HUM - VgV ELT Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2022-0019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bbs-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
HUM - VgV ELT
"Technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4, 5 und 8 - ELT - Neubau der vierzügigen Humboldt Grundschule mit zwei Einfeldsporthallen in der Neckarstadt-West"
Mannheim
Planungsleistung der technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4, 5 und 8 für den Neubau der vierzügigen Humboldt Grundschule mit zwei Einfeldsporthallen in Mannheim.
In der Anlagengruppe 4 sind folgende Kostengruppen inkludiert: KG 490, KG 540 und KG 220.
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Gegenstand der Beschaffung ist der Neubau der vierzügigen Humboldt Grundschule mit zwei Einfeldsporthallen in Mannheim auf dem
für das
Grundstück Humboldtstraße / Gärtnerstraße 68269 Mannheim
Flurstück: 330, 329, 329/1, 1997/2, 1997/6 (südlicher Teil)
Der Schulneubau wird auf den Flurstück: 329, 329/1, 1997/2, 1997/6 (südlicher Teil) geplant werden. Das gesamte Planungsgebiet erschließt sich auch über das Flurstück 330, bezüglich der Planung der Außenanlagen und des Nachweises von Pausenhoffläche. Die Sanierung des Humboldt-Bestandsschulgebäudes ist nicht Teil dieser Planungsaufgabe.
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Ausgangssituation für die ELT Planung ist ein Planungswettbewerb nach RPW2013 zur Findung des Architekten und Landschaftsarchitekten. Dieser findet zeitgleich zum VgV-Verfahren ELT Planung statt.
Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS.
Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für den Neubau, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich.
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Aufgrund steigender Schülerzahlen soll eine 4-zügige Grundschule inklusive Sporthalle(n) und Außenflächen auf dem unten genannten Grundstück gebaut werden. Die Erlenstraße und der vorhandene Spielplatz (Spielplatz an der Humboldtschule) sollen zu diesem Zweck eingezogen werden, so dass ein zusammenhängendes Areal entsteht.
Zusätzlich sollen zwei angrenzende Grundstücke erworben und den Schulflächen zugeschlagen werden. Da die Neckarstadt-West nur über wenige Freiflächen verfügt, soll der Nachbarschaft außerhalb der Schulzeit das Außengelände zugänglich gemacht werden. Wegen des beengten innerstädtischen Kontexts ist es in der Bauaufgabe freigestellt, ob die benötigten Sportflächen (zwei Felder Sporthalle) als Doppelsporthalle oder als zwei einfache Sporthallen ausgeführt werden.
Entwicklung eines ansprechenden Gesamtkonzeptes
Mit dem Neubau für die Grundschule und der Sporthalle(n) ist ein funktional und gestalterisch ansprechendes Gesamtkonzept zu entwickeln, welches sich wirtschaftlich errichten und betreiben lässt. Die Schule hat dabei den zeitgemäßen Anforderungen an einen inklusiven Ganztagesschulbetrieb zu entsprechen.
Der Bauherr stellt sich einen Hochbau vor, der für eine nachhaltige Bauweise steht. Qualitätsvolle, zeitgemäße Architektur, die Funktionalität als moderner Schulbau und minimierte Errichtungs- und Lebenszykluskosten sind als übergeordnete Kriterien von besonderer Bedeutung.
Durch die verwendeten Bau- und Werkstoffe soll sich das Gebäude nachhaltig und nach Maßgabe der Energieleitlinien der Stadt Mannheim energieoptimiert als Schulbau darstellen. Gleichzeitig ist der Bauherr bereit, an dieser Stelle von einer Holz- / Holzhybridbauweise abzuweichen, um die dem innerstädtischen engen Baufeld geschuldetet Komplexität zu veringern.
Es sind Baulösungen zu entwickeln, die der knappen Bauzeit Rechnung tragen und die Fertigstellung zum 1. Quartal 2025 sicher stellen. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten im Hinblick auf Bauzeit und den hohen Grundwasserstand wird ein Abbilden von Programmflächen unter der Geländeoberante aus Sicht des Auslobers nicht gewünscht.
Klimaökologische Auflagen
Das Areal der Humboldt Grundschule liegt innnerhalb der Begrünungssatzung der Stadt Mannheim (diese finden Sie in den Anlagen).
Eine Photovoltaikanlage (bis 100 kWhpeak) ist umzusetzten. Eine Dach- und Fassadenbegrünung sind entsprechend der Begrünungssatzung der Stadt Mannheim zu prüfen. Wenn keine Dachbegrünung aufgeführt wird, so wird eine Fasadenbegrünung als wünschenswert erachtet.
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Leistungsumfang
Ausgeschrieben wird die technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 4, 5 und 8 für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit zwei Einfeldsporthallen in Mannheim.
Es ist vorgesehen, die LPH 1 bis einschließlich LPH 8 zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitlicher Erfordernis. Die erste Stufe umfasst die LPH`en 1 bis 3.
Die weiteren notwendigen HOAI-Leistungsbilder (HLS Planung, Gebäudeplanung, Küchenplanung, Planung Förderanlagen, Bauphysik etc.) sind als separate Aufträge vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Einzelgewerken.
Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§53 ff.
