Neuordnung werden angenommen mit ca. 13,6 Mio.
Euro netto.
Terminvorausschau (siehe im Detail beiliegender Rahmenterminplan):
Beginn umgehend nach Abschluss VgV-Verfahren vrsl. 3. Quartal 2022
Planungsphase 2022-2024
Vergabe- und Bauphase in Bauabschnitten 2023-2027
Angestrebter Projektabschluss 2028
Beschreibung:
Die Stadt Plochingen führt für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme
"Filsgebiet-West" ein Vergabeverfahren für Aufgaben der Projektsteuerung
durch. In weiteren Verfahren werden Fachplanungen der Flächen- und
Objektplanung "Verkehrsanlagen/technische Ingenieurbauwerke",
"Ingenieurbauwerk Brücke / Tragwerksplanung" sowie "Städtebau /
Freiflächen" vergeben. Aus den Auftragsnehmern der einzelnen
Fachdisziplin wird ein Projektteam gebildet, das mit der Stadt und dem
Verbandsbauamt zum erfolgreichen Gelingen der Erneuerung
zusammenarbeitet.
Die Erneuerung ist erforderlich, da innerhalb des Gebietes vielfältige
Missstände insbesondere in der Gestaltung, Nutzungsbild, Erschließung,
Straßenführung, Gebäudesubstanz im Wohnumfeld und der
Aufenthaltsqualität besteht. Auf der Grundlage der breiten Mängelliste wurde
die Stadt Plochingen mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
"Filsgebiet-West" in das Bund-Länder-Programm "Wachstum und
nachhaltige Erneuerung" aufgenommen. Die Satzung über das
Sanierungsgebiet gem. §§ 136 ff. BauGB ist am 08.06.2018 in Kraft getreten.
Als Voraussetzung und Umsetzung der Städtebauförderung wurde im Jahr
2018 ein "Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches
Entwicklungskonzept" (ISEK) erarbeitet. Diese bildet, ausgehend von der
Bestandsanalyse die Zielsetzung und das Konzept für eine nachhaltige
Gebietsentwicklung ab. Überragendes Interesse ist die gestalterische,
bauliche und funktionale Aufwertung des Gebietes zu erreichen, um das
Filsgebiet wieder näher an die Stadt anzubinden. Die wesentlichen
Zielsetzungen für die Gebietsentwicklung konzentrieren sich
schwerpunktmäßig auf die Aufbereitung der Bau- und Nutzungsstruktur in
Gewerbebereichen, die Neuordnung und Aufwertung der Erschließung, die
Qualitätsaufwertung der Wohnbereiche, sowie der gestalterischen und
ökologischen Aufwertung der Fils und Uferzonen.
Die in den Geltungsbereich einbezogenen Flächen sind überwiegend
gewerblich genutzt mit größeren offenen, zum Teil brachliegenden
Lagerplätzen, einem aufgelockerten Gebäudebestand sowie einem geringen
Anteil an Wohnnutzung.
Die Fils bildet das prägende landschaftliche Element, die im zentralen
Bereich von einer maroden Brücke überspannt wird. Die Zufahrbarkeit ist
lediglich durch Bahnunterführungen gegeben. Das gestalterische Bild im
Gebiet ist mangelhaft.
Als Grundlage der weiteren Planung liegt eine städtebauliche Konzeption
vor, die vom Verbandsbauamt aus dem ISEK entwickelt wurde. Die
Neuordnung und Ergänzung der Erschließung und Wegeverbindungen, die
Neuordnung der Bauflächen innerhalb des Gebietes, der Brückenneubau
sowie die Aufwertung der Freiflächen sind hier planerisch umgesetzt.
Durch die Erneuerung soll das Image des Gebietes aufgewertet und eine
zukunftsfähige Gebietsentwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit angestrebt
werden. Das Filsgebiet soll durch die Neugestaltung aber auch seiner
Bedeutung als Bindeglied zwischen dem Landschaftspark "Bruckenwasen"
im Westen mit dem Mündungsbereich der Fils in den Neckar und dem
Landschaftsraum "Filstal" flussaufwärts gerecht werden. Für die
Realisierung der Konzeption sind Bauabschnitte vorgesehen.
