Erweiterung des bestehenden Betriebshofmanagementsystems (BMS) um eine Umlaufdisposition für Schienenfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_110_2021_0009
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des bestehenden Betriebshofmanagementsystems (BMS) um eine Umlaufdisposition für Schienenfahrzeuge
Erweiterung des bestehenden Betriebshofmanagementsystems (BMS) um die Umlaufdisposition für Schienenfahrzeuge im Rahmen des geförderten Projekts „smarte Fahrzeugeinsatzplanung und Steuerung (Smart_FEPS)
Stuttgarter Straßenbahnen AG Schockenriedstraße 50 in 70567 Stuttgart
Die SSB betreibt ein Betriebshofmanagementsystem (im Folgenden BMS) zur Fahrzeugeinsatzplanung und -steuerung. Das bestehende BMS ist kein in sich geschlossenes System, es verfügt über diverse Schnittstellen zu anderen sich bei der SSB im Einsatz befindenden Systemen wie z.B. dem ITCS. Bei einem Anwendungssystem, wie dem BMS bedarf es einer ständigen Softwarepflege, Wartung und Weiterentwicklung, um Ausfälle zu verhindern bzw. deren Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Der aktuelle Wartungsvertrag lief Ende 2019 aus und wurde zwischenzeitlich bis 30.06.2024 verlängert.
Für eine Erweiterung und Weiterentwicklung des bestehenden BMS soll nun die Implementierung einer Umlaufdisposition für Schienenfahrzeuge ausgeschrieben werden. Als Leistungserbringer kommt nur die Firma PSI Transcom GmbH (Hersteller der Software) in Betracht.
Auch für die durch die Kritikalität des Systems notwendige schnelle Reaktionsfähigkeit des Helpdesks ist es notwendig, dass ein Support bereitsteht, welcher über Expertenwissen und tiefgehendes System-Know-How verfügt.
Über dieses Wissen und die Fähigkeiten einen qualifizierten Support sicherzustellen verfügt ausschließlich die PSI Transcom GmbH, da nur Ihr die Datenmodelle und der vollständige Quellcode der Software bekannt sind.
Die PSI Transcom Gmbh ist nicht zur Offenlegung des Quellcodes und der vollständigen Systemdokumentation verpflichtet, sodass die geforderten Leistungen von keinem Wettbewerber erbracht werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Aufgrund der Komplexität des Anwendungssystems und der damit verbundenen Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Prozessen und Modulen, ist bei Fehlerbehebungen und Anpassungen ein tiefes Verständnis der Implementierung und des Datenmodels von Nöten.
Auch für die durch die Kritikalität des Systems notwendige schnelle Reaktionsfähigkeit des Helpdesks ist es notwendig, dass ein Support bereitsteht, welcher über Expertenwissen und tiefgehendes System-Know-How verfügt.
Über dieses Wissen und die Fähigkeiten einen qualifizierten Support sicherzustellen verfügt ausschließlich die PSI Transcom GmbH, da nur Ihr die Datenmodelle und der vollständige Quellcode der Software bekannt sind.
Die PSI Transcom Gmbh ist nicht zur Offenlegung des Quellcodes und der vollständigen Systemdokumentation verpflichtet, sodass die geforderten Leistungen von keinem Wettbewerber erbracht werden können.
Auch eine durch den Abschluss eines Wartungsvertrags vereinbarte Weiterentwicklung der Basissoftware und das Aufrechterhalten von Kompatibilitäten der sich ständig wandelnden IT-Systemlandschaft ist nur durch die PSI Transcom GmbH realisierbar, da sie die Urheberrechte auf die Basissoftware PSI traffic/BMS innehat.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SMART-FEPS Umlaufdisposition
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB darf der Auftrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung, abgeschlossen werden.
Der Auftrag ist noch nicht mit dem geplanten Vertragspartner abgeschlossen. Der Auftrag soll mit dem
geplanten Vertragspartner nach Ablauf der Frist geschlossen werden.