EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 023-057966)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a (Auswertungsmenge 22.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an der Umschlaganlage in Tuningen;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a (Auswertungsmenge 22.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an der Umschlaganlage in Tuningen;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 100 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge 5.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an einer Umschlaganlage im nordwestlichen Kreisgebiet;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge 5.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an einer Umschlaganlage im nordwestlichen Kreisgebiet;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 100 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.