• Grundlagenermittlung (LPH 1)
• Vorplanung (LPH 2)
• Entwurfsplanung (LPH 3)
• Ausführungsplanung (LPH 5)
• Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
• Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
• Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8)
Neben den Grundleistungen nach HOAI sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
• Planfortschreibung nach LPH 5 bei gravierenden Änderungen
• Planung und Koordinierung KG 220
• Betoneinlegearbeiten
Im Zuge der Kalkulation der Nebenkosten sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
• Planungs- und Bauleitungsbesprechung einmal wöchentlich in Präsenz bzw. virtuell über z.B. TEAMS (unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen auch auf der Baustelle)
• Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen /-änderungen oder wegen technischen Erfordernissen zusätzlich in Papier. (grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF und DWG)
• Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die gemeinsame Auftraggeberseitige Projektplattform in Sharepoint
• Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Anlagengruppe 4
Komplette Planung der Starkstromanlagen. Im anteiligen Budget für die Anlagengruppe 4 sind folgende Leistungen enthalten:
• sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
• technische Anlagen für Außenanlagen
Anlagengruppe 5
Komplette Planung der fernmelde- und informationstechnischen Anlagen
Anlagengruppe 8
Komplette Planung der Gebäudeautomation ausschließlich der ggf. erforderlichen MSR Planung. Die MRS Planung wird bis LPH 5 durch die BBS erbracht.
Für die KG 220 öffentliche Erschließung liegt das Budget bei 80.000,00 € (netto). Diese sind in der Anlagengruppe 4 bereits inkludiert.
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Kostenbudget
Für den Neubau der technischen Anlagen steht ein Budget (netto) für die
• Anlagengruppe 4: ca. 1.300.000,00 €
• Anlagengruppe 5: ca. 450.000,00 €
• Anlagengruppe 8: ca. 300.000,00 €
zur Verfügung.
Hieraus ergibt sich für die Umsetzung eine:
Budgetobergrenze von netto 2,05 Mio. €
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Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
Beginn der Planungsleistungen ab 07/ 2022
Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 05/ 2023
Beginn der baulichen Umsetzung ab 03/ 2024
Einzug der Nutzer ab 04/ 2025
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A. Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 2 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
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Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Diese sind im Lastenheft definiert. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Mit dem Zuschlag wird die LPH 1-3 beauftragt.
Die weiteren Stufen LPH 5 bis LPH 8 werden entsprechen der Erfordernis durch die BBS abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der
Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied (natürliche oder juristische Person) die vorgenannten Anforderungen erfüllen.
Zur Auswahl der Teilnehmer werden eindeutige, nicht diskriminierende und der
Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt. Zugelassen wird nur, wer den
Teilnahmeantrag abfragt, verwendet und die Vordrucke vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Formale Kriterien für die Zulassung sind
* fristgerechte Bewerbung
* Bewerbererklärung aller Teilnahmeberechtigten
* Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
* Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
* Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB nicht zutreffen
* Nachweis /Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
* Eigenerklärung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren im Falle der Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber
anhand von Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und
bewertet die eingereichten Unterlagen auf Ihre Eignung. Es qualifizieren sich
diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool die die höchsten Punkte erreichen.
Es werden insgesamt 5 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer
als insgesamt zur Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools
gelost. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auftraggeber über die Fortführung oder Aufhebung des Verfahrens.
1) Erklärung über Gesamtumsatz sowie den Umsatz für die zu erbringende Leistungsart. Mindestumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
2) Nachweis/Zusage im Auftragsfall zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils zweifach pro Jahr.
Zusätzliche Punkte werden vergeben für
+ LPH 1 wurde in Referenz erbracht (1,0 Punkt)
+ LPH 2 wurde in Referenz erbracht (1,0 Punkt)
+ LPH 7 und 8 wurde in Referenz erbracht (1,0 Punkt)
+ Referenz ist ein Bildungsbau (1,0 Punkt)
+ Referenz beinhaltet einen Neubau (1,0 Punkt)
+ Referenz beinhaltet eine Turn- / Sporthalle (1,0 Punkt)
+ Referenz beinhaltet eine Küche/ Mensa (1,0 Punkt)
+ Referenz BGF min. 1.000 m² (1,0 Punkt)
+ Referenz BGF min. 1.500 m² (1,0 Punkt)
+ Referenz beinhaltet eine Bauausführung bei benachbartem laufendem Schulbetrieb (1,0 Punkt)
+ Referenz hat öffentlichen Auftraggeber (1,0 Punkt)
+ Planung beinhaltet die öffentliche/ nichtöffentliche Erschließung (1,0 Punkt)
Nachweis eines realisierten Projektes mit Fertigstellung:
- ELT Planung eines Neubau oder Generalsanierung
- min. 500 m² BGF für Funktionsflächen oder Gebäudekomplex,
- Planung LPH 3 bis 6 zum Gewerk ELT vollständig erbracht,
- anrechenbare Kosten ELT gesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
- Fertigstellung liegt max. 10 Jahre ab Veröffentlichung dieser Bekannmachung zurück
siehe III.1)
siehe III.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens erfolgt als eVergabe mit der Software des "Deutschen Ausschreibungsblatts". Die Nutzung der Software ist für den Bieter kostenneutral. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Software. Das bedeutet, die Unterlagen werden elektronisch bereitgestellt, mögliche Rückfragen und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgen nur über die eVergabe Software. Die Information nach GWB bzw. Zuschlagserteilung erfolgt ggf. per Email, Fax und/oder Brief.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15