Mit der Planung und Umsetzung nördlich der Fils sowie dem Neubau der
Filsbrücke soll kurzfristig begonnen werden und bis 2025 umgesetzt
werden. Die Neugestaltung der Filsuferbereiche und weitere
Wegeverknüpfungen sollen dazu parallel geplant werden. Nach dem
Neubau der Filsbrücke ist die Umsetzung von Maßnahmen südlich der Fils
bis 2027 vorgesehen.
Als Voraussetzung für die Objektplanung ist die planungsrechtliche und
bauordnungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Dazu werden innerhalb des
Gebietes zwei Bebauungsplanverfahren, jeweils für den nördlichen
(Aufstellungsbeschluss veröffentlicht) sowie den südlichen Teil
durchgeführt.
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens sind bereits
artenschutzrechtliche Untersuchungen und eine geologische Untersuchung
durchgeführt worden. Die möglichen Erschließungsoptionen wurde in Form
einer Machbarkeitsstudie bereits
voruntersucht.
Eignungskriterien gemäß § 122 Abs. 2 GWB:
- Anzahl Beschäftigte: 125 Punkte
- Referenzen Unternehmen - Projektsteuerungsleistungen: 2.300 Punkte.
Die Auswahl für die Verhandlungsgespräche erfolgt anhand der erreichten Punktzahl im Teilnahmeantrag.
Beauftragung in zwei Projektstufen nach II.2.4. Beauftragung zunächst für die Steuerung der Planungsphase. Auf dieser Basis erfolgt dann die Beauftragung der weiteren Stufe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied der Architekten- oder Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Architektur (aller Fachrichtungen), Dipl.-Ing./Master of Science Bauingenieur, Stadt- oder Landschaftsplaner oder vergleichbar).
(Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VgV vorzulegen.
(Ausschlusskriterium).
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
der Dipl.-Ing./Master Architektur der Dipl.-Ing./Master of Science Bauingenieur oder vergleichbar
b) § 123 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
c) § 124 GWB: Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß (Ausschlusskriterium);
d) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 46 SektVO: Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung;
e) § 47 oder § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV:
- Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter;
- Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Zu d) Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR und für Sach- und Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung muss auf Verlangen eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) des Versicherers vorgelegt werden
(Ausschlusskriterium).
f) § 142 Abs. 1 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
Das jährliche Mittel der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte (m/w/d) im Bereich der Projektsteuerung (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten inkl. Führungskräfte):
-- > 5 Beschäftigte = 100 Punkte / 3 + 4 Beschäftigte = 50 Punkte / weniger als 3 Beschäftigte = 0 Punkte.
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-- Mitarbeiter mit vertieften Kenntnissen Tiefbau / Brückenbau / Städtebau /Landschaftsplanung:
Es wird erwartet, dass mindestens ein Beschäftigter (m/w/d), der sich aktuell im Unternehmen befindet, vertiefte Kenntnisse im Tiefbau mit Ingenieurbauwerken
(mind. ein Referenzprojekt bzw. entsprechende Berufsausbildung) besitzt = 50 Punkte.
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-- Es wird erwartet, dass mindestens ein Beschäftigter (m/w/d), der sich aktuell im Unternehmen befindet, vertiefte Kenntnisse in der Stadt- und Landschaftsplanung (mind. ein Referenzprojekt bzw. entsprechende Berufsausbildung) besitzt = 25 Punkte.
g) § 142 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
2 Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung an, bei denen die Projektsteuerung gemäß AHO 2020 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
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Bewertungsmatrix für Projektmerkmale je Referenzprojekt 1 + 2 -Hochbauprojekte: -- Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) >= 7 500 000 € = 100 Punkte / < 7 500 000 € und >= 5 000 000 € = 50 Punkte / < 5 000 000 € = 0 Punkte;
-- Tiefbaumaßnahme mit Erschließung, Ingenieurbauwerke = 100 Punkte / mit Verkehrsanlagen = 100 Punkte / mit Freiflächen = 100 Punkte;
-- beauftragte und erbrachte Projektstufen gemäß AHO = 100 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit der jeweiligen Projektstufe reduziert: Projektstufe 1: 19 Punkte / Projektstufe 2: 21 Punkte / Projektstufe 3: 22 Punkte /Projektstufe 4: 30 Punkte / Projektstufe 5: 8 Punkte).
-- beauftragte und erbrachte Handlungsbereiche gemäß AHO = 100 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit des jeweiligen Handlungsbereichs reduziert:
Handlungsbereich A: 20 Punkte / Handlungsbereich B: 20 Punkte /Handlungsbereich C: 20 Punkte / Handlungsbereich D: 20 Punkte /Handlungsbereich E: 20 Punkte).
-- Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen (KEVM-Formulare oder vergleichbares) = 100 Punkte;
-- Projektabwicklung in mehreren Bauabschnitten/ Teilprojekten = 100 Punkte.
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Bewertungsmatrix für Projektmerkmale Referenzprojekt 3:
-- Gesamtbaukosten netto (KG 200-700) >= 7 500 000 € = 100 Punkte / < 7 500 000 € und >= 5 000 000 € = 50 Punkte / < 5 000 000 € = 0 Punkte;
-- Tiefbaumaßnahme Straßenbrücke mit mind. 40 m Spannweite = 200 Punkte; --beauftragte und erbrachte Projektstufen gemäß AHO = 100 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit der jeweiligen Projektstufe reduziert: Projektstufe 1: 19 Punkte / Projektstufe 2: 21 Punkte / Projektstufe 3: 22 Punkte /Projektstufe 4: 30 Punkte / Projektstufe 5: 8 Punkte).
-- beauftragte und erbrachte Handlungsbereiche gemäß AHO = 100 Punkte;
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte entsprechenden der folgenden Wertigkeit des jeweiligen Handlungsbereichs reduziert:
Handlungsbereich A: 20 Punkte / Handlungsbereich B: 20 Punkte /Handlungsbereich C: 20 Punkte / Handlungsbereich D: 20 Punkte /Handlungsbereich E: 20 Punkte).
-- Betreuung von eu-weiten Ausschreibungen mit Erstellen der Vorbemerkungen (KEVM-Formulare oder vergleichbares) = 100 Punkte;
-- Projektabwicklung in mehreren Bauabschnitten/ Teilprojekten = 100 Punkte.
Zu g) Mindestbedingungen der Referenzprojekte 1 - 3:
-- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß AHO eingeordnet sein.
-- Inbetriebnahme jeweils ab dem 01.01.2015 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
-- Für die Referenzprojekte müssen jeweils mindestens 60 Honoraranteile v.H. des Grundhonorars gemäß AHO erbracht worden sein.
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Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat vollständig erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.
Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs-und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Der Vertrag wird auf Basis des HAV-KOM Vertragsmusters Projektsteuerung einschl. AVB, ZVB, Verpflichtungs- und Tariftreueerklärung geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die vollständigen Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers unter
www.vergabe24.de bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich.
b) Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt.
c) Eine postalische oder eigenhändige Abgabe des Teilnahmeantrags /Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
d) Rückfragen sind über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Vergabe 24 zu stellen und werden auch ausschließlich über diese beantwortet. Wir empfehlen die Registrierung bei Vergabe24, um direkt über Rückfragenbeantwortungen, etc. informiert zu werden. Bei Nichtregistrierung muss sich der Bewerber des Vergabeverfahrens selbstständig über neue Rückfragenbeantwortungen, etc. informieren.
e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über die Vergabeplattform digital eingereicht wurden.
f) Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
g) Für einen vollständigen Teilnahmeantrag sind die ausgegebenen Formlätter "Angaben zum Bewerber", Anlage A, Anlage B, Anlage C.1, Anlage C.2, Anlagen D sowie die Projektdastellung der angegebenen Referenzprojekte
(durch Bewerber zu erstellen) ausgearbeitet und ausgefüllt einzureichen.
h) Es wird darauf hingewiesen, dass nur die in den Vorlagen eingetragenen Angaben und die geforderten Anlagen gewertet werden. Zusätzlich gelieferte bzw. nicht geforderte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
i) Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
j) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
k) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
l) Alle vorliegenden Projektinformationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
m) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte
Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland