Kunsttransportleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SKK_2022_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: SKK_2022_01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kunsthalle-karlsruhe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransportleistungen
Erbringung von Kunsttransportleistungen - Gemälde, Kupferstichkabinett und Skulpturen
Gemälde
Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Hans-Thoma-Str. 2-6 76133 Karlsruhe Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist der Standort der Auftraggeberin in Karlsruhe bzw. im Landkreis Karlsruhe.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau, beabsichtigt das historische Bestandsgebäude der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe zu sanieren und zu ertüchtigen. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe plant zu diesem Zweck den Umzug der gesamten Sammlung.
Die Sammlung umfasst etwa 3500 Objekte aus dem Bereich Malerei und Skulptur vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart sowie darüber hinaus eines der ältesten Kupferstichkabinette Europas mit etwa 90.000 Werken aus der Zeit des 15. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Gegenstand der Kunsttransportleistungen sind die Kunstwerke, die in den von der Auftraggeberin erstellten Leistungsverzeichnissen aufgelistet sind.
Die in den o.g. Leistungsverzeichnissen aufgelisteten Kunstwerke müssen in den jetzigen Standorten abgenommen, teilweise demontiert, fachgerecht verpackt sowie fachgerecht und sicher an ihre Interimsstandorte in Karlsruhe transportiert sowie dort ausgepackt und rückgestellt werden. Ein Teil der Kunstgegenstände wird an dritten Orten in der Umgebung von Karlsruhe eingelagert werden. Die aktuellen und zukünftigen Standorte der Kunstwerke sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kupferstichkabinett
Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Hans-Thoma-Str. 2-6 76133 Karlsruhe Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist der Standort der Auftraggeberin in Karlsruhe bzw. im Landkreis Karlsruhe.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau, beabsichtigt das historische Bestandsgebäude der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe zu sanieren und zu ertüchtigen. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe plant zu diesem Zweck den Umzug der gesamten Sammlung.
Die Sammlung umfasst etwa 3500 Objekte aus dem Bereich Malerei und Skulptur vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart sowie darüber hinaus eines der ältesten Kupferstichkabinette Europas mit etwa 90.000 Werken aus der Zeit des 15. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Gegenstand der Kunsttransportleistungen sind die Kunstwerke, die in den von der Auftraggeberin erstellten Leistungsverzeichnissen aufgelistet sind.
Die in den o.g. Leistungsverzeichnissen aufgelisteten Kunstwerke müssen in den jetzigen Standorten abgenommen, teilweise demontiert, fachgerecht verpackt sowie fachgerecht und sicher an ihre Interimsstandorte in Karlsruhe transportiert sowie dort ausgepackt und rückgestellt werden. Ein Teil der Kunstgegenstände wird an dritten Orten in der Umgebung von Karlsruhe eingelagert werden. Die aktuellen und zukünftigen Standorte der Kunstwerke sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Skulpturen
Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Hans-Thoma-Str. 2-6 76133 Karlsruhe Erfüllungsort für alle Leistungen des Auftragnehmers ist der Standort der Auftraggeberin in Karlsruhe bzw. im Landkreis Karlsruhe.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau, beabsichtigt das historische Bestandsgebäude der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe zu sanieren und zu ertüchtigen. Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe plant zu diesem Zweck den Umzug der gesamten Sammlung.
Die Sammlung umfasst etwa 3500 Objekte aus dem Bereich Malerei und Skulptur vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart sowie darüber hinaus eines der ältesten Kupferstichkabinette Europas mit etwa 90.000 Werken aus der Zeit des 15. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Gegenstand der Kunsttransportleistungen sind die Kunstwerke, die in den von der Auftraggeberin erstellten Leistungsverzeichnissen aufgelistet sind.
Die in den o.g. Leistungsverzeichnissen aufgelisteten Kunstwerke müssen in den jetzigen Standorten abgenommen, teilweise demontiert, fachgerecht verpackt sowie fachgerecht und sicher an ihre Interimsstandorte in Karlsruhe transportiert sowie dort ausgepackt und rückgestellt werden. Ein Teil der Kunstgegenstände wird an dritten Orten in der Umgebung von Karlsruhe eingelagert werden. Die aktuellen und zukünftigen Standorte der Kunstwerke sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass keiner der nach §§ 123,124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt (Mindestanforderung).
1. Umsatz
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2018, 2019 und 2020 (ggf. 2021) für Kunsttransportleistungen, die mit den vorliegend zu vergebenden Kunsttransportleistungen vergleichbar sind, jährlich insgesamt folgende Mindestumsätze erreicht hat:
- Los 1 Gemälde: EUR 3.000.000 netto,
- Los 2 Kupferstichkabinett: EUR 1.000.000 netto,
- Los 3 Skulpturen: EUR 700.000 netto.
Kunsttransportleistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich von der Art und Menge der Kunstwerke, in der Art der Leistungen, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Die Auftraggeberin geht grundsätzlich davon aus, dass Umsätze mit Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 1 mit Umsätzen für die Kunsttransportleistungen in den Losen 2 und 3 vergleichbar sind. Das bedeutet, dass der Umsatz mit Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 1 auch als Umsatz über Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 2 und Los 3 geltend gemacht werden kann, wenn der Bieter dies explizit und nachvollziehbar darlegen kann sowie ggf. auf Nachfrage der Auftraggeberin nachweist.
