Lieferung/Erneuerung von digitalen Alarmumsetzern (DAU) des Herstellers Swissphone Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Digitale-Alarmumsetzer2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rhein-neckar-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung/Erneuerung von digitalen Alarmumsetzern (DAU) des Herstellers Swissphone
Lieferung/Erneuerung von 28 digitalen Alarmumsetzern (DAU) des Herstellers Swissphone einschließlich LTE Modulen und Software-Upgrades im bestehenden digitalen POCSAG-Alarmierungsnetz für die nicht-polizeiliche BOS
D-68526 Ladenburg
Lieferung von 28 Stück Multi-Frequenz und Multibaud Alarmumsetzer (DAU) einschließlich LTE-Modul zur Fernwartung und Fernkonfiguration der DAU
Aufrüstung der vorhandenen DAU mit der Software/Firmware-Option Multi-Frequenz und Multibaud
In der auftragsgegenständlichen Beschaffung liegt der Grund für die produktspezifische Ausschreibung in technischen Zwängen bezüglich 100%tiger Kompatibilität zu dem bestehenden digitalen Alarmierungssystem, den vorhandenen Meldeempfängern DME mit der Verschlüsselung DiCal IDEA und den technischen Anforderungen, welche nur durch das Produkt Swissphone DAU erfüllt werden können.
Die Angabe in Pos. II 2.7) erfolgt aus technischen Systemgründen. Die Lieferung hat innerhalb von 3 Monaten ab Auftragserteilung zu erfolgen. Es ist kein andauernder Vertrag Gegenstand der Leistung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Es ist zu erklären, ob für das Unternehmen Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die dessen Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Angabe zur Bietergemeinschaft, falls einschlägig
Bietergemeinschaften (falls einschlägig) müssen gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten benennen. Die erforderlichen Erklärungen müssen (sofern zutreffend) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Der Bieter hat zu erklären:
- dass er den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
- dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
- dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
- dass er keine illegalen Beschäftigten einsetzt.
- dass für die angebotenen Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden.
Ferner sind Angaben zu leisten zur gewerblichen Anmeldung beim zuständigen Registergericht bzw. die Kopie der Gewerbeanmeldung vorzulegen, falls das Gewerbe als natürliche Person angemeldet wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30 000,- EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
Der Bieter hat darin zu erklären:
- ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Bieter hat darin anzugeben:
- Umsatz:
Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018).
- Betriebshaftpflichtversicherung:
Angaben und Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung, die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, abdeckt.
Im Haftpflichtversicherungsnachweis müssen auch die Deckungssummen erkennbar sein.
Deckungsgrenzen je Versicherungsfall (zweifach maximiert im Jahr):
Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Fall
Sach- und unechte Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Fall
Echte Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Fall
Hierfür werden in den Vergabeunterlagen entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt.
1) Eigenerklärung über einschlägige Referenzen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsgegenstandes (inkl. Kurzbeschreibung), des Rechnungswertes, des Leistungszeitraums, der Rolle Ihrer Firma, des Bereichs sowie des Auftraggebers.
Hierzu ist jeweils der Vordruck "Formblatt für die Nennung von Referenzen" zu verwenden
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
3) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben sind, falls einschlägig (Formular Komm EU (L) ErklNachunt)
zu 1): Vorlage von mindestens 2 Referenzen.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen bezieht sich auf die Lieferung funktional und technisch vergleichbarer Produkte und Komponenten des Herstellers Swissphone sowie auf das auftragsgegenständliche Liefervolumen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
HINWEISE ZUR ELEKTRONISCHEN RECHNUNGSSTELLUNG:
Für eine elektronische Rechnungsstellung (XRechnung oder ZUGFeRD 2.0) verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen oder per E-Mail an [gelöscht]. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format (z.B. ZUGFeRD 2.0) erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08226-A8148-09 aufweisen.
SONSTIGE HINWEISE:
Es ist in den vorbereiteten Dokumenten der Ausschreibungsunterlage zu erklären, dass:
1.) die Vorgaben und Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden- Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.
2.) alle mit dem Angebot vorgelegten Angaben und Erklärungen im Auftragsfalle zum Vertragsbestandteil werden, soweit diese eine zu erbringende Leistung oder vorhandene Eigenschaft bestätigen.
HINWEIS ZUR E-VERGABE:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Angebotsabgabe in Papierform zulässig ist. Das Leistungsverzeichnis mit Preisteil und Fragebögen ist innerhalb des E-Vergabe Systems auszufüllen.
Die als PDF-Datei editierbaren Formulare sind digital auszufüllen und abzuspeichern.
Das Angebot ist vollständig digital über das E-Vergabe System abzugeben.
Eine Signatur ist nicht gefordert.
Alle bieterseitig geforderten Formulare, manuell erstellten Anlagen und sonstigen Angaben sind hierbei über das E-Vergabesystem digital einzureichen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Interesse an der Teilnahme an diesem Verfahren, frühzeitig kostenfrei über www.auftragsboerse.de am E-Vergabe System anzumelden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Auf folgende Regelungen wird hingewiesen: § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.