9002 Linien E-Carsharing in der Stadt Borgholzhausen Referenznummer der Bekanntmachung: BH2-21-S-9002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borgholzhausen
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9002 Linien E-Carsharing in der Stadt Borgholzhausen
Es soll ein ÖPNV-nahes Linien-E-Carsharing mit bis zu 14 Fahrzeugen etabliert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es soll ein ÖPNV-nahes Linien-E-Carsharing mit bis zu 14 Fahrzeugen etabliert werden. Das Projektkonzept sieht die gleichzeitige Ergänzung dieses Linienbetriebes um zwei weitere Säulen im klassischen E-Carsharing-Modus vor: Ankerkunden des Carsharing als Firmen, die sich verpflichten, für einen festgelegten Zeitraum ein oder mehrere Fahrzeuge zu belegen und Carsharing-Kunden, die diese Fahrzeuge in einem klassischen und damit individuellen Carsharing nutzen. Sie sind damit Teil der anzubietenden Leistung und somit des Leistungsverzeichnisses, jedoch nicht Teil der unmittelbaren Beauftragung durch den Projektträger.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mühlheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.