Für den Fall, dass ein Bieter Umsätze über Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 2 verfügt, ist explizit und nachvollziehbar dazulegen sowie ggf. auf Nachfrage der Auftraggeberin nachzuweisen, dass die betreffenden Umsätze auch mit Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 3 vergleichbar sind.
Für den Fall, dass ein Bieter Umsätze über Kunsttransportleistungen im Sinne Los 3 verfügt, ist explizit und nachvollziehbar dazulegen sowie ggf. auf Nachfrage der Auftraggeberin nachzuweisen, dass die betreffenden Umsätze auch mit Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 2 vergleichbar sind.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass:
- Eine Versicherung mit den nachfolgend geforderten Deckungssummen bereits abgeschlossen ist und dies durch eine beizufügende Anlage zu Formblatt 9 nachweisen.
- oder sich verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend dargestellten Deckungssummen je Schadensfall für Personen- bzw. Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss in
Los 1 je Schadensfall für:
Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden (inkl. Verletzungen des Datenschutzes) mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss in
Los 2 je Schadensfall für:
Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden (inkl. Verletzungen des Datenschutzes) mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss in
Los 3 je Schadensfall für:
Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Vermögensschäden (inkl. Verletzungen des Datenschutzes) mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Die genannten Versicherungen sind in den Losen 1 bis 3 für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert abzuschließen. Der Auftragnehmer muss diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten.
Bei den in den Ziffern 1. und 2. geforderderten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
1. Anforderungen an das Personal, die technische Ausstattung und die Materialien
Formblatt 10 der Vergabeunterlagen, Teil 2, stellt für jedes drei Lose separat Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal, die technische Ausstattung und die Verpackungsmaterialien auf.
Die einzelnen Anforderungen / Mindestanforderungen können hier mangels ausreichender Datenkapazität des vorliegenden Formulars nicht angegeben werden.
Die Anforderungen / Mindestanforderungen betreffen folgende Komponenten:
- Handwerkliche Ressourcen / betriebseigene Schreinerei
- Personal (Projektleiter, Kunstpacker, Kraftfahrer
- Fahrzeuge (Transport-Lkw mit unterschiedlicher Kapazität, Aufbau und Ausstattung, d.h. Alarmanlagen, Ladebordwand/Hubladebühne, Klimatisierung)
- Transport- und Klimakisten verschiedener Art und Kapazitätt
- Kartonverpackung / Boxen verschiedener Art und Kapazität
- Kartonage- / Luftpolsterverpackung verschiedener Art und Kapazität
- Transportrahmen verschiedener Art
- Transportgestelle verschiedener Art
- Kunstcontainer für gerahmte Gemälde verschiedener Art und Kapazität
- Verpackungsmaterialen verschiedener Art
Der Auftragnehmer muss in seinem Angebot die Personen, die er in folgenden Rollen für die Erbringung der hier zu vergebenden Kunsttransportleistungen einsetzen wird, namentlich benennen:
- Projektleiter
- Stellvertretender Projektleiter
- Fahrer
- Kunstpacker
2. Referenzen
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss für jedes Los, auf das er sich bewirbt, jeweils durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Kunsttransportleistungen und die in den Vergabeunterlagen, Teil 5 (Leistungsbeschreibung) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die mit den hier zu vergebenden Kunsttransportleistungen vergleichbar sind.
Umfasst die angegebene Referenz Kunsttransportleistungen von zwei oder drei Losen, kann die betreffende Referenz entsprechend für zwei oder drei Lose angegeben werden.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) ist mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistung, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und von der Anzahl der zu transportierenden Kunstwerke her so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht.
Die Auftraggeberin geht grundsätzlich davon aus, dass Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 1 mit Kunsttransportleistungen im Sinne der Lose 2 und 3 vergleichbar sind. Das bedeutet, dass eine Referenz über Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 1 auch als Referenz über Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 2 und Los 3 geltend gemacht werden kann, wenn der Bieter die Vergleichbarkeit explizit und nachvollziehbar darlegen kann sowie ggf. auf Nachfrage der Auftraggeberin nachweist.
Für den Fall, dass ein Bieter eine Referenz über Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 2 verfügt, ist explizit und nachvollziehbar dazulegen sowie ggf. auf Nachfrage der Auftraggeberin nachzuweisen, dass die betreffenden Kunsttransportleistungen auch mit Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 3 vergleichbar sind.
Für den Fall, dass ein Bieter über eine Referenz über Kunsttransportleistungen im Sinne Los 3 verfügt, ist explizit und nachvollziehbar dazulegen sowie ggf. auf Nachfrage der Auftraggeberin nachzuweisen, dass die betreffenden Kunsttransportleistungen auch mit Kunsttransportleistungen im Sinne von Los 2 vergleichbar sind.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2017 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben.
2. Zertifizierung
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über eine aktuell gültige Zertifizierung DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung verfügen und mit dem Angebot die Kopie des Zertifikats einreichen. Alternativ muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft darlegen und nachweisen, dass sein Unternehmen zum Zeitpunkt des vom Auftraggeber vorgesehenen Leistungsbeginns zertifiziert sein wird und die Kopie des Zertifikats einreichen, sobald sie vorliegt. Die Zertifizierung muss für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden bzw. gültig sein.
Bei den in den Ziffern 1. und 2. geforderderten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YDBYRB4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Rügen wegen behaupteter Vergabeverstöße sind gegenüber der in Ziffer 2 genannten Kontaktstelle innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag auf
Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html