FE 83.0043/2022 - Sicherung durch Gurte und andere Schutzsysteme 2022 und 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2r-FE 83.0043/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 83.0043/2022 - Sicherung durch Gurte und andere Schutzsysteme 2022 und 2023
FE 83.0043/2022 -Sicherung durch Gurte und andere Schutzsysteme 2022 und 2023
Die Benutzung von Gurten und Kinderschutzsystemen im Pkw sowie das Tragen von Helmen und Schutzbekleidung im Zweiradverkehr leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Unfallfolgen. Deshalb ist die laufende Beobachtung und Berichterstattung zum Schutzverhalten wichtig für die Verkehrssicherheitspolitik.
Mit diesem Projekt werden die seit 1975 laufenden Beobachtungen im fließenden Verkehr fortgesetzt. Zusätzlich sollen die Gurtnutzungsquoten im Güterkraftverkehr in Analogie zu den jährlichen Beobachtungen im Pkw-Verkehr erhoben werden. Vorrangiges Ziel ist es, mit hinreichender Zuverlässigkeit die Veränderungen auf dem Sektor des Schutzverhaltens von Verkehrsteilnehmern jährlich zu erfassen. Die Erhebung des Sicherungsverhaltens im Pkw-, Zweirad- und Schwerlastverkehr soll für zwei Jahre in Folge (2022 und 2023) und nach einem vorgegebenen Untersuchungsdesign erfolgen. Somit wird sichergestellt, dass die Beobachtungsergebnisse vergleichbar sind mit denjenigen der vorangegangenen Jahre.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Der Auftragnehmer muss über Kenntnisse und langjährige Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Straßenverkehrsbeobachtungen verfügen. Nachzuweisen durch: Mindestens zwei Projekte zu durchgeführten Straßenverkehrsbeobachtungen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe von Projektname, Auftraggeber, Laufzeit, Volumen. (Siehe Referenzen Blatt 1)
2. Ausreichende technische Ausstattung für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenen Leistung; nachzuweisen durch Eigenerklärung (siehe Formblatt Eigenerklärung 1)
3. Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung und namentliche Nennung der vorgesehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter bzw.-bearbeiterinnen. Nachzuweisen durch: Eigenerklärung (siehe Formblatt Eigenerklärung 2)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.