Durchführung VAIT-Prüfungen bei drei Versicherungunternehmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/0627-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bafin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung VAIT-Prüfungen bei drei Versicherungunternehmen
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Abs. 3 FinDAG die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern mit der Durchführung von IT-Prüfungen bei drei Versicherungsunternehmen für den Geschäftsbereich Versicherungsaufsicht gemäß § 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG.
Die aufsichtlichen IT-Prüfungen dienen der Kontrolle, ob Versicherungsunternehmen die Vorgaben der versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) erfüllen. Über das Ergebnis der IT-Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die IT-Prüfungen sind grundsätzlich in den Geschäftsräumen der Versicherungsunternehmen oder deren IT-Dienstleister durchzuführen (ggf. unter Beachtung arbeitsschutzrechtlicher oder ordnungsbehördlicher Maßnahmen oder Vorgaben des Auftragsgebers zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes von Beschäftigten während der Pandemie).
Durchführung von örtlichen IT-Prüfungen bei drei Versicherungsunternehmen gemäß §§ 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG.
Die Prüfungen sollen alle Bereiche - mit Ausnahme des Kapitels "kritische Infrastrukturen" - der versicherungsrechtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 20.03.2019 veröffentlicht. Auf das durchgeführte Konsultationsverfahren wird hingewiesen (s. BaFin-Homepage unter Publikationen & Daten > Aktuelles > Öffentliche Konsultation - Novellierung des Rundschreibens Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT [VAIT], Gz. GIT 3-FR 1903-2021/0013 vom 17.08.2021).
Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten der Versicherungsunternehmen auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Versicherungsunternehmen sowie das Ausgliederungsmanagement zu untersuchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei dem Bieter bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft muss es sich um einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer (m/w/d) oder
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft handeln. Dies ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen (siehe Nr. 22.1.7. der Bewerbungsbedingungen).
Es ist vom Bieter, von einer Bietergemeinschaft bzw. von dem für die Durchführung der IT-Prüfungen eingesetzten Unterauftragnehmer eine Erklärung über die mit Durchführung von IT-Prüfungsdienstleistungen bei Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften erzielten Nettoumsätze der letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020 und 2021) auszufüllen und dem Angebot beizulegen (siehe Nr. 22.1.8.1. der Bewerbungsbedingungen).
Es gilt folgende Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
In jedem der genannten Geschäftsjahre muss für die Durchführung von IT-Prüfungsleistungen bei Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften ein Mindestnettojahresumsatz von 1 Mio. EUR erreicht werden.
Die Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen 1.8) mit den Erklärungen zu den nachfolgend formulierten Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von jedem Bieter, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer auszufüllen und dem Angebot beizulegen (siehe 22.1.9. der Bewerbungsbedingungen).
Referenzen des Bieters:
Es sind vom mindestens drei wertbare Referenzen seit dem 01.01.2019 durchgeführten IT-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche VAIT zu benennen, wobei mindestens zwei dieser Referenzen IT-Prüfungen bei Versicherungsunternehmen belegen (siehe 22.1.9.1 der Bewerbungsbedingungen).
Für jede Referenz sind in der "Erklärung zur Referenzen" (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen 1.9) die folgenden Informationen einzutragen:
- Name des geprüften Unternehmens
- Name des Auftraggebers (sofern vom Namen des geprüften Unternehmens abweichend)
- Art des Unternehmens (Versicherungsunternehmen, Bank oder Kapitalgesellschaft)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Leistungsumfang (Anzahl der geleisteten IT-Prüfertage)
- Leistungsinhalt (Kurzbeschreibung der IT-Prüfungsinhalte und der Schwerpunkte der IT-Prüfung)
- Bilanzsumme des geprüften Unternehmens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
Die zur Wertung vorgesehenen Referenzen sind vom Bieter mit Priorität 1 bis 3 zu kennzeichnen (bei mehr als drei Referenzen gilt dies entsprechend, diese sind fortlaufend, beginnend mit Priorität 4 zu kennzeichnen). Die Bewertung der Referenzen ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Angaben zur IT-Prüfungserfahrung des eingesetzten Personals:
Zudem gelten folgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal (siehe 22.1.9.2. der Bewerbungsbedingungen):
IT-Prüfungsleiter (m/w/d):
Die für den Auftrag vorgesehenen IT-Prüfungsleiter verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.
Die IT-Prüfungsleiter verfügen über mindestens fünf Jahre Erfahrung in der leitenden Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche der VAIT.
Die IT-Prüfungsleiter geben jeweils mindestens drei IT-Prüfungen als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der IT-Prüfungen von Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche der VAIT durchgeführt haben, wobei mindestens eine davon im Zeitraum 2019?2021 bei einem Versicherungsunternehmen stattgefunden hat. Es sind dabei für jede IT-Prüfung der Namen des geprüften Unternehmens, der Prüfungszeitraum und die Prüfungsdauer anzugeben und die als IT-Prüfungsleiter durchgeführten Tätigkeiten zu beschreiben.
Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen 1.10). Die Referenzen der IT-Prüfungsleiter werden bewertet. Die Bewertung der Referenzen der IT-Prüfungsleiter ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
IT-Prüfer (m/w/d):
Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über Kenntnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen Verlautbarungen der BaFin, den einschlägigen (technischen) Standards sowie den einschlägigen Vorgaben des IDW.
Die für den Vor-Ort-Einsatz vorgesehenen IT-Prüfer verfügen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und haben mindestens an einer IT-Prüfung von Versicherungsunternehmen, Banken oder Kapitalverwaltungsgesellschaften betreffend Prüfungsbereiche der VAIT im Zeitraum 2019-2021 teilgenommen.
Dies ist durch eine Eigenerklärung zu belegen (siehe Anlagen Bewerbungsbedingungen, 1.11) .
Für die Referenzen des Bieters gelten folgende formale Mindestanforderungen (siehe 22.1.9.1. der Bewerbungsbedingungen):
- Das IT-geprüfte Unternehmen hat eine Bilanzsumme von mindestens 1 Mrd. EUR;
- Leistungserbringung fand nach dem 01.01.2019 statt;
- Geleisteter Umfang beläuft sich auf mindestens 50 IT-Prüfertage (pro Referenz).
Wird mindestens eine der formalen Mindestanforderungen der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen nicht erfüllt, kann diese Referenz nicht gewertet werden. Werden vom Bieter insgesamt nur die Mindestzahl von drei Referenzen vorgelegt und eine Referenz hiervon kann nicht gewertet werden, so hat der Bieter in diesem Fall die Mindestzahl an geforderten Referenzen nicht vorgelegt, und das Angebot muss von der Wertung ausgeschlossen werden. Liegen hingegen mehr als drei Referenzen vor, so prüft die Auftraggeberin nacheinander (beginnend mit Priorität 4-Referenz), ob diese Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen und wertet ggf. diese anstelle der mit Priorität 1 bis 3 gekennzeichneten Referenzen. Es werden insgesamt nur Punkte für drei Referenzen gewertet.
Zur Feststellung der Eignung der Bieter werden die geforderten Eignungsnachweise (Referenzen des Bieters sowie Referenzen des IT-Prüfungsleiters) mit insgesamt maximal 100 Punkten bewertet. Geeignet sind die Bieter, deren Ergebnis der Eignungsbewertung mehr als 53 von 100 möglichen Punkten erhält. Bieter, deren Ergebnis nicht über 53 Punkte liegt, können nicht weiter berücksichtigt werden und müssen ausgeschlossen werden.
§ 294 Abs. 1 bis 5 und Abs. 8, § 306 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 VAG i.V.m. § 4 Abs. 3 FinDAG.
Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten und um die Unbefangenheit der IT-Prüfer für die jeweilige IT-Prüfung sicherstellen zu können, sind IT-Prüfer des jeweiligen Versicherungsunternehmens der letzten zwei Jahre als IT-Prüfer ausgeschlossen. Ferner sind IT-Prüfer ausgeschlossen, die in den letzten zwei Jahren für das jeweilige Versicherungsunternehmen Beratungsaufträge durchgeführt oder Beratungs- oder Bewertungsleistungen erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
In der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 48 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB erklärt der Bewerber/Bieter,
1. dass wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführten Straftaten keine Person, deren Verhalten analog nach § 123 Abs. 3 GWB dem bietenden/bewerbenden Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen das bietende/bewerbende Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. dass das bietende/bewerbende Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dass es demzufolge keine diesbezügliche rechtskräftige Verwaltungsentscheidung gibt.
3. dass im Hinblick auf das bietende/bewerbende Unternehmen keiner der analog in
§ 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GWB aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Weiter ist eine Erklärung zu § 19 MiLoG, § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG abzugeben.
Wenn Aussagen nicht zutreffen, sind mittels einer vom Bieter selbst zu erstellenden Anlage zu diesem Vordruck die Verstöße mit Datumsangabe und weitere Informationen zu einem etwaigen Gerichts- oder Bußgeldverfahren, sowie die vorgenommenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB anzugeben, die Anlage ist als "Anlage zum Formblatt "Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen"" zu bezeichnen.
Rechtslage
Es sind vollständige "Angaben zum Bieter" zu machen, die Sie Ihrem Angebot beifügen. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots. Diese Daten werden auch zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4GRJFW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Ein Antrag auf Nachprüfung nach §§ 155 ff. GWB ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu stellen.
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 / 9499-0
Fax: 0228 / 9499-163
Für Amtshandlungen der Vergabekammer werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Rügen der Bieter, in denen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
oder über den Kommunikationskanal zu dieser Ausschreibung im Deutschen Vergabeportal (DTVP)
oder per E-Mail: [gelöscht]
oder per Fax: 0228/4108-3580
Hilft die BaFin der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrage bei der Vergabekammer einreichen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bafin.de