Rahmenverträge für Wartungen Heizung/Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01-11-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Lohmar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für Wartungen Heizung/Sanitär
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten für die städtischen Liegenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung.
Aufteilung siehe Leistungsverzeichnis
Los 1
53797 Lohmar siehe Angaben in den Losen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Heizung/Sanitär für die städtischen Liegenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung.
Los 2
53797 Lohmar siehe Angaben in den Losen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Heizung/Sanitär für die städtischen Liegenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung.
Los 3
53797 Lohmar siehe Angaben in den Losen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Heizung/Sanitär für die städtischen Liegenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung.
Los 4
53797 Lohmar siehe Angaben in den Losen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Heizung/Sanitär für die städtischen Liegenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung.
Los 5
53797 Lohmar siehe Angaben in den Losen
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Heizung/Sanitär für die städtischen Liegenschaften gemäß der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, Angabe im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (124_LD)
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot vorzulegen): Der Bieter hat in den letzten 3 Jahren mindestens 3 Aufträge über Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden erfolgreich abgeschlossen. Die jeweiligen Referenzen sind mit Ansprechpartner/Sachbearbeiter des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen.
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) ("513EU" und die Vertragsbedingungen des Landes NRW ("512EU") Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter*in zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach 2 Jahren, oder 4 Jahren sofern die Verlängerung gezogen wird.
Bekanntmachungs-ID: CXVCYYDYYYY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130