Rahmenvereinbarung zur Administration der DAAD-IT-Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 381/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Administration der DAAD-IT-Systeme
Der DAAD schreibt die Administration seiner IT-Systeme aus.
Los 1: Systemadministration Microsoft 365 & Server
Dieses Los umfasst die Unterstützung der DAAD-Systemadministratoren in der Betreuung, dem Betrieb und der strategischen Weiterentwicklung der Microsoft 365-Anwendungen, sowie der Cloud- und On-Premise-Server.
Los 2: Software-Verteilung
Dieses Los umfasst die Unterstützung der DAAD-Systemadministratoren in der Betreuung, dem Betrieb und der strategischen Weiterentwicklung der Software-Verteilung im DAAD.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los in Anlage 2a (Los 1) und 2b (Los 2).
Los 1: Systemadministration Microsoft 365 & Server
Bonn
Los 1: Systemadministration Microsoft 365 & Server
Dieses Los umfasst die Unterstützung der DAAD-Systemadministratoren in der Betreuung, dem Betrieb und der strategischen Weiterentwicklung der Microsoft 365-Anwendungen, sowie der Cloud- und On-Premise-Server.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für dieses Los in Anlage 2a.
Los 2: Software-Verteilung
Bonn
Los 2: Software-Verteilung
Dieses Los umfasst die Unterstützung der DAAD-Systemadministratoren in der Betreuung, dem Betrieb und der strategischen Weiterentwicklung der Software-Verteilung im DAAD.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für dieses Los in Anlage 2b.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Systemadministration Microsoft 365 & Server
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Software-Verteilung
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.