EO-Lab Referenznummer der Bekanntmachung: 50 EE 2112
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
EO-Lab
Mit EO-Lab soll die Bereitstellung und Prozessierung der Daten nationaler Erdbeobachtungsmissionen über eine Plattform realisiert werden. Die Plattform unterstützt die wissenschaftliche, nicht-kommerzielle Entwicklung und Demonstration innovativer Analysen und Anwendungen. Insbesondere die Entwicklung von Verfahren der Künstlichen Intelligenz (KI) wird mit der Plattform gefördert zur Verarbeitung stetig wachsender Mengen an Erdbeobachtungsdaten. Zudem wird mit EO-Lab die Bedarfslücke zur Copernicus Data and Exploitation Platform-Deutschland (CODE-DE) geschlossen, indem sie die synergetische Nutzung nationaler Missionsdaten in Kombination mit Daten des Copernicus Programms, die über CODE-DE bereitgestellt werden, unterstützt.
Erdbeobachtungsplattform für die wissenschaftliche Nutzung und Prozessierung nationaler Erdbeobachtungsdaten
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die synergetische Nutzung der CODE-DE Daten ist Teil des Grundkonzeptes der EO-Lab Plattform, insbesondere der Copernicus Daten, Dienste und der „Copernicus Contributing Missions“. Solche Datennutzung ist des Weiteren in der Copernicus Strategie der Bundesregierung verankert, die explizit darauf abzielt Copernicus Daten unter „Beteiligung der deutschen Industrie, Wissenschaft und Institutionen“ zu nutzen, um „dynamisches wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze in Deutschland und Europa zu schaffen“. Die Datenverwaltung des Dateisystems in CODE-DE wird allerdings mit einer proprietären Software des AN betrieben und ist elementarer Teil des Geschäftsmodells der Fa. CloudFerro. Die Software ist nicht Teil des CODE-DE Vertrages und kann nicht an Dritte weitergegeben werden. Cloudferro besitzt die Urheberrechte an dieser Software. Die synergetische Nutzung der komplexen Datenverteilung und Verwaltung über gemeinsam verbundene Laufwerke eines Drittanbieters wäre also nicht möglich. Würde ein Drittanbieter auf diese Software verzichten, dann fände ein Nutzer eine andere Datenstruktur vor. Dies stünde im Widerspruch dazu, dass Nutzer ihre Algorithmen ohne jedweden Zusatzaufwand, jederzeit von beiden Plattformen ausführen können sollen.
Um eine synergetische Nutzung zu ermöglichen, muss die Exekution von Algorithmen auf beiden Plattformen garantiert sein. Dies bedeutet, dass der gesamte software-technische Unterbau (Betriebssystem, Programmiersprachenunterstützung, allgemeine und spezifische „Libraries“ zur Kompilierung des Programmcodes, Datenzugriffsmethoden) auf beiden Plattformen exakt übereinstimmen muss. Dafür muss zwischen beiden Plattformbetreibern extrem genau koordiniert werden, wann und welche Systemupgrades durchgeführt werden bzw. welche Softwareversionen genutzt werden. Im Ergebnis bedeutet dies einen unverhältnismäßig hohen administrativen und technischen Aufwand. Eine Weitergabe eines Teils der Cloudferro Systemkonfiguration an den Drittanbieter wird zur Ausführung des Auftrags erforderlich sein, was Cloudferro bereits abgelehnt hat. Dieses Wissen ist aber zur Durchführung des Auftrags essentiell.
Aus den dargelegten Gründen kann im Falle einer Ausschreibung aufgrund der bei dem AN vorhandenen Rechte kein Wettbewerb stattfinden. Da nur Cloudferro auf diese vorhandenen Rechte zurückgreifen kann, eine Lizenzierung an weitere Bieter ausdrücklich durch Cloudferro abgelehnt wurde und diese Schutzrechte unverzichtbar sind für die Erarbeitung der geforderten Leistung, kann der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von Cloudferro durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EO-Lab
Ort: Warschau
NUTS-Code: PL Polska
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).