Bereitstellung eines Administrationssystems für die Akademische Prüfstelle in Peking Referenznummer der Bekanntmachung: 002/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Administrationssystems für die Akademische Prüfstelle in Peking
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie wurde im Juli 2001 gegründet und hat ihren Sitz in Peking.
Grundsätzliches Ziel der APS ist es, chinesischen Studienbewerbern den Weg für ein Studium in Deutschland möglichst einfach und transparent zu gestalten, indem formale Überprüfung und auch das Visumverfahren unter einem Dach in einem einheitlichen und unkomplizierten Verfahren angeboten werden.
Die APS setzt ein bestehendes IT-System ein. Aufgrund steigender Bewerberzahlen, geänderter Rahmenbedingungen und technischer Einschränkungen stößt die APS an Grenzen, um mit dem bestehenden IT-System aktuelle und zukünftige Arbeitsprozesse zu bewältigen. Die Akademische Prüfstelle wird neben China derzeit auch noch in Vietnam eingesetzt. Für den Sommer 2022 ist eine weitere APS Einrichtung in Indien geplant. Die beiden Standorte außerhalb Chinas sollen ebenfalls Zugriff das neu zu entwickelnde IT-System erhalten.
Dieses Administrationssystem umfasst alle Portale für externe Benutzer und das Backend für die internen Nutzer. Es ist gewünscht, dass das bereitzustellende Administrationssystem auf bestehende Softwaremodule des Auftragnehmers basiert, die konfiguriert, angepasst und erweitert werden können, um die APS-Prozesse zu unterstützen. Die Prozesse bestehen aus ereignisbasierten, halbstrukturierten, informationsintensiven und funktionsübergreifenden Arbeitsabläufen. Das Administrationssystem soll die Arbeit vor allem der APS, aber auch anderer Nutzergruppen vereinfachen und die Datensicherheit sowie die Effizienz verbessern.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Service-Einrichtung des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie wurde im Juli 2001 gegründet und hat ihren Sitz in Peking.
Grundsätzliches Ziel der APS ist es, chinesischen Studienbewerbern den Weg für ein Studium in Deutschland möglichst einfach und transparent zu gestalten, indem formale Überprüfung und auch das Visumverfahren unter einem Dach in einem einheitlichen und unkomplizierten Verfahren angeboten werden.
Die APS setzt ein bestehendes IT-System ein. Aufgrund steigender Bewerberzahlen, geänderter Rahmenbedingungen und technischer Einschränkungen stößt die APS an Grenzen, um mit dem bestehenden IT-System aktuelle und zukünftige Arbeitsprozesse zu bewältigen. Die Akademische Prüfstelle wird neben China derzeit auch noch in Vietnam eingesetzt. Für den Sommer 2022 ist eine weitere APS Einrichtung in Indien geplant. Die beiden Standorte außerhalb Chinas sollen ebenfalls Zugriff das neu zu entwickelnde IT-System erhalten.
Dieses Administrationssystem umfasst alle Portale für externe Benutzer und das Backend für die internen Nutzer. Es ist gewünscht, dass das bereitzustellende Administrationssystem auf bestehende Softwaremodule des Auftragnehmers basiert, die konfiguriert, angepasst und erweitert werden können, um die APS-Prozesse zu unterstützen. Die Prozesse bestehen aus ereignisbasierten, halbstrukturierten, informationsintensiven und funktionsübergreifenden Arbeitsabläufen. Das Administrationssystem soll die Arbeit vor allem der APS, aber auch anderer Nutzergruppen vereinfachen und die Datensicherheit sowie die Effizienz verbessern.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 02 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am tt.mm.2022 (Datum der Zuschlagserteilung).
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des tt.mm.2023 (1 Jahr nach Zuschlagserteilung).
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des tt.mm.2026 (4 Jahre nach Zuschlagserteilung).
- Hosting der bereitzustellenden Infrastruktur
- Integration elektronischer Zahlungsverfahren
- System bietet die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe innerhalb der Anwendung zu modellieren.
- System ist unabhängig vom Betriebssystem.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register
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Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
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Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
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Der Bieter muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt und im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: 500.000 €
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum im Tätigkeitsbereich beträgt mindestens: 500.000 €
Das Formular in Anlage 09 ist zu verwenden.
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Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Erstellung, Pflege und Support von Administrationsystemen.
Das Formular in Anlage 10 ist hierfür zu verwenden.
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Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
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Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
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Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
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Der Auftragnehmer kann die Einhaltung gängiger Sicherheitsstandards und Konformität zur DSGVO mit einem Zertifikat, z. B. basierend auf ISO 27001, BSI IT-Grundschutz, oder Datenschutzbehörden, oder einer Bescheinigung eines unabhängigen Dritten über die Einhaltung eines der vorgenannten Standards inkl. Angabe des Zertifizierungsgegenstandes bei Beginn der Auftragsausführung nachweisen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
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Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen.
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Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Die Konzeption einer komplexen Anwendung war Bestandteil des Referenzprojekts
2. Die Pflege/Beratung einer komplexen Anwendung war Bestandteil des Referenzprojekts
3. Der technische Support einer komplexen Anwendung war Bestandteil des Referenzprojekts
4. Eine Datenmigration war Bestandteil des Referenzprojekts
5. Die Referenzen beziehen sich auf Projekte, die die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten organisationsintern und -extern beinhalteten
6. Das Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber bzw. eine Non-Profit-Organisation erbracht.
7. Es handelte sich um ein Projekt aus dem Bildungs- und Hochschulbereich.
Die Bereiche 1. bis 7. müssen durch Referenzen jeweils zumindest zweimal belegt werden. (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
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Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG, Anlage 08